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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: So 11. Apr 2021, 17:43
von Xandolas
Christoph_WAT hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:51
Jetzt die Preisfrage, interordonance r94 ist ja grundsätzlich ein repetierer, die mags sind aber +10 was soll ich da jetzt genau melden? Will ja nicht das sie dann einen Platz belegt irgendwie ist das ganze etwas undurchsichtig für mich
Hier auf dem 3. letzten Post auf der 1. Seite
viewtopic.php?f=3&t=48036
Die Magazine sind wohl für einen Halbautomaten gebaut deswegen müssen sie wohl als Z10 gemeldet werden.
Die Z10 Plätze bekommst du ja für den Altbestand, sie verbrauchen keinen B Platz.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: So 11. Apr 2021, 18:10
von DonPedro
gewo hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 12:37
Der ist aber ein Verband fuer Wurftaubenschuetzen ...
Aber was solls ....
Wurftauben kannst ja auch mit Schrothalbautomat schiessen,
von daher gesehen ein klassischer Volltreffer
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: So 11. Apr 2021, 18:16
von Christoph_WAT
Xandolas hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 17:43
Christoph_WAT hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:51
Jetzt die Preisfrage, interordonance r94 ist ja grundsätzlich ein repetierer, die mags sind aber +10 was soll ich da jetzt genau melden? Will ja nicht das sie dann einen Platz belegt irgendwie ist das ganze etwas undurchsichtig für mich
Hier auf dem 3. letzten Post auf der 1. Seite
viewtopic.php?f=3&t=48036
Die Magazine sind wohl für einen Halbautomaten gebaut deswegen müssen sie wohl als Z10 gemeldet werden.
Die Z10 Plätze bekommst du ja für den Altbestand, sie verbrauchen keinen B Platz.
Super danke dann werd i morgen Mal in sb nerven
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: So 11. Apr 2021, 19:08
von gewo
DonPedro hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 18:10
gewo hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 12:37
Der ist aber ein Verband fuer Wurftaubenschuetzen ...
Aber was solls ....
Wurftauben kannst ja auch mit Schrothalbautomat schiessen,
von daher gesehen ein klassischer Volltreffer
Oh sorry
Das wusste ich nicht
Wie heisst die wurftauben disziplin bei der magazine mit mehr als 10 schuss fuer die teilnahme erforderlich sind?
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: So 11. Apr 2021, 20:18
von DonPedro
gewo hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 19:08
Oh sorry
Das wusste ich nicht
Wie heisst die wurftauben disziplin bei der magazine mit mehr als 10 schuss fuer die teilnahme erforderlich sind?
Trude die Teufelstaube,
die musst mindestens 11x treffen

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: So 11. Apr 2021, 22:19
von Xandolas
Christoph_WAT hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 18:16
Xandolas hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 17:43
Christoph_WAT hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:51
Jetzt die Preisfrage, interordonance r94 ist ja grundsätzlich ein repetierer, die mags sind aber +10 was soll ich da jetzt genau melden? Will ja nicht das sie dann einen Platz belegt irgendwie ist das ganze etwas undurchsichtig für mich
Hier auf dem 3. letzten Post auf der 1. Seite
viewtopic.php?f=3&t=48036
Die Magazine sind wohl für einen Halbautomaten gebaut deswegen müssen sie wohl als Z10 gemeldet werden.
Die Z10 Plätze bekommst du ja für den Altbestand, sie verbrauchen keinen B Platz.
Super danke dann werd i morgen Mal in sb nerven
Dort wird leider keine Quelle angegeben, ich bin nur kürzlich über das gestolpert und habe 1 und 1 zusammengezählt!
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: So 11. Apr 2021, 22:32
von fast12
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: Mo 16. Aug 2021, 20:45
von Carl_Gustaf_M96
gewo hat geschrieben: Mi 31. Mär 2021, 13:49
AUG-andy hat geschrieben: Mi 31. Mär 2021, 13:24
gewo hat geschrieben: Mi 31. Mär 2021, 13:17
sparabellum hat geschrieben: Mi 31. Mär 2021, 12:45
Beansprucht dieser Eintrag dann einen "Platz" auf der WBK? In dem Fall ist kein weiterer verfügbar(2 vorhanden, 2 belegt).
Danke
das magazin ist ja altbesitz
daher kein platzproblem
er braucht keinen platz
er bekommt aber einen platz
Aber nur einen Magazinplatz
Sonst glaubt er vielleicht das Magazin gegen eine Waffe tauschen zu können.
ja klar
magazinplaetze
fuer magazine gem. 17/1/7 und 17/1/8 werden keine plaetze benoetigt
man darf aber nur magazine von dem typ kaufen der in die gem. 17/1/7 oder 17/1/8 gemeldete waffe passt
fuer magazine gem. 17/1/9 und 17/1/10 bekommt man plaetze
die darf man nicht ueberschreiten
darauf darf man aber neliebige magazine kaufen, voellig unabhaengig von besitz einer passenden waffe
Ok, Danke für die bisherigen sehr Hilfreichen Antworten!
Einige Kleinigkeiten sind aber noch immer nicht ganz klar:
Punkt 1:
Hat es bisher eig. schon jemand versucht mit Magazin-Altbestand-Plätze ein eingetragenes Magazin zb.: ein 30er AUG Magazin in ein 30er AR15 Magazin umzutauschen?
Oder zb.: ein 30er AUG gegen ein 42er AUG!? sofern dies erlaubt?
Punkt 2: Ist ein Magazin Kaliberwechsel zb.: 223Rem Hicap auf 308Win Hicap Magazin möglich?
Punkt 3:
Wie würde das beim Händler dann so ablaufen?
Das alte Magazin beim Händler abgeben/Verkaufen/Verschenken/Verschrotten.... und ein anderes "gleichwertiges" mitnehmen?
Händler trägt das alte aus dem ZWR aus und das neue Ein?
Oder ist die nur über Behörde möglich?
Eventuelle Aufwandsentschädigungen werden warscheinlich ja anfallen, was bis zu einem gewissen Punkt ja auch verständlich ist.
Punkt 4:
Den sicher viele Magazin-Sammler und Technik Interessierte betreffen wird:
Was ist mit der Meldung sogenannter Hicap Magazine von ehemaligen Militärwaffen wie zb das Magazin einer MP40 oder einer Russischen PPSH, oder Mg Gurte.....da sind ja mit Sicherheit Zig-Tausende Stück davon in Österreich in Umlauf
Sofern es zu diesen Magazinen keine Halbautomatischen Waffen gibt würden diese ja von der Meldepflicht ausgenommen sein, nur wer weiß dies oder traut sich dies zu entscheiden?
Danke an alle Antworten zu diesem eher schwer durchzublickenden Gesetzestexten

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: Di 17. Aug 2021, 08:19
von voodoo-medic
Punkt 5: (

)
Darf ich meine Ziffer 10 mags Verkaufen a) ohne WBK Neuausstellung und b) die mit anderen (irgendwelchen) Magazinen belegen?
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: Di 17. Aug 2021, 09:03
von Bundy
auf der wbk ist nur die erlaubte anzahl, analog zu den b plätzen vermerkt, der echte bestand steht im zwr
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: Di 17. Aug 2021, 09:39
von bino71
Bei Z7, Z8 steht 1
Bei Z9, Z10 die Zahl (bei mir 30)
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: Di 17. Aug 2021, 09:44
von Simon80
bino71 hat geschrieben: Di 17. Aug 2021, 09:39
Bei Z7, Z8 steht 1
Bei Z9, Z10 die Zahl (bei mir 30)
Bei mir sind die AK Mags zur Kat. A AK dazugemeldet worden und für alle anderen Mags hab ich Z7 und Z8 Plätze bekommen.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: Di 17. Aug 2021, 10:33
von gewo
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 20:45
Hat es bisher eig. schon jemand versucht mit Magazin-Altbestand-Plätze ein eingetragenes Magazin zb.: ein 30er AUG Magazin in ein 30er AR15 Magazin umzutauschen?
Oder zb.: ein 30er AUG gegen ein 42er AUG!? sofern dies erlaubt?
welcher altbestand?
17/1/8 oder 17/1/10 ?
bei 17/1/8 kannst du ein AUG hiCap nur dann gegen ein AR-15 Hicap eintauschen wenn deine Kat A 17/1/8 "basiswaffe" (ja, hier gibts dann doch wieder basiswaffen) sich geaendert hat und du jetzt auf dem platz eine AR-15 liegen hast
bei 17/1/10 kannst jederzeit beliebig tauschen, die stueckzahl darf aber nicht ueberschritten werden
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 20:45
Punkt 2: Ist ein Magazin Kaliberwechsel zb.: 223Rem Hicap auf 308Win Hicap Magazin möglich?
bei welcher genehmigung?
ist aber das selbe wie obenstehend
bei 17/1/8 kannst du ein 223Rem Hicap nur dann gegen ein 308Win Hicap eintauschen wenn deine Kat A 17/1/8 "basiswaffe" (ja, hier gibts dann doch wieder basiswaffen) sich geaendert hat und du jetzt auf dem platz eine 308Win Hicap liegen hast
bei 17/1/10 kannst jederzeit beliebig tauschen, die stueckzahl darf aber nicht ueberschritten werden
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 20:45
Punkt 3:
Wie würde das beim Händler dann so ablaufen?
Das alte Magazin beim Händler abgeben/Verkaufen/Verschenken/Verschrotten.... und ein anderes "gleichwertiges" mitnehmen?
Händler trägt das alte aus dem ZWR aus und das neue Ein?
Oder ist die nur über Behörde möglich?
Eventuelle Aufwandsentschädigungen werden warscheinlich ja anfallen, was bis zu einem gewissen Punkt ja auch verständlich ist.
du kannst das alte magazin bei jeder polizeidienststelle gegen bestaetigung abgeben
dann die bestaetigung an die waffenbehoerde senden
feddich
beim haendler gehts nur in der theorie
denn der haendler darf per gesetz keine gebuehr dafuer verlangen
macht er es doch dann ist das ein amtsmissbrach
die strafen dafuer sind hoch
die motivation des haendlers dafuer wird sich in grenzen halten
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 20:45
Punkt 4:
Den sicher viele Magazin-Sammler und Technik Interessierte betreffen wird:
Was ist mit der Meldung sogenannter Hicap Magazine von ehemaligen Militärwaffen wie zb das Magazin einer MP40 oder einer Russischen PPSH, oder Mg Gurte.....da sind ja mit Sicherheit Zig-Tausende Stück davon in Österreich in Umlauf
Sofern es zu diesen Magazinen keine Halbautomatischen Waffen gibt würden diese ja von der Meldepflicht ausgenommen sein, nur wer weiß dies oder traut sich dies zu entscheiden?
es gibt dazu zwei exakt gegenlautende schriftliche rechtsmeinunge des ministeriums
such dir eine aus ...
und im sonstigen ist es voellig egal
ich wuerde sagen 80% aller behoerden oesterreichweit kennen sich damit ned aus ....
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: Di 17. Aug 2021, 14:45
von MikeD
gewo hat geschrieben: Di 17. Aug 2021, 10:33
bei 17/1/8 kannst du ein AUG hiCap nur dann gegen ein AR-15 Hicap eintauschen wenn deine Kat A 17/1/8 "basiswaffe" (ja, hier gibts dann doch wieder basiswaffen) sich geaendert hat und du jetzt auf dem platz eine AR-15 liegen hast
bei 17/1/10 kannst jederzeit beliebig tauschen, die stueckzahl darf aber nicht ueberschritten werden
Wo steht das mit der Kat A 17/1/8 Basiswaffe ?
Ist es nicht egal welche Waffe jetzt auf dem §17/1/8 Platz liegt, ohne angestecktem großen Magazin ist sie ja Kat B ?!
Ich kann sie auch jederzeit als Kat B verkaufen (auf Depot legen) und mir eine andere Waffe auf dem Kat A Platz eintragen lassen. Eigentlich müsste es auch möglich sein eine andere Kat B Waffe auf den Kat A Platz umschreiben zu lassen (z.B. .308 statt .223).
Ich hätte deshalb das Gesetz so verstanden, dass man mit der Kat A Berechtigung für alle konkret besessenen (Kat B) Waffen der jeweiligen Kategorie (17/1/7 bzw. 17/1/8) große Magazine kaufen darf. Es wäre ja komplett unsinnig, wenn ich z.B. ein 33er Magazin nur an die als §17/1/7 eingetragene Glock 17 anstecken darf, nicht aber an die als Kat B eingetragene Glock 19.
Klar ist aber, dass man große Magazine gleichzeitig aber nur an so viele Waffen anstecken darf, wie man Kat A Plätze hat.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Verfasst: Di 17. Aug 2021, 17:48
von Carl_Gustaf_M96
gewo hat geschrieben: Di 17. Aug 2021, 10:33
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 20:45
Hat es bisher eig. schon jemand versucht mit Magazin-Altbestand-Plätze ein eingetragenes Magazin zb.: ein 30er AUG Magazin in ein 30er AR15 Magazin umzutauschen?
Oder zb.: ein 30er AUG gegen ein 42er AUG!? sofern dies erlaubt?
welcher altbestand?
17/1/8 oder 17/1/10 ?
bei 17/1/8 kannst du ein AUG hiCap nur dann gegen ein AR-15 Hicap eintauschen wenn deine Kat A 17/1/8 "basiswaffe" (ja, hier gibts dann doch wieder basiswaffen) sich geaendert hat und du jetzt auf dem platz eine AR-15 liegen hast
bei 17/1/10 kannst jederzeit beliebig tauschen, die stueckzahl darf aber nicht ueberschritten werden
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 20:45
Punkt 2: Ist ein Magazin Kaliberwechsel zb.: 223Rem Hicap auf 308Win Hicap Magazin möglich?
bei welcher genehmigung?
ist aber das selbe wie obenstehend
bei 17/1/8 kannst du ein 223Rem Hicap nur dann gegen ein 308Win Hicap eintauschen wenn deine Kat A 17/1/8 "basiswaffe" (ja, hier gibts dann doch wieder basiswaffen) sich geaendert hat und du jetzt auf dem platz eine 308Win Hicap liegen hast
bei 17/1/10 kannst jederzeit beliebig tauschen, die stueckzahl darf aber nicht ueberschritten werden
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 20:45
Punkt 3:
Wie würde das beim Händler dann so ablaufen?
Das alte Magazin beim Händler abgeben/Verkaufen/Verschenken/Verschrotten.... und ein anderes "gleichwertiges" mitnehmen?
Händler trägt das alte aus dem ZWR aus und das neue Ein?
Oder ist die nur über Behörde möglich?
Eventuelle Aufwandsentschädigungen werden warscheinlich ja anfallen, was bis zu einem gewissen Punkt ja auch verständlich ist.
du kannst das alte magazin bei jeder polizeidienststelle gegen bestaetigung abgeben
dann die bestaetigung an die waffenbehoerde senden
feddich
beim haendler gehts nur in der theorie
denn der haendler darf per gesetz keine gebuehr dafuer verlangen
macht er es doch dann ist das ein amtsmissbrach
die strafen dafuer sind hoch
die motivation des haendlers dafuer wird sich in grenzen halten
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: Mo 16. Aug 2021, 20:45
Punkt 4:
Den sicher viele Magazin-Sammler und Technik Interessierte betreffen wird:
Was ist mit der Meldung sogenannter Hicap Magazine von ehemaligen Militärwaffen wie zb das Magazin einer MP40 oder einer Russischen PPSH, oder Mg Gurte.....da sind ja mit Sicherheit Zig-Tausende Stück davon in Österreich in Umlauf
Sofern es zu diesen Magazinen keine Halbautomatischen Waffen gibt würden diese ja von der Meldepflicht ausgenommen sein, nur wer weiß dies oder traut sich dies zu entscheiden?
es gibt dazu zwei exakt gegenlautende schriftliche rechtsmeinunge des ministeriums
such dir eine aus ...
und im sonstigen ist es voellig egal
ich wuerde sagen 80% aller behoerden oesterreichweit kennen sich damit ned aus ....
OK Danke für die Hilfreichen Antworten!
Bei mir wärens 17/1/10 Magazinplätze!
Es ist sozusagen völlig sinnlos bei der Meldung die Kapazität der Magazine anzugeben weil ja 17/1/10 eh aussagt dass es sich um Magazine über 10 Schuss handelt?
Das Kaliber für die das Magazin passt ist für Behörde auch Interessant?
Wäre Interessant die Rechtsmeinungen des Ministeriums durchzulesen? Wo findet man die?
Danke