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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 10:54
von Incite
The_Governor hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:17
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:13
rupi hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:01 das Höchstgerichtsurteil gibt es nur für die Sig 516 und Sig 716 in den vorgelegten Versionen
Ja, die Entscheidung erging auf Grund der Beschaffenheit der Waffe. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass im Streitfall eine baugleiche Waffe (Gutachten) in einem Verfahren das gleiche aergebnis erzielt.
Richtig, "die Wahrscheinlichkeit".

Das ist halt leider etwas risikobehaftet, wenn man knapp 2000€ dafür ausgibt. Wer führt das Verfahren dann? Der erste angeschriebene Besitzer oder der Händler? :?
Ich würde hier gar nichts führen. Wenn der Händler die Unklarheiten mit der Behörde nicht ausräumen kann, er hat ja eine "B" Waffe verkauft, dann soll er sie bitte zurück nehmen.

ps: Ich hole mir heute meine Sig ab. :lol:

lg

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 11:13
von Smoooos
Das mag wohl sein, nur bis zu diesem Streitfall ist die Pro Arms Kat. A., da Urteil ausschließlich für die SIG vorliegt und es auch keinen Einstufungsbescheid gibt. Baugleichheit hin oder her.
[/quote]

Nein tut mir leid, aber das ist leider nicht richtig. Das ProArms ist vor dem Streitfall nicht Kat. A und wird es auch nach dem Urteil nicht sein. Laut Gutachten ist es Baugleich und daher ist auch keine weitere Einstufung nötig. Der Fall des Sig dient als Präzedenzfall der auf das ProArms übertragbar ist.
Wer könnte behaupten, dass das Sig Kat. B, aber das Baugleiche ProArms Kat. A sei? Richtig. Niemand mit einer vernünftigen Argumentationslinie und schon garnicht jemand der aus seinem Bauch heraus argumentiert.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 11:22
von Balistix
Smoooos hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 11:13 Das mag wohl sein, nur bis zu diesem Streitfall ist die Pro Arms Kat. A., da Urteil ausschließlich für die SIG vorliegt und es auch keinen Einstufungsbescheid gibt. Baugleichheit hin oder her.

Nein tut mir leid, aber das ist leider nicht richtig. Das ProArms ist vor dem Streitfall nicht Kat. A und wird es auch nach dem Urteil nicht sein. Laut Gutachten ist es Baugleich und daher ist auch keine weitere Einstufung nötig. Der Fall des Sig dient als Präzedenzfall der auf das ProArms übertragbar ist.
Wer könnte behaupten, dass das Sig Kat. B, aber das Baugleiche ProArms Kat. A sei? Richtig. Niemand mit einer vernünftigen Argumentationslinie und schon garnicht jemand der aus seinem Bauch heraus argumentiert.
So wie du deine Argumente stichhaltig begründest? :lol:

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 11:49
von Martin P
Smoooos hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 11:13 Nein tut mir leid, aber das ist leider nicht richtig. Das ProArms ist vor dem Streitfall nicht Kat. A und wird es auch nach dem Urteil nicht sein. Laut Gutachten ist es Baugleich und daher ist auch keine weitere Einstufung nötig. Der Fall des Sig dient als Präzedenzfall der auf das ProArms übertragbar ist.
Wer könnte behaupten, dass das Sig Kat. B, aber das Baugleiche ProArms Kat. A sei? Richtig. Niemand mit einer vernünftigen Argumentationslinie und schon garnicht jemand der aus seinem Bauch heraus argumentiert.
Streng logisch betrachtet überzeugt die Argumentation der ProArms-Befürworter ja eh. Nur hab ich schon das Beispiel gebracht, dass das "eingestufte" Schmeisser M4 legal war, das bis auf den 2,25 Zoll längeren Lauf absolut identische M5 desselben Herstellers nach Ansicht des BMLVS aber nicht.

Ist das logisch? Freilich nicht. Logik funktioniert im österreichischen Waffenrecht, was Halbautomaten betrifft, nicht. Und warum ist das so? Weil man zumindest bislang einfach keine Halbautomaten in Händen des Volkes wollte und weil dies von Behördenseite so umgesetzt wird, dass man es allen Antragstellern so schwer wie nur möglich macht. Das ist der Grund warum ich die ProArms-Argumentationslinie zwar nachvollziehen kann, sie aber nicht für unwiderlegbar halte ...

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 11:51
von quildor82
Martin P hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 11:49 Weil man zumindest bislang einfach keine Halbautomaten in Händen des Volkes wollte
Wird sich nicht ändern........

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 15:07
von SSG308
rupi hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:01 das Höchstgerichtsurteil gibt es nur für die Sig 516 und Sig 716 in den vorgelegten Versionen
Das wäre dann Patrol, nicht CQB, nicht DMR (?)

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 19:30
von HS911
Radetz hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:17
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:13
rupi hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:01 das Höchstgerichtsurteil gibt es nur für die Sig 516 und Sig 716 in den vorgelegten Versionen
Ja, die Entscheidung erging auf Grund der Beschaffenheit der Waffe. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass im Streitfall eine baugleiche Waffe (Gutachten) in einem Verfahren das gleiche Ergebnis erzielt.
Das mag wohl sein, nur bis zu diesem Streitfall ist die Pro Arms Kat. A., da Urteil ausschließlich für die SIG vorliegt und es auch keinen Einstufungsbescheid gibt. Baugleichheit hin oder her.
Jede Waffe hat gewisse Eigenschaften. Gemäß diesen Eigenschaften fällt die Waffe in eine Kategorie. Die Zuordnung durch die Behörde (oder durchs Gericht) DIAGNOSTIZIERT welche Kategorie das ist. Nachdem sich bei dieser Zuordnung die Eigenschaften der Waffe aber nicht ändern, muss die Waffe auch zwingend vor der Zuordnung in die exakt gleiche Kategorie gefallen sein.
Die Waffe ist keine Hostie die durch den Segen des Pfaffen (der Behörde) zum Leib Christi (zur Kategorie B) wird.

Daraus ergibt sich aber folgende Konsequenz:
Waffen, für die es keine behördliche/gerichtliche Diagnose gibt, können durchaus Kategorie A sein. Wer eine solche Waffe verkauft bzw. kauft, trägt dadurch natürlich ein Risiko. Wie groß dieses Risiko ist und ob man das in Kauf nehmen will, soll ein jeder selbst entscheiden.

Mir persönlich wärs das absolut nicht wert: die Waffe ist baugleich zur Sig 516, die wohl absolut zweifellos Kat.B ist.
Der Preisunterschied ist ca. 300 EUR. Wegen 300 EUR würde ich keinesfalls eine Strafe und den Verlust der Zuverlässigkeit riskieren.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 01:05
von gewo
Der RRA upper ist eingestuft kat B
Das in den waffenrelevanten bauteilen zu, RRA upper voellig IDENTE HERA 9x19mm AR ist eingestuft kat A

Auch ohne vergleichsgutachten ...

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 01:11
von gewo
Martin P hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:16 Ich zweifle übrigens an der These, dass die ministeriellen Rechtsansichten bzw. Feststellungsbescheide zu Halbautomaten lediglich individuelle Wirkung entfalten. Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass hier eine dingliche Wirkung zumindest argumentierbar ist.
Ned amal in der theorie

Wie willst du die behoerde A dazu bringen sich in einer einzelfallauskunft nach den vorher schon von der behoerde B und C erteilten auskunft zu richten und analog dazu zu entscheiden?

Und ich meine jetzt nicht wie erfaehrt das die behoerde A, ich meine dass die einfach amderer rechtsmeinung ist

Speziell im noerdlichen niederoesterreich hoerst oft rechtsmeinungen von den BH juristen das glaubst normal keinem menschen das es das gibt ...

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 01:12
von gewo
rupi hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:01 das Höchstgerichtsurteil gibt es nur für die Sig 516 und Sig 716 in den vorgelegten Versionen
„... modellreihe 516 und 716 in den kalibern 223rem und 308win ....“
Auf die 9x19 haben sie vergessen, die gibts daher nicht

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 01:15
von gewo
bino71 hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:59 Bin neugierig, ob nun die Bezirkshauptmannschaften nun die Besitzer anschreiben.
Warum sollten die?

Solange keiner eine anzeige bei der staatsanwaltschaft macht passiert nix

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 08:26
von Martin P
gewo hat geschrieben: Do 11. Jul 2019, 01:11
Martin P hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 10:16 Ich zweifle übrigens an der These, dass die ministeriellen Rechtsansichten bzw. Feststellungsbescheide zu Halbautomaten lediglich individuelle Wirkung entfalten. Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass hier eine dingliche Wirkung zumindest argumentierbar ist.
Ned amal in der theorie

Wie willst du die behoerde A dazu bringen sich in einer einzelfallauskunft nach den vorher schon von der behoerde B und C erteilten auskunft zu richten und analog dazu zu entscheiden?

Und ich meine jetzt nicht wie erfaehrt das die behoerde A, ich meine dass die einfach amderer rechtsmeinung ist

Speziell im noerdlichen niederoesterreich hoerst oft rechtsmeinungen von den BH juristen das glaubst normal keinem menschen das es das gibt ...
Juristisch argumentierbar ist das durchaus, zumindest was Erledigungen eines Ministeriums betrifft - darauf habe ich mich, wie du im Zitat liest, auch bezogen.

Sofern eine Bezirksverwaltungsbehörde als Waffenbehörde gem. § 44 erster Satz WaffG 1996 entschieden hat (soll ja schon vorgekommen sein), wird es freilich schwieriger.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 10:31
von SSG308
gewo hat geschrieben: Do 11. Jul 2019, 01:12
rupi hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:01 das Höchstgerichtsurteil gibt es nur für die Sig 516 und Sig 716 in den vorgelegten Versionen
„... modellreihe 516 und 716 in den kalibern 223rem und 308win ....“
Auf die 9x19 haben sie vergessen, die gibts daher nicht
Woher stammt dieses Zitat?

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 10:38
von bino71
gewo hat geschrieben: Do 11. Jul 2019, 01:15
bino71 hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:59 Bin neugierig, ob nun die Bezirkshauptmannschaften nun die Besitzer anschreiben.
Warum sollten die?
Solange keiner eine anzeige bei der staatsanwaltschaft macht passiert nix
Weil sie (Sachbearbeiter, BH Beamte ...) die ARGE Zivile Sicherheit Newsletter auch wohl lesen werden und um sich schadlos zu halten, proaktiv die Besitzer anschreiben.
Keiner will, daß in der oe24 steht, Bezirkshauptmannschaft XY erlaubt Kriegsmaterial.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 11:51
von Karin_Colt
bino71 hat geschrieben: Do 11. Jul 2019, 10:38
gewo hat geschrieben: Do 11. Jul 2019, 01:15
bino71 hat geschrieben: Mi 10. Jul 2019, 09:59 Bin neugierig, ob nun die Bezirkshauptmannschaften nun die Besitzer anschreiben.
Warum sollten die?
Solange keiner eine anzeige bei der staatsanwaltschaft macht passiert nix
Weil sie (Sachbearbeiter, BH Beamte ...) die ARGE Zivile Sicherheit Newsletter auch wohl lesen werden und um sich schadlos zu halten, proaktiv die Besitzer anschreiben.
Keiner will, daß in der oe24 steht, Bezirkshauptmannschaft XY erlaubt Kriegsmaterial.
Ich möchte mir gerne so ein Teil zulegen, ein Bekannter von mir hat schon eines und ist von der Qualität schwerst beeindruckt.

Ich verfolge diesen Thread ja schon länger, aber war da nicht von einem höchstgerichtlichen Urteil die Rede? Davon steht im Schreiben der Arge gar nichts, oder ist das das selbe wie ein verwaltungsbehördlicher Feststellungsbescheid?