Ich würde hier gar nichts führen. Wenn der Händler die Unklarheiten mit der Behörde nicht ausräumen kann, er hat ja eine "B" Waffe verkauft, dann soll er sie bitte zurück nehmen.The_Governor hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:17Richtig, "die Wahrscheinlichkeit".Colonel Erran Morad hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:13Ja, die Entscheidung erging auf Grund der Beschaffenheit der Waffe. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass im Streitfall eine baugleiche Waffe (Gutachten) in einem Verfahren das gleiche aergebnis erzielt.rupi hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:01 das Höchstgerichtsurteil gibt es nur für die Sig 516 und Sig 716 in den vorgelegten Versionen
Das ist halt leider etwas risikobehaftet, wenn man knapp 2000€ dafür ausgibt. Wer führt das Verfahren dann? Der erste angeschriebene Besitzer oder der Händler?![]()
ps: Ich hole mir heute meine Sig ab.

lg