Seite 9 von 14

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 10:46
von gewo
Weissi hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 10:19 Bin mir unschlüssig - was tun?
ich glaube weiterhin dass ein auftrennen von Diskussion und Fakten mangels bestimmbarkeit dieser Fakten nicht Zweckmäßig sein wird


was man - wenn du die Motivation dazu hast - tun koennte waere die Hauptthemen in unterschiedliche Threads zu verschieben

WaffNov19 - Neue Halbautomatenzulassungen ab 14.12.19

WaffNov19 - Altbesitz von HiCap Mags und Halbautomaten

WaffNov19 - Neue Regelungen zum Waffenzubehör

WaffNov19 - sonstiges

und so in der art halt

ich wuerde schaetzen dass je weniger Ordner es werden desto besser ist es
denn wenn du zb die HiCap magazine und die Halbautomaten in zwei unterschiedliche Ordner schlichtest wirst wahnsinnig weil das ja im Prinzip ein und dasselbe thema ist und sich der Inhalt dauernd dupliziert

damit haben wir zwar nicht die Fakten von der Diskussion getrennt aber zu mindestens wird es massiv übersichtlicher
vor allem dann wenn von Usern neu erstellte externe Threads zu den Themen gleich dort rein verschoben werden ...

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 10:55
von gewo
Aardvark hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 10:35
Der Stefan hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 10:31 evtl. nur mal die Sachen herausschreiben die gesichert sind? Und dies ohne Diskussion? Wäre das möglich?
DAS wäre meine Idee gewesen...
es ist ja praktisch nix sicher dass ist ja das problem

wir wissen heute NUR was ich (und andere) bei einer Schulung geglaubt haben zu verstehen
das war auch NUR das was ein hoher Beamter des minsteriums DERZEIT der meinung ist wie das gesetz umzusetzen ist

das ist aber jetzt auch ned eine Besonderheit des waffenrechtes
das ist auch bei anderen Rechtsbereichen nicht anders
nur ist es dort ned fuer den Bürger so transparent
weil was hast du denn schon zb viel mit widmungsverfahren zu tun oder mit dem telekommunikationsgesetz?

man glaubt gemeinhin dass das recht im Gesetz steht
das ist so sehr verkürzt dass es fast schon falsch ist ...

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 10:56
von Weissi
Mh, ja, wie gesagt, an der Motivation soll es nicht scheitern...werde mich heute Abend mal hinsetzen und alles zu entwirren bzw. aufbereiten versuchen.

Grüße,

Weissi

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 11:05
von gewo
McMonkey hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 10:41 Vielleicht könnte man das in dem bereits neu erstellten Thema so schreiben, dass es für alle verständlich ist. Nicht jeder hier hat eine Affinität zu Gesetzestexten.
ja
schon

du riskierst halt damit sofort a million zwischenfragen zu "wo steht das denn", "...wie kommst denn da drauf ..."
usw

und damit hast halt wieder einen diskussionsthread

was ich gerne machen kann ist am ende eines postings in einem kurzen Satz verkürzt und vereinfacht zu schreiben was das ganze - vermutlich - im Klartext heisst

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 11:11
von gewo
COB hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 10:40 :think: Ich überleg auch Grad mir vorsichtshalber a Magazin für ne AR, ein AUG und ev. Ne AK zu holen.
gute Überlegung

WENN magazine im altbesitz nach arten/modellen altbesitzgenehmigt werden sollten,
DANN kann es sinnvoll sein ZUMINDEST EIN STÜCK von HiCap Magazintypen von Waffenarten im Altbesitz zu besitzen und zu melden - welche man evt in Zukunft kaufen möchte

SOLLTEN magazine im altbesitz nicht nach arten/modellen altbesitz genehmigt werden sondern pauschal als
+10 magazin bzw
+20 magazin
dann ist es egal
DANN wuerde mindestens je ein stueck "+10 Magazin" (HiCap fuer Langwaffe) und "+20 Magazin" (HiCap fuer Kurzwaffe) fuer zukünftigen Magazin Neukauf ausreichen

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 12:06
von McMonkey
gewo hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 11:05 was ich gerne machen kann ist am ende eines postings in einem kurzen Satz verkürzt und vereinfacht zu schreiben was das ganze - vermutlich - im Klartext heisst
Danke, sehr super :handgestures-thumbupleft:

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 12:15
von Stoffl81
gewo hat geschrieben: Mo 18. Nov 2019, 19:02 SCHIESSTAETTENPRIVILEG

das schiesstaettenprivileg ermöglicht es Personen die am 14.12.2019 zwar das passende Magazin, also
- entweder (fuer den fall von der spaeteren Verwendung von FFW Magazinen ueber 20 schuss an einer FFW) FFW magazine ueber 20 stk,
- oder (fuer den fall von der spaeteren Verwendung von LW Magazinen ueber 10 schuss an einer LW) LW magazine ueber 10 stk
besitzen, aber

KEINEN DERARTIGEN HALBAUTOMAT bzw KEINE DERARTIGE FFW haben

diese magazine bei spaeterem kauf solcher waffen AM BEHOERDLICH GENEHMIGTEN SCHIESSTAND trotzdem zu verwenden.
auf einem nicht behördlich genehmigten Schießstand oder zb zuhause wuerde das anstecken des HiCap Magazins an die waffe den Tatbestand des illegalen Besitzes einer kat A waffe darstellen

Fazit:
WESENTLICH ist dass am 14.12.2019 die BASISWAFFE fuer das HiCap besessen wird
wer das nicht hat muss drauf schaun dass er ZU MINDESTENS DIE MAGAZINE besitzt

erstere erst am 15.12. zu besitzen ist zu spät
und weitere wird er ab 15.12.2019 mangels Berechtigung nicht mehr kaufen koennen
Hallo,

eine Frage hätte ich noch bez. deiner oben angeführten Zusammenfassung.

Wie sieht es mit dem anstecken eines HiCap Magazines zuhause generell aus?

Darf man das in der Zukunft dann in irgendeiner Konstellation, sprich entweder wenn ich schon ein HA Gewehr inkl. 30er Magazin zum Stichtag 14.12.2019 angemeldet habe bzw. ich bis dahin zwar keinen HA aber nur das HiCap Magazin besitze?

Oder wie ist das in Zukunft geregelt?

Danke und LG

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 12:39
von gewo
Stoffl81 hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 12:15 Darf man das in der Zukunft dann in irgendeiner Konstellation, sprich entweder wenn ich schon ein HA Gewehr inkl. 30er Magazin zum Stichtag 14.12.2019 angemeldet habe bzw. ich bis dahin zwar keinen HA aber nur das HiCap Magazin besitze?
waffe am 14.12.19 im Besitz -> anstecken wo Du willst

nur Magazin am 14.12.19 im Besitz -> anstecken nur am behoerdlich genehmigten Schießstand und im Schauraum vom Waffenhändler

weder waffe noch Magazin am 14.12.19 im Besitz -> schade

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 12:52
von Stoffl81
gewo hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 12:39
Stoffl81 hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 12:15 Darf man das in der Zukunft dann in irgendeiner Konstellation, sprich entweder wenn ich schon ein HA Gewehr inkl. 30er Magazin zum Stichtag 14.12.2019 angemeldet habe bzw. ich bis dahin zwar keinen HA aber nur das HiCap Magazin besitze?
waffe am 14.12.19 im Besitz -> anstecken wo Du willst

nur Magazin am 14.12.19 im Besitz -> anstecken nur am behoerdlich genehmigten Schießstand und im Schauraum vom Waffenhändler

weder waffe noch Magazin am 14.12.19 im Besitz -> schade
Hallo Gewo,

danke für die klare und strukturierte Darstellung der Sachlage!

LG

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 13:54
von 30-06
ZUGELASSENE HALBAUTOMATEN AB 14.12.2019

die ausage dass ab 14.12. alle Halbautomaten grundsätzlich kat B sind ist falsch

richtig ist dass ab 14.12. alle jene waffen die WERKSMÄSSIG nicht im selben Zug mit vollautomatischen waffen hergestellt werden kat B sind (wenn sie mit max 10schuss Magazinen oder ohne Magazinen ausgefolgt werden)

abweichend zu der bis vor kurzer zeit vertretenen Rechtsmeinung ist die KOMPATIBILITÄT wesentlicher Waffenteile mit wesentlichen Waffenteilen von Kriegswaffen KEIN Hinderungsgrund fuer eine kat B Einordnung (sofern die kat waffen in einem GETRENNTEN FERTIGUNGSPROZESS gefertigt werden)
bedeutet das in der Praxis dass für alle betreffenden Waffen eine Einstufung erfolgen muss oder wie wird der Nachweis (und wem gegenüber) erbracht dass die betreffende Waffe in einem getrennten Fertigungsprozess hergestellt wird?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 16:14
von gewo
30-06 hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 13:54
ZUGELASSENE HALBAUTOMATEN AB 14.12.2019

die ausage dass ab 14.12. alle Halbautomaten grundsätzlich kat B sind ist falsch

richtig ist dass ab 14.12. alle jene waffen die WERKSMÄSSIG nicht im selben Zug mit vollautomatischen waffen hergestellt werden kat B sind (wenn sie mit max 10schuss Magazinen oder ohne Magazinen ausgefolgt werden)

abweichend zu der bis vor kurzer zeit vertretenen Rechtsmeinung ist die KOMPATIBILITÄT wesentlicher Waffenteile mit wesentlichen Waffenteilen von Kriegswaffen KEIN Hinderungsgrund fuer eine kat B Einordnung (sofern die kat waffen in einem GETRENNTEN FERTIGUNGSPROZESS gefertigt werden)
bedeutet das in der Praxis dass für alle betreffenden Waffen eine Einstufung erfolgen muss oder wie wird der Nachweis (und wem gegenüber) erbracht dass die betreffende Waffe in einem getrennten Fertigungsprozess hergestellt wird?
liegt in der verantwortung des haendlers
er kann anfragen
aber wie bisher ... er muss nicht

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 21:24
von Simon80
Das heißt im Klartext: es sieht verdammt gut aus in Zukunft Ak47/AKM Klone in Österreich zu bekommen? Solange diese nicht in der selben "Linie" wie die Vollautomaten hergestellt werden? (Denke da an Modelle von Zastava oder Cugir)
Als Tipp dazu: bei Zib gibts um 12€ Ak47 Stahlmagazine....

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:00
von HowlingWolf
Simon80 hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 21:24 Das heißt im Klartext: es sieht verdammt gut aus in Zukunft Ak47/AKM Klone in Österreich zu bekommen? Solange diese nicht in der selben "Linie" wie die Vollautomaten hergestellt werden? (Denke da an Modelle von Zastava oder Cugir)
Als Tipp dazu: bei Zib gibts um 12€ Ak47 Stahlmagazine....
Ja, schaut gut aus: Deutscher BKA-Bescheid Cugir WS1/WS3 ;)

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 22:24
von Simon80
Ui das wird dann das Todesurteil für meine R94 hehe :D

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 09:45
von Mjoelnir
Guten Morgen.

Hab ich das überlesen, oder wie wird das jetzt mit Upper sowie Lower geregelt?

Upper als indirekt gasbelastet ab 14.12.19 ein eingetragenes Zubehör und Lower weiterhin frei?

DANKE