Nachdem ich heute meine WBK erhalten habe, schreibe ich hier nochmal eine kleine Zusammenfassung für alle die das selbe vor haben.
Einleitung:Dadurch das Zivildienern für 15 Jahre der Erwerb von Kategorie B Waffen untersagt wird, kann eine WBK nicht am normalen Weg beantragt werden.
Für Kategorie C und D Waffen gilt dies allerdings nicht, diese können weiterhin frei ab 18 Jahren erworben werden!
Genauere Infos dazu findet man hier:
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/er ... erbot.aspxAblauf:Soweit ich informiert bin ist das Procedere in allen Bundesländern (außer Wien, hier wird eine Kampfrichterlizenz benötigt) das selbe.
Bei Zivildienern unterteilt sich das ganze nun in 2 Abschnitte:1.) Zivildienstbedingte Sperre aufheben lassen
2.) WBK am normalen Weg beantragen
Ablauf zu Teil 1:Um die 15 jährige Sperre aufheben zu lassen ist folgendes erforderlich:
a) Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
b) Mindestens 2 Ergebnislisten oder Trainingsbestätigung
c) Bestätigung über den abgeleisteten Zivildienst (diesen bekommt sowieso jeder der den Zivildienst abgeschlossen hat, falls ihr diesen nichtmehr habt schickt einem die Zivildienstserviceagentur einen neuen zu)
Hat man nun die Punkte a und b erledigt, muss man bei der Landespolizeidirektion seines Bundeslandes anrufen und mit dem Zuständigen für Waffenangelegenheiten sprechen, dieser wird einem das Formular für Ausnahmen vom Waffenverbot nach § 5 Abs. 5 ZDG zuschicken.
Dieses Formular schickt ihr nun ausgefüllt mit der Bestätigung über die Mitgliedschaft in eurem Verein, den beiden Ergebnislisten oder Trainingsbestätigung und der Bestätigung über den Zivildienst zurück.
Nach ca. einer Woche bekommt man dann den Entscheid über die Aufhebung des Waffenverbotes per Post.
Ablauf zu Teil 2:Nun kann man die WBK auf dem normalen Weg beantragen, hierfür ist folgendes erforderlich:
a) Waffenführerschein
b) Psychologisches Gutachten
Nachdem man das alles zusammen hat geht man zu seiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft und beantragt die WBK. Normalerweise muss man hier neben dem Waffenführerschein und dem psychologischen Gutachten den Entlassungsbrief des Bundesheeres beilegen, statt diesem nimmt hier allerdings den Bescheid den man von der Landespolizeidirektion bekommen hat!
Fazit:Nachdem ich das ganze nun hinter mir habe muss ich sagen, dass das ganze Procedere halb so wild ist. Bei mir hat das ganze nun vom 01.07. bis zum 02.10. gedauert, hätte ich all diese Informationen schon gehabt wäre es auch in der halben Zeit möglich gewesen.
Falls jemand eine Frage zu dem ganzen hat kann er mir gerne eine PM oder eine Nachricht in diesem Thread zukommen lassen!
Liebe Grüße,
Thomas