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Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 06:43
von spareribs
Okay, aber was kostet das Griffstück alleine?
Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 07:16
von Bleibeschleuniger
Ich weiß nicht... Ich würde mich mit so einer Gesetzes-trickserei nicht wohl fühlen... Kann sowas nicht mal ins auge gehen?
Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 08:19
von Revierler_old
Wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.
Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 09:54
von Simon80
Danke für die Info! Das hatte ich überlesen...
Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 17:09
von Lexman1
Solange du den Verschluß getrennt vom Griffstück verwahrst und beides nur am SS zusammensetzt ist es wie JEDES ANDERE ZUBEHÖR. Da gibt's keine Trickserei oder dergleichen. Ich finde diese Regelung Spitze!
Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 17:17
von fluxhunter
Lexman1 hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 17:09
Solange du den Verschluß getrennt vom Griffstück verwahrst und beides nur am SS zusammensetzt ist es wie JEDES ANDERE ZUBEHÖR. Da gibt's keine Trickserei oder dergleichen. Ich finde diese Regelung Spitze!
steht eigentlich irgendwo, dass man ein wechselsystem nur am schiessstand zusammenbauen bzw. verwenden darf?
(wenn die grundwaffe daheim und zerlegt ist. wobei grundwaffe gibts ja jetzt nach meinem verständnis eigentlich nicht mehr...)
was ist wenn ich es zb jagdlich verwenden möchte?
Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 17:51
von Lexman1
Du darfst deine erlaubte Gesamtanzahl an Kat A und B Waffen nicht überschreiten. Solange du eine Andere zerlegst, ist alles im grünen Bereich. Die Gesamtanzahl darf nur nie überschritten werden!
Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 17:54
von gewo
fluxhunter hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 17:17
Lexman1 hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 17:09
Solange du den Verschluß getrennt vom Griffstück verwahrst und beides nur am SS zusammensetzt ist es wie JEDES ANDERE ZUBEHÖR. Da gibt's keine Trickserei oder dergleichen. Ich finde diese Regelung Spitze!
steht eigentlich irgendwo, dass man ein wechselsystem nur am schiessstand zusammenbauen bzw. verwenden darf?
(wenn die grundwaffe daheim und zerlegt ist. wobei grundwaffe gibts ja jetzt nach meinem verständnis eigentlich nicht mehr...)
ja
hinten auf deiner WBK
da steht die stueckzahl an waffen die du besitzen darfst
ob die zuhause liegen oder ob du sie mit hast ist egal
sie zaehlen solange du sie besitzt
Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 18:57
von Maddin
Lexman1 hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 17:51
Du darfst deine erlaubte Gesamtanzahl an Kat A und B Waffen nicht überschreiten. Solange du eine Andere zerlegst, ist alles im grünen Bereich. Die Gesamtanzahl darf nur nie überschritten werden!
Find ich ja ehrlich gesagt auch einen Witz nach der neuen Regelung. Was macht es für einen Unterschied ob der Verschluss auf dem Griffstück sitzt oder daneben im Schrank liegt ? Fällt doch eh nur bei einer Verwahrungskontrolle auf. Jetzt wo man für jeden Platz automatisch +2 Zubehör bekommt meine ich.
Exekutierbar ist das mal wieder nicht, scheint also wieder mal ein übler Komprpmiss gewesen zu sein. Hätte man auch eleganter lösen können finde ich.

Re: Glock 44
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 19:08
von panhandle
Was mich in diesem Zusammenhang aber trotzdem noch interessieren würde.(sri für OT)...ist diese (neue) Zubehörregelung ein "Zuckerl" dafür das man nicht gleich alles Platzfrei macht?....also eine WBK ohne Platzbeschränkung.
g
Willi
Re: Glock 44
Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 12:04
von yoda
Das mit den Wechselsystemen ist eine extrem intelligente Lösung weil man ordentlich einkaufen kann, aber die Menge der Waffen in der Statistik nicht steigt.
Re: Glock 44
Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 12:26
von Maddin
yoda hat geschrieben: Sa 1. Feb 2020, 12:04
Das mit den Wechselsystemen ist eine extrem intelligente Lösung weil man ordentlich einkaufen kann, aber die Menge der Waffen in der Statistik nicht steigt.
Fragt sich nur wem das eher zugute kommt. Wenn die Sachen schon registriert sind, dann doch bitte auch die Zahlen der Öffentlichkeit (Medien) zugänglich machen.

Re: Glock 44
Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 12:28
von Maddin
panhandle hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 19:08
Was mich in diesem Zusammenhang aber trotzdem noch interessieren würde.(sri für OT)...ist diese (neue) Zubehörregelung ein "Zuckerl" dafür das man nicht gleich alles Platzfrei macht?....also eine WBK ohne Platzbeschränkung.
g
Willi
Die Abschaffung der sinnfreien Stückzahlbegrenzung war auch diesmal politisch nicht gewollt.
Re: Glock 44
Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 14:57
von piefke
Kurze info.
Das 44er oberteil passt auf die 17 gen 5.
Nur der Steuerblock aus dem 44er griffstück muss in das gen 5 griffstück.
Re: Glock 44
Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 15:00
von Revierler_old
17 oder 19 Gen5?