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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:08
von Yukon
Bud Spencer hat geschrieben:Anscheinend ist die hochgelobte "Liberalisierung" der Verband voll in die hose gegangen!
Es gibt einen neuen bmi erlass, der wohl die grenze bei 5 festsetzt. Für alle! BRAVO
naja ein gesundes maß an zweifel ist nie falsch. Bin neugierig was die "nachbarn" machen.
Eine entschuldigung/erklärung wäre angebracht!
Hast Du einen Link zu diesem Erlass?
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:10
von Bud Spencer
Noch nicht öffentlich.
Aber im Verband forum gibt selbst dr. Z zu, dass er wohl sehr schlimm ist.

Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:19
von yoda
Yukon hat geschrieben:Hallo werte PD-ler,
ich habe mich gerade auf meiner BH, ein Stück südlich von Wien, wegen der Erweiterung kundig gemacht, was denn die BH alles von mir benötigt, um mich nach 20 Jahren WBK mit den Weihen von 4 Plätzen zu ehren und habe leider die unangenehme, weil unerwartete, Antwort erhalten, dass ich bei einer Erweiterung nach der neuen Regelung sehr wohl Ergebnislisten und ein Empfehlungsschreiben von Schützenmeistern, etc., vorzulegen hätte, und selbst dann wäre bei 4 Stück Schluss mit lustig.
Das war wie ein Schlag in die Magengrube, mir ist jetzt noch flau
Es zipft mich dermassen an, wenn Gesetze interpretierbar verfasst werden und es nicht zuwege gebracht wird, dass das drinsteht, was auch gemeint ist, nein, man öffnet Interpretationsspielräumen und Diskussionsrunden von Sachbearbeitern Tür und Tor
Mittlerweile bete ich eine Durchführungsverordnung herbei....
LG Yukon
Das war das was ich befürchtet hatte, weils für die Erweiterung eben immer noch die Ausübung des Schießsports braucht und solang man da nicht exakt festlegt dass z.B.: ein Ausweis von einem Verein reicht ist nichts gewonnen. Im allerschlimmsten Fall gibts diese Festlegung dann nie und das Erweitern ist noch weiter erschwert.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:27
von Yukon
Bud Spencer hat geschrieben:Noch nicht öffentlich.
Aber im Verband forum gibt selbst dr. Z zu, dass er wohl sehr schlimm ist.

Ich habs gerade gelesen....
Ich bin nachwievor noch auf 180 wegen der immensen Interpretationsspielräume, die sich in Gesetzen "verbergen", offenbar gibt es keine abschließende Kontrolle, ob auch wirklich das drinsteht, was sich die handelnden Personen ausgemacht haben.
Und man kann den Sachbearbeitern gar nicht böse sein, denn selbst ich kann deren Argumentation nachvollziehen, wird doch im §23 Abs2 die Rechtfertigung bei Erweiterung wegen des Schießsports abgehandelt.
Im Abs2b, genauer gesagt in der ersten Hälfte des Satzes, wird darauf hingewiesen, dass der folgende Text nicht mehr die Erweiterung und Rechtfertigung aufgrund des Schießsportes behandelt, aber dann, in der zweite Hälfte des Satzes geht es schon wieder um die "Ausübung des Schießsportes" und der ist bei den Behörden mit Ergebnislisten, Vereinsmitgliedschaften und OSM-Schreiben "definiert"....also bleibt, was das anbelangt, alles beim Alten, nur dass eine neue Stückzahldeckelung eingeführt wurde.
Ich hoffe dennoch, dass ich mich irre und sich das als Mißverständnis herausstellt.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:30
von Noldi
Bud Spencer hat geschrieben:Anscheinend ist die hochgelobte "Liberalisierung" der Verband voll in die hose gegangen!
Es gibt einen neuen bmi erlass, der wohl die grenze bei 5 festsetzt. Für alle! BRAVO
naja ein gesundes maß an zweifel ist nie falsch. Bin neugierig was die "nachbarn" machen.
Eine entschuldigung/erklärung wäre angebracht!
Welche Entschuldigung?!? Sorry, aber das Gesetz sähe eine Liberalisierung vor. Wer sitzt denn im BMI und versucht gerade das Gesetz per VO so umzudeuten als gäbe es den Absatz der vor der Liberalisierung steht gar nicht? Sind doch unsere Jägervertreter die uns auch schon beim WP die letzten 10 Jahre dauernd versuchen in den Rücken zu fallen.
Ich kritisiere auch einiges in der Verband. Aber es ist sicher nicht die Verband die in der Position ist um "Beschlüsse" gegen uns zu machen!
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:54
von Noldi
Noldi hat geschrieben:Die Praxis hat gezeigt, dass es den Behörden schwer fällt, eine einheitliche Vorgangsweise zu finden, will
der Besitzer von Schusswaffen der Kategorie B eine Erhöhung der ihm erlaubten Anzahl erlangen. Dieses
Problem tritt in erster Linie im Bereich der Sportschützen auf. Zur Selbstverteidigung oder für die
Ausübung der Jagd besteht dieser Bedarf in weit geringerem Umfang. Um nun für den überwiegenden
Teil jener Fälle eine einheitliche Vorgangsweise zu ermöglichen, soll diese Regelung eben auf die
Sportschützen abstellen. Vor diesem Hintergrund wird auch deutlich, warum die Bestimmung nur auf die
Waffenbesitzkarte abstellt; Waffenbesitz für die Ausübung des Schießsports kann wohl kaum den Bedarf
zum Führen von Schusswaffen begründen.
Diese Regelung schließt aber keinesfalls aus, dass nach den bestehenden Regelungen weiterhin andere
Gruppen auch eine höhere Anzahl bewilligt erhalten.
Die vorgeschlagene Bestimmung trägt sowohl der Verwaltungsvereinfachung Rechnung, als auch dem
Bedürfnis nach klaren Vorgaben bei der Klärung, ob im spezifischen Fall der Sportschützen eine höhere
Anzahl als zwei Stück bewilligt werden darf. Sowohl die Behörden als auch die Betroffenen würden mehr
Rechtssicherheit in dieser Frage erlangen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass künftig alle Schusswaffen in einem zentralen,
computergestützten Register gespeichert werden, scheint es vertretbar, Personen für die Ausübung des
Schießsports, die über einen längeren Zeitraum keinen Anhaltspunkt für einen nicht verantwortungsvollen
Umgang mit Schusswaffen boten, zu gestatten, weitere Schusswaffen in einem überschaubaren Ausmaß
besitzen zu dürfen.
Die Ausübung des Schießsports wird dabei in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Verein, zu
dessen Tätigkeitsbereich die Ausübung des Schießsports gehört, glaubhaft gemacht werden können.
Überdies zieht ein solcher Antrag nach sich, dass der Antragsteller einer, außerhalb der sonst alle fünf
Jahre notwendigen Überprüfung seiner Verlässlichkeit, kurzen Überprüfung unterzogen wird, ob er sich
im Hinblick auf das Waffengesetz wohlverhalten hat.
Die Beschränkung, dass dieser Anspruch nur dann besteht, wenn der Betroffene noch nicht mehr als fünf
Schusswaffen der Kategorie B besitzen darf, gründet darauf, dass eine deutliche Abgrenzung hin zu
Waffensammlern, für die ein eigenes Regime greift, getroffen werden soll.
Neben dem Zeitablauf von fünf Jahren darf der Antragsteller bislang keine Übertretungen des
Waffengesetzes begangen haben, wie etwa eine Bestrafung wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung.
Quelle:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 312791.pdfSeite 4 - Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten, durch den die Waffenrechtsänderung ins Gesetz kam.
Dieser Teil plus das Gesetz wäre eigentlich ausreichend für die Behörden um es auslegen zu können.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:58
von gewo
Bud Spencer hat geschrieben:Es gibt einen neuen bmi erlass, der wohl die grenze bei 5 festsetzt. Für alle!
hi
nein, nicht fuer alle
nur fuer sportschuetzen scheint bei 5 schluss zu sein
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 19:11
von Noldi
Yukon hat geschrieben:Das wär sehr hilfreich, wenn Du die Ideen-Spender hinter dem §23 2b herausfinden könntest....und das mit der Verband werde ich auch machen, es wird gleube ich Zeit für eine Mitgliedschaft.
Danke schon im Voraus
Seite 5 unten:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 312791.pdf
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 19:14
von Noldi
gewo hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Es gibt einen neuen bmi erlass, der wohl die grenze bei 5 festsetzt. Für alle!
hi
nein, nicht fuer alle
nur fuer sportschuetzen scheint bei 5 schluss zu sein
Also für fast alle von uns inkl. der Jägerschaft. Sollte das Verfahren vor der EU nächstes Jahr (da ist die Sitzung geplant) zum beabsichtigten Schluss kommen dass die Kategorien C und D abgeschafft werden (und derzeit deutet alles darauf hin), dann hat diese Wendung im Österreichischen Waffenrecht zur Folge, dass Jäger in Zukunft mit 5 Waffen auskommen müssen ...
Da gehen dann haufenweise Büchsner in Konkurs!
Lediglich für Sammler gilt die Grenze anscheinend nicht.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 19:22
von Bud Spencer
gewo hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Es gibt einen neuen bmi erlass, der wohl die grenze bei 5 festsetzt. Für alle!
hi
nein, nicht fuer alle
nur fuer sportschuetzen scheint bei 5 schluss zu sein
ja aber bei SV is schon bei 2 schluss und um als sammler zu gelten muss man bereits eine sammlung vorweisen und einen gutachter überzeugen können.
Jagdl bedarf wird auch bei 2-3 kat b schluss sein.
Und natürlich
Von daher...erbschaft
Es ist wahrlich grotesk was hier passiert ist.
@ noldi
ich sehe sehrwohl eine verantwortung der Verband, da sie sich angeblich intensiv bei der gesetzesformulierung beteiligt hat und auch nacher zweifel zerstreut hat und sogar beleidigt!
Tja jetzt hamma des ergebnis.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 19:29
von Bud Spencer
...Noch dazu wo man davon ausgehen konnte, dass die behörden/bmi da einen wickel machen würde.
Sollte es dabei bleiben, wäre es wahrlich ein skandal für die Verband.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 19:34
von Noldi
Bereits bevor das Gesetz Gültigkeit hatte wurde von der Verband klargestellt dass der Gesetzestext von den Fachbeamten geschrieben wurde und auch von der Verband kritisiert dass es ein unverständliches Deutsch ist ...
Zweifel zerstreut ... ich habe von Zakrajsek nur gelesen, dass wir im Laufe der Zeit sehen werden, was die Behörden daraus machen ...
Das mit dem Beleidigen waren dort lediglich 2 und der eine ist kein Verband Funktionär, beim anderen weiß ich es nicht.
Und sorry, aber die Verband bemüht sich wenigstens, was ich von unseren Jagdvertretern und Sportschützenvertretern nicht behaupten kann.
Du Bud Spencer bist also der Meinung dass wir uns zurücklehnen sollten und unsere Interessen weiterhin von "wem" vertreten lassen sollten?!? Ich sehe auf weiter Flur leider nur eine einzige Gruppe die wenigstens die Stimme erhebt und nicht den eigenen Mitgliedern wie die Jagdverbände Tirol und OÖ in den Rücken fallen.
Hier ist kein Skandal für die Verband, die beschließen nichts. Das tun andere. Wer das ist, ist ja nicht schwierig herauszufinden. Wie gesagt, Innenausschußbericht Seite 5 unten. Dort findest du Antworten.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 19:44
von Bud Spencer
Doch!!!!
Für MICH ist es ein skandal, wenn der status quo besser war als eine von der Verband voran gepeitschte "liberalisierung".
Sorry aber ich verliere immer zu den glauben in die DERZEITIGE interessensvertretung. Bei den wps geht auch nichts weiter und der hilfe für mitglieder hällt sich bestenfalls in grenzen und betrifft wohl nur die funktionäre

Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 13. Aug 2013, 19:58
von Noldi
Bei den WP für Jäger hat die Verband meines Wissens keine Mitsprache gehabt. Die Landesjagdverbände und das BMI wollten die Verband nicht dabei haben. Die hat darum aber gebeten. Von daher, bei den WP an unsere Jagdfunktionäre wenden. Ich habs getan und die Antwort war so formuliert als würde ich mit einem extremen AWN diskutieren.
Man kann nicht auf dem Status Quo stehenbleiben, vor allem da es Kräfte gibt die daran arbeiten das dieser Status Quo gegen uns verschoben wird.
Ich glaube immer noch dass der Hintergrund dieser Gesetzesänderung rein mit der verkorksten Regelung zur KM Deaktivierung zu tun hatte. Damit wären ja Menschen die defakto ein wenig Alteisen besitzen zu Kriminellen geworden. Dann kam ein Artikel im Kurier und plötzlich wurde man hektisch. Diesen Aufstand kurz vor den Wahlen konnte man sich nicht leisten, also hat man die Verband (meiner Meinung nach lief es so, beweisen kann ich es nicht) ruhiggestellt mit dieser Gesetzesänderung und damit dass man die KM Deaktivierungsfrist um 2 Jahre verschoben hat.
Es ist ja komisch, dass es bei der Jägerschaft eine Einigung gibt, genauso hier, aber die betreffenden Verordnungen sooo verflucht lange auf sich warten lassen, bis sie jemand zu Gesicht bekommt. Ich bezweifle dass wir die früher als in 6 Wochen lesen werden können ...