Wenn die Behörde dem Gesetz nach angehalten ist, aufgrund des Antrags zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt sind, dann kann sie sehr wohl ausschließende Gründe in Betracht ziehen, sofern diese im Zuge der Kontrolle etc. auffallen. Dafür braucht man auch nichts suchen. Wäre ja gelacht, wenn es nicht so wäre..trenck hat geschrieben: Do 18. Apr 2024, 10:38 Wie gesagt, es ist lt. Gesetz schlicht nicht vorgesehen, dass eine Behörde vor Ausstellung einer WBK bei Dir zu Hause was auch immer prüft.
trenck
Wenn sie dich pauschal zum Amtsarzt zitieren (wie früher in Vorarlberg) dann hast du natürlich recht. Im alten Interessensvertretungsforum war von dieser Praxis zu genüge zu lesen.