Seite 9 von 14

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 08:53
von Papa Bär
Ich find wir diskutieren an den Tatsachen vorbei. Wenn was frei zu kaufen ist, warum soll ich dann rechtfertigen müssen, warum ich es mir kaufe?
Das is doch absurd.
Jeder, der diesem Händler zujubelt, dem wünsch ich mal, dass er dort beim Kauf von 2 "Kaugummis" nach 2 Wochen Besuch von der Behörde bekommt....
Dann sehehn wir ja, wie toll das ist.
Also das is doch Irrsinn :-(

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 09:01
von gewo
solche sachen passieren normal nur wenn ein wort das andere gibt und keiner vom gas geht
ich wette da gibts eine story dazu ueber ein sehr heftiges telefonat oder deftige email formulierungen


alle paar jahre habe ich auch so "spezialisten"
kann mich noch gut erinnern auf den letzten
ist vielleicht drei jahre her
ich bestell ihm einen abzug von der er glaubt er kann ihn laut US-foren auch fuer sein (anderes) waffenmodell verwenden
das ding kommt a paar wochen lang ned daher
der typ steht im wochenintervall vor der tuere wann sein de**erter abzug endlich kommt
dann ist er da
dauert keine drei tage dann steht er wieder da
weil das ding sich halt doch ned in sein waffenmodell einbauen laesst
das US youtube video und die US foren eintrage waren halt bullshit
ich soll ihm das zurueck nehmen
da ich a netter kerl bin, es ein abzug fuer ein recht gaengiges modell war, es keinerlei einbauspuren oder sonstige manipulationsspuren drauf gab und der typ ned so ausgesehen hat als ob er das geld schuttsackweise zuhause stehen hat hab ich gesagt ok, gib mir deine bankverbindung, wir ueberweisen dir den kaufpeis zurueck
zuckt der komplett aus was ich mir einbilde er will das geld sofort und in bar weil er hat ja auch bar bezahlt.
bar ruckzahlungen machen wir ned weil ich fuer jeden kassa ausgang dokumentieren muss an wen das geld gegangen ist
problem 1 dabei: was mach ich wenn mir jemand eine falsche adresse bzw falsche daten nennt? wer hat denn schon seinen meldezettel dabei?
problem 2: ich muss das dokumentieren, ich muss also bei einer steuerpruefung wissen wo ich die unterschrift und die daten des geldempfaengers abgelegt habe
wenn ich mit bank rueck ueberweise ist aber klar an wen das geld gegangen ist und ich brauch weiter nix belegen steuerlich
bar rueckzahlung ist mir viel zu kompliziert
vor allem fuer einen kulanzvorgang

der kunde ist richtig durchgezuckt
beschimpfungen
verleumdungen
drohungen (!)
das komplette programm

ich hab ihn dann rausgeschmissen
fuer mich war die sache erledigt

ich kann mir aber gut vorstellen dass einzelne - ja nach ego und sachlage - bei solchen sachen dann "nachtreten"


mein fazit in der gegenstaendlichen sache mit den drei griffstuecken bleibt das selbe
wenns nur die griffsteucke waren wird nix rauskommen
wenns beschaffungsplanung fuer lauf und verschluss gab dann ist die kacke am dampfen

ein moeglicher verstoss gegen die ZWR nutzungsbedingungen steht zwar im raum
wuerde in so einem fall aber vermutlich mit einem blauen auge fuer den haendler enden
was soll die behoerde denn sonst machen

oder es gab eh keine ZWR nachschau sondern nur eine meldung an die behoerde
die kann jeder machen
egal ob privat oder haendler

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 09:04
von Ares
doc steel hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 08:34 Jetzt hab i ma den ganzen Sermon von von vorn bis hint durchglesen, weils mi interessiert hat za wos ma drei Griffstücke brauchen könnt wenn ma gar ka WBK hat und bis jetzt is ned klar. I bin enttäuscht. Wirklich!

Das ist ganz einfach. Da kommt der große ´Dudu Finger von hinten herum und zeigt auf etwas, was man für den LWB nicht noch alles reglementieren könnte. So habe ich es verstanden. War ja schon vor 2019 ein Thema.
Für mich ist ein Griffstück eine Zwurschel. Ohne "Gummi" kannst es nur dem Stein hinterherwerfen.

Das der Händler (ein sehr guter) da vielleicht eine Fleißaufgabe gemacht hat, sollte sich der Threadersteller selber mit ihm ausmachen.

Aber Danke, man ist für den Privatverkauf vorgewarnt. :)

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 09:05
von mastercrash
Papa Bär hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 08:53 Ich find wir diskutieren an den Tatsachen vorbei. Wenn was frei zu kaufen ist, warum soll ich dann rechtfertigen müssen, warum ich es mir kaufe?
Das is doch absurd.
Jeder, der diesem Händler zujubelt, dem wünsch ich mal, dass er dort beim Kauf von 2 "Kaugummis" nach 2 Wochen Besuch von der Behörde bekommt....
Dann sehehn wir ja, wie toll das ist.
Also das is doch Irrsinn :-(
Naja, Griffstücke sind zwar keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und damit grundsätzlich wie Kaugummis für jedermann frei zu erwerben. Das sind 50 Tonnen Gartendünger aber auch.

Dennoch wirft es Fragen auf, was jemand mit gerichtlich verfügtem (!) Waffenverbot mit 3 (drei!) Griffstücken von scharfen Schusswaffen tun will.

Wenn ich mir morgen 50 Tonnen Gartendünger bestelle würde das aber genauso Fragen aufwerfen, denn ich habe keinen Hof der so groß ist, dass er das halbe Bundesland einnimmt. Genau genommen habe ich gar keinen Hof und nur einen sehr kleinen Garten.

Wenn ich dem Beamten dann patzig antworte: Der Dünger ist ja frei verkäuflich, also wird man sich wohl 50 Tonnen davon in die Garage stellen dürfen wird ihn das nicht zufrieden stellen.

Oder noch besser: Ich stell mir gleich 5 Tonnen Schwefel, 35 Tonnen Salpeter und 10 Tonnen Holzkohle in den Keller und sage dann: Wie man kann Schwarzpulver daraus herstellen? Das wusste ich ja gar nicht... Aber es ist ja alles frei verkäuflich also geht das den Staat ja nichts an und die Tür ist wo der Maurer das Loch gelassen hat - also tschüss Herr Wachtmeister.

Was ich damit sagen will: Auch wenn alles für sich gesehen vollkommen legal ist, kann auch grundsätzlich für sich genommen legales Verhalten den Anfangsverdacht einer Straftat entstehen lassen.

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 10:24
von J4S
Und offensichtlich war da irgendwas, was für einen Anfangsverdacht gereicht hat - denn auch, wenn manche Gerichte und Staatsanwaltschaften manchmal sehr liberal damit umgehen: Momentan gibt es halt bei massiven Eingriffen in die Grundrechte wie einer Hausdurchsuchung nix Besseres als einen Richtervorbehalt.
Ja, kluge Staatsanwälte und Behörden wissen natürlich, bei welchem Richter sie so etwas bei bestimmten Verdachtsfällen leichter bekommen als bei anderen, wissen auch, wie sie in bestimmten Fällen argumentieren müssen, damit sie die richterliche Bewilligung gem. §119 bekommen.
Aber: Wir haben im Moment nix Besseres. Soll der Richter vorher eine Facebookgruppe aufmachen, Beweismittel posten und abstimmen lassen, ob genügend Verdachtsmomente für eine HD vorliegen? Oder den Beschuldigten anrufen und fragen, ob er was davon hält?
Und, btw: Wenn sich die Beamten korrekt verhalten haben (der TE lässt zumindest darüber nix verlauten) dann haben sie versucht, den Beschuldigten im Vorwege einzuvernehmen und die Herausgabe von bestimmten Beweismitteln o.ä. verlangt. Erst wenn der Beschuldigte sich weigert, wird imho durchsucht.
Wenn der TE sich bei der Einvernahme auch so kooperationsbereit und umgänglich verhalten hat wie hier in seinen Beiträgen, dann könnte ich mir vorstellen, dass sich die Kooperationsbereitschaft der Beamten halt in Grenzen gehalten hat. Wissen wir aber nicht, weil wir nicht dabei waren.
Was wir wissen ist, dass es einen Versuch, sich bei einem Waffenhändler nicht genehmigungspflichtige Komponenten einer Waffe zu besorgen, gegeben hat.
Was wir auch wissen ist, dass der Händler sich erlaubt hat, nach einer WBK zu fragen, obwohl er das nicht muss.
Ist der Händler dazu berechtigt, nach einer WBK zu fragen? Wenn nicht, wo steht das?
Für jemanden, der sich die Komponenten nur in die Vitrine stellen möchte, wäre spätestens dann der Moment gewesen, zu sagen: ok, dann besorg ich mir die Teile halt woanders.
Dem Waffenhändler dann "the riot Act" zu lesen und ihn "aufzuklären", ggf auch auf eine wenig kooperative Art und Weise, kann eine Strategie sein. Das Ganze auch noch schriftlich per mail zu tun kann ebenfalls zur Strategie dazugehören.
Ob der Waffenhändler dann verpflichtet ist, sich an die Behörden zu melden, wurde ja schon erläutert.
Ob er das Recht dazu hat, den Vorgang den Behörden zu übergeben – ich weiß nicht, ob Datenschutz bei Vorgängen, die strafrechtliche Relevanz bekommen könnten, ein Pfeil ist, den ich aus dem Köcher ziehen würde.
Aber manche wissen es dann besser und können nicht mit den Konsequenzen ihrer eigenen Strategie leben.....

Meine Meinung: Wenn alle Beteiligten, zu denen der Wien-Attentäter bei seinen Vorbereitungen Kontakt hatte bzw. die über die Vorgänge informiert waren, ähnlich sensibel reagiert hätten wie Waffenhändler, Behörden und Richter in Linz, wäre die Sache für den Täter vielleicht schwieriger geworden.
Wenn ich im waffenrechtlichen Kontext schon mal auffällig wurde, dann halt ich für eine gewisse Zeit halt die Füße still und verzichte darauf, im Kontext mit Waffen irgendwie auffällig zu werden (auch wenn ich im Recht bin). Wäre meine Strategie.


D.

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 10:45
von hari
Ein Griffstueck ist zwar kein wesentlicher Bestandteil, aber eben doch Teil einer Waffe. Und Paragraph 12 (Waffenverbot) bezieht sich allgemein auf Waffen, nicht nur auf Schusswaffen. Wenn jemand also ein Waffenverbot ausgefasst hat, dann wuerde ich als Laie annehmen dass sich das auch auf Waffenteile bezieht. Oder liege ich da falsch?

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 11:16
von Joewood
Mir fallen innerhalb von ein paar Augenblicken (legale!) Dinge ein, was ich mit Glock Griffstücken machen könnte ohne Oberteil dazu...

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 11:17
von KGR84
Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:16 Mir fallen innerhalb von ein paar Augenblicken (legale!) Dinge ein, was ich mit Glock Griffstücken machen könnte ohne Oberteil dazu...
Sexspielzeug?

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 11:22
von Joewood
KGR84 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:17
Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:16 Mir fallen innerhalb von ein paar Augenblicken (legale!) Dinge ein, was ich mit Glock Griffstücken machen könnte ohne Oberteil dazu...
Sexspielzeug?
Das wäre sicher interessant :tipphead: :lol:
Ich hätt aber z.B. an "stippeln" (oder wie heißt das, wo man mit der heißen Ahle Löcher ins Griffstück schmilzt?) und dann teurer weiter verkaufen. In der derzeitigen Situation suchen sich sicher genug Leute irgeneinen Nebenverdienst. Illegal wird's erst, wennst die potentiellen Gewinne nicht versteuerst...

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:07
von Angry-Customer
Update: für Alle, die glauben das beim Kommunikation zwischen mir und dem Händler was passiert sein sollte, für euch habe ich die Email kommunikation, werde heute sobald ich zeit habe, als Screenshot alles hochladen! Natürlich ohne Händler namen zu erwähnen, leider darf ich das aus irgendeinem grund hier nicht tun.

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:09
von Promo
Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:22 Das wäre sicher interessant :tipphead: :lol:
Ich hätt aber z.B. an "stippeln" (oder wie heißt das, wo man mit der heißen Ahle Löcher ins Griffstück schmilzt?) und dann teurer weiter verkaufen. In der derzeitigen Situation suchen sich sicher genug Leute irgeneinen Nebenverdienst. Illegal wird's erst, wennst die potentiellen Gewinne nicht versteuerst...
Ist nach § 139 Abs. 2 Z. 5 ("das Gravieren und Ziselieren von Schusswaffen") ein freies Gewerbe, dennoch benötigt man dafür eine Gewerbeberechtigung - auch wenn Graveure nicht erfreut sein mögen, wenn man stippeln auf die gleiche Stufe wie sie stellt.

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:16
von mastercrash
Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:22 Ich hätt aber z.B. an "stippeln" (oder wie heißt das, wo man mit der heißen Ahle Löcher ins Griffstück schmilzt?) und dann teurer weiter verkaufen. In der derzeitigen Situation suchen sich sicher genug Leute irgeneinen Nebenverdienst. Illegal wird's erst, wennst die potentiellen Gewinne nicht versteuerst...
Das wäre zumindest eine etwas plausiblere Erklärung, nur ob für jemandem mit aufrechtem Waffenverbot ein Nebenverdienst im Waffengewerbe das Richtige ist will ich doch stark anzweifeln - auch wenn er nur freie Waffenteile veredeln würde.

Denn er müsste ein Gewerbe anmelden und dann auch gegenüber dem Gewerbeamt/Magistrat, der WKO, dem Finanzamt und der Sozialversicherung die Aufnahme dieser speziellen selbständigen Tätigkeit binnen eines Monats erklären und schon hätten wir die nächsten Personen die mal eben auf dem kurzen Dienstweg beim Innenministerium nachfragen ob was dagegen spricht. Und mit eventuell weiterhin eingetragener Vorstrafe (woher das Waffenverbot, wenn nicht durch strafrechtliche Verurteilung) siehts mit Gewerbeberechtigung eh nicht sehr gut aus. Von Gewerbeberechtigung im Bereich Waffen mit Waffenverbot ganz zu schweigen.

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:19
von Joewood
Promo hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:09 Ist nach § 139 Abs. 2 Z. 5 ("das Gravieren und Ziselieren von Schusswaffen") ein freies Gewerbe, dennoch benötigt man dafür eine Gewerbeberechtigung - auch wenn Graveure nicht erfreut sein mögen, wenn man stippeln auf die gleiche Stufe wie sie stellt.
Macht das eigentlich irgendein echter Graveur oder sind das immer nur "Externisten"? Bzw. von denen die das machen... hat da irgendwer die entsprechende Gewerbeberechtigung? Rein aus Neugier gefragt; Antworten gerne per PN bevor der Thread hier abdriftet.
Gut, kannst ihn schlimmstenfalls nach der Gewerbeordnung anzeigen, was allerdings eher die Innung erledigt (kenn die Geschichten vom fotografieren zu Genüge, bevor das Gewerbe frei geworden ist) und sicher keine HD rechtfertigt.

Zum eigentlichen Thema: Das Waffenverbot dürfte - wenn es denn stimmt - von einer Knallerei im Wald mit einer SS her rühren. Ganz ehrlich? Wer, der eine SS besitzt, hat das noch nicht gemacht? Ich würde mal tippen, dass dann gut und gerne 90% der SS Besitzer in Ö ein Waffenverbot ausfassen müssten. Wenn da nicht mehr dahinter war, ist das dauerhafte Waffenverbot IMHO massiv überzogen. Aber das ist ein anderes Thema.
Zur HD: was mich interessieren würde: wenn die Polizistei/Staatsanwaltschaft da recherchiert... sehen die da nur "Waffenverbot" groß rot aufblinken oder stehen da Details dahinter? Weil wenn ja, wäre die HD auch in dem Fall massiv überzogen für Trümmer, die man sich frei legal und jederzeit - so wie ich das verstanden habe - auch mit aufrechtem Waffenverbot besorgen kann. Vermute, wenn der Taschengeldparagraph nicht dazwischen pfuscht, dürfte es da nicht mal eine Altersbegrenzung geben...?

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:24
von Alaskan454
Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:19
Zur HD: was mich interessieren würde: wenn die Polizistei/Staatsanwaltschaft da recherchiert... sehen die da nur "Waffenverbot" groß rot aufblinken oder stehen da Details dahinter? Weil wenn ja, wäre die HD auch in dem Fall massiv überzogen für Trümmer, die man sich frei legal und jederzeit - so wie ich das verstanden habe - auch mit aufrechtem Waffenverbot besorgen kann.
Genaueres sieht er nicht und müsste sich den Akt kommen lassen,der vielleicht aus 500 Seiten besteht.

Re: Warnung!

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:47
von Wilhelmshoehe
Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:19 Zum eigentlichen Thema: Das Waffenverbot dürfte - wenn es denn stimmt - von einer Knallerei im Wald mit einer SS her rühren. Ganz ehrlich? Wer, der eine SS besitzt, hat das noch nicht gemacht?
Schließt du dich da selbst mit ein? :headslap: