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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mo 27. Mär 2023, 13:17
von Shrimp
Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 27. Mär 2023, 13:09
Alaskan454 hat geschrieben: Fr 24. Mär 2023, 15:21
Coolhand1980 hat geschrieben: Fr 24. Mär 2023, 15:02 Euch ist schon bewusst, dass jeder, der die Auflagen erfüllt, eine WBK bekommt in diesem Land.
Will also jemand dieser Gruppe von Menschen ein Verbrechen mit einer Waffe begehen, hielte ihn nur eine mögliche
Verwaltungsstrafe von der Mitnahme seiner Waffe ab. Welche Abschreckung hat die wohl, wenn derjenige schon einen
Konflikt mit dem Strafrecht in Kauf nimmt?
Gegenfrage an dich

Glaubst du das ein alltäglicher Konflikt wie er im Bus,Ubahn oder auch im Straßenverkehr oder Schanigarten zig mal vorkommt nach 2 Bier zu viel und/oder gesteigerten Selbstvertrauen dank Waffe stets gleich ausgehen würde wie ohne die er eben nicht führt aus Angst vor Konsequenzen.

Ich glaubs halt nicht, aber wenn jemand eine Waffe zieht hebt er automatisch die Situation auf die nächste Eskaltionsstufe.

Es gibt sicherlich viele verantwortungsbewusste Menschen keine Frage aber es geben auch genug angeblich so gesetzestreue Bürger ihre Lenkberechtigung ab weil sie es halt mit dem Gesetz doch nicht so genau nehmen wie wir es immer so gerne erzählen.

Waffen und Alkohol ist immer eine sehr ungute Kombination nur wirds halt schwer das zu kontrollieren wer "aufgeladen" mit 2 Promille im Schanigarten sitzt.
Ich glaube es nicht, ich weiß, dass es nicht passiert, weil das Thema gut erforscht ist. Die Befürchtung, dass Alltagskonflikte durch die Verfügbarkeit von Waffen eskalieren, ist unbegründet, wie man durch wissenschaftliche Untersuchen weiß. Normal sozialisierte Menschen töten keine anderen, auch wenn sie eine Waffe haben, völlig unabhängig von der Gesetzeslage. Leider trifft das Gegenteil auch zu. Verhaltensgestörte Menschen finden auch dann Wege zu töten, selbst wenn sie keine Waffen haben dürfen und Mord auch verboten ist.
Das ist doch schon wieder zu viel Logik für so manche Teilnehmer hier...

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Fr 31. Mär 2023, 13:17
von ronhan
Waldkatzi hat geschrieben: So 26. Mär 2023, 21:07
Das erinnert mich an die Geschichte, wo ein Mann jedes Jahr aufs Amt ging, um einen Reisepaß zu beantragen. Jedes Jahr wurde es dem Genossen verweigert. Die Jahre vergingen. Doch endlich kam es zu einem Umsturz und der Mann ging wieder auf das Amt und siehe da, endlich bekam er seinen heiß ersehnten Reisepaß.
Da fragte ihn der Beamte: "Und, wohin wollen Sie nun verreisen?"
Antwort: "Nirgends, ich wollte nur nicht in einem Land leben, in dem man nicht vereisen darf, aber in einem Land, aus dem ich ausreisen darf, kann ich auch gerne bleiben."
...Hauptmann von Köpenick?

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mo 26. Aug 2024, 22:36
von raalix
passt jetzt zwar zum titel - aber weniger zum inhalt der diskussion..

rein interessenhalber - ist der WP als WBK besitzer ein „upgrade“ - oder ein völliger neuantrag eines waffenrechtlichen dokumentes (inkl. psychologisches gutachten und waffenführerschein)? ich habe dazu eigentlich weder im forum noch im WaffG eine eindeutige antwort gefunden..

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Di 27. Aug 2024, 06:45
von combatmiles
ist ein upgrade...
Du (oder deine Firma bestätigt dir) die Notwendigkeit des WP, die Behörde entscheidet (ja/nein) und dann bekommst den Pass oder auch nicht.

Wie ich schon weiter vorne erwähnt habe: WaG schreibt im WP Antrag 2, mein SB damals wollte auch nur eine, hat dann aber eingelenkt als ich argumentierte daß:

§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen.

Er hat also gewusst dass es nicht rechtens ist den Pass auf 1 zu beschränken bzw Plätze von der WBK "abzuziehen"..

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Di 27. Aug 2024, 10:27
von raalix
vielen dank für die info. ist im grunde für 98% aller WBK Besitzer ohnehin eine theoretische frage, da es wohl keine Aussicht (bzw. keine Notwendigkeit) auf einen WP gibt. ich wollt's einfach nur verstehen.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Di 27. Aug 2024, 17:09
von Promo
raalix hat geschrieben: Mo 26. Aug 2024, 22:36 passt jetzt zwar zum titel - aber weniger zum inhalt der diskussion..

rein interessenhalber - ist der WP als WBK besitzer ein „upgrade“ - oder ein völliger neuantrag eines waffenrechtlichen dokumentes (inkl. psychologisches gutachten und waffenführerschein)? ich habe dazu eigentlich weder im forum noch im WaffG eine eindeutige antwort gefunden..
WP ist ein eigenes Dokument und wird idR zusätzlich ausgestellt (also wenn man bereits WBK hat, dann kommt WP dazu). Hängt aber im Einzelfall auch von den Umständen ab (Begründung für WP, WBK bereits vorhanden, ...) wie viele Plätze man für "das zweite Dokument" erhält.

Ganz grob gesagt ist ein WP eine WBK, die zusätzlich auch zum Führen berechtigt.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 10:47
von Voxeren
Meine persönliche Meinung ist, dass nicht nur bestimmte Berufe, in denen ein Waffenpass (WP) sinnvoll ist, den Zugang dazu haben sollten, sondern auch der „normale“ Bürger. Allerdings unter einer Voraussetzung:

Jeder Bürger, der einen Waffenpass haben möchte, sollte verpflichtet sein, eine Art freiwilliger Polizeidienst zu leisten. Das bedeutet, dass eine umfassende Ausbildung absolviert werden muss und die Bereitschaft besteht, im Bedarfsfall eingesetzt zu werden. Diese Einsätze könnten beispielsweise kleinere Unfälle, Unterstützung für die Feuerwehr oder ähnliche Aufgaben umfassen.

Darüber hinaus sollten diese freiwilligen Polizisten in ihrer Freizeit bestimmte Befugnisse haben und verpflichtet sein, wie professionelle Polizeikräfte einzugreifen, wenn es erforderlich ist. Auf diese Weise könnten die hauptberuflichen Polizisten entlastet werden, und es gäbe mehr Ordnungskräfte auf der Straße.

Die Einstellungskriterien für diesen freiwilligen Polizeidienst sollten den gleichen Standards entsprechen wie bei den regulären Polizeieinsatzkräften, um die Sicherheit und Kompetenz zu gewährleisten.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 11:05
von Skill Issue
Voxeren hat geschrieben: Mi 18. Sep 2024, 10:47 Meine persönliche Meinung ist, dass nicht nur bestimmte Berufe, in denen ein Waffenpass (WP) sinnvoll ist, den Zugang dazu haben sollten, sondern auch der „normale“ Bürger. Allerdings unter einer Voraussetzung:

Jeder Bürger, der einen Waffenpass haben möchte, sollte verpflichtet sein, eine Art freiwilliger Polizeidienst zu leisten. Das bedeutet, dass eine umfassende Ausbildung absolviert werden muss und die Bereitschaft besteht, im Bedarfsfall eingesetzt zu werden. Diese Einsätze könnten beispielsweise kleinere Unfälle, Unterstützung für die Feuerwehr oder ähnliche Aufgaben umfassen.

Darüber hinaus sollten diese freiwilligen Polizisten in ihrer Freizeit bestimmte Befugnisse haben und verpflichtet sein, wie professionelle Polizeikräfte einzugreifen, wenn es erforderlich ist. Auf diese Weise könnten die hauptberuflichen Polizisten entlastet werden, und es gäbe mehr Ordnungskräfte auf der Straße.

Die Einstellungskriterien für diesen freiwilligen Polizeidienst sollten den gleichen Standards entsprechen wie bei den regulären Polizeieinsatzkräften, um die Sicherheit und Kompetenz zu gewährleisten.
Bei so einer Lösung hast dann erst recht einen Arsch voll unbezahlter Halbbeamter, die im Endeffekt dann erst recht nicht so eingesetzt werden, wie es soll.

Selbstverteidigung und Sicherheit sollten grundsätzlich keine Privilegien sein, sondern Grundrechte.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 11:09
von combatmiles
nach den geplanten Angriffen mit Macheten auf BW Soldaten sollten auch Soldaten (welche dienstlich uA Full Auto führen) ein RECHT auf WP haben...

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 11:27
von Voxeren
Das Mitführen einer Waffe kann zu erheblichen Problemen führen. Es gibt zahlreiche Szenarien, in denen man dadurch in Schwierigkeiten geraten kann.
Früher habe ich als Polizist in den Niederlanden gearbeitet. In meiner Zeit gab es dort auch freiwillige Polizisten, und das Konzept hat perfekt funktioniert. Diese Freiwilligen erhielten eine fundierte Ausbildung und unterstützten die Berufs-Polizei bei alltäglichen Aufgaben. Dadurch konnten Ressourcen effizienter genutzt und die Polizeipräsenz auf den Straßen erhöht werden.

Während meiner Ausbildung hatten wir Szenarien mit echten Schauspielern, in denen wir in bestimmten Situationen Gewalt anwenden mussten, manchmal auch mit Schusswaffen. Glaub mir, das ist weitaus belastender, als man sich vorstellen kann. Man benötigt eine wirklich fundierte Ausbildung, um zu wissen, wann und wie man eine Waffe in einem Notfall einsetzen darf. Viele unterschätzen diese Verantwortung.
Auch ich hätte gerne einen Waffenpass, weil ich die Freiheit schätze, ihn zu besitzen. Doch ich würde die Waffe nur dann mitführen, wenn ich beispielsweise zum Wandern in entlegene Gegenden gehe, wo ich denke, dass es zu Situationen mit Hunden kommen könnte. Abgesehen von diesem Fall sehe ich für mich als Bürger keine Situation, in der ich eine Waffe wirklich benötige.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 11:39
von Skill Issue
Du siehst dich als Bürger nur so lange nicht in der Situation, bis du in der Situation bist.

Das ist wie "Ich schnall' mich nicht an, weil ich mich einfach nicht in der Situation sehe, jemals einen so schweren Unfall zu haben, dass ich einen Gurt benötige.".

Die Kriminellen sind ohnehin schon bewaffnet und das wird um EINIGES schlimmer, wenn nach dem Ukrainekrieg der Schwarzmarkt in Europa wieder ordentlich mit den ganzen Schweinereien von dort überschwemmt wird.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 12:12
von combatmiles
bei den Soldaten wäre das alles vorhanden.. wir stehen ja auch vor Botschaften, israelischen Einrichtungen uvm... seh da keinen Unterschied ob dienstlich oder "privat"..

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 12:32
von trenck
Voxeren hat geschrieben: Mi 18. Sep 2024, 10:47 Meine persönliche Meinung ist, dass nicht nur bestimmte Berufe, in denen ein Waffenpass (WP) sinnvoll ist, den Zugang dazu haben sollten, sondern auch der „normale“ Bürger. Allerdings unter einer Voraussetzung:

Jeder Bürger, der einen Waffenpass haben möchte, sollte verpflichtet sein, eine Art freiwilliger Polizeidienst zu leisten.
Davon halte ich absolut nix. Selbstverteidigung mit Schusswaffe ja, aber ein Heer von Hilfspolizisten, die vom Staat auch gegen die eigenen Bürger eingesetzt werden könnten, lässt mir die Grausbirnen aufsteigen. Klingt wie der "Freiwillige Helfer der Volkspolizei" in der seinerzeitigen DDR V1.0:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilli ... lkspolizei

trenck

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 13:09
von tousibaer
Voxeren hat geschrieben: Mi 18. Sep 2024, 10:47 Meine persönliche Meinung ist, dass nicht nur bestimmte Berufe, in denen ein Waffenpass (WP) sinnvoll ist, den Zugang dazu haben sollten, sondern auch der „normale“ Bürger. Allerdings unter einer Voraussetzung:

Jeder Bürger, der einen Waffenpass haben möchte, sollte verpflichtet sein, eine Art freiwilliger Polizeidienst zu leisten. Das bedeutet, dass eine umfassende Ausbildung absolviert werden muss und die Bereitschaft besteht, im Bedarfsfall eingesetzt zu werden. Diese Einsätze könnten beispielsweise kleinere Unfälle, Unterstützung für die Feuerwehr oder ähnliche Aufgaben umfassen.

Darüber hinaus sollten diese freiwilligen Polizisten in ihrer Freizeit bestimmte Befugnisse haben und verpflichtet sein, wie professionelle Polizeikräfte einzugreifen, wenn es erforderlich ist. Auf diese Weise könnten die hauptberuflichen Polizisten entlastet werden, und es gäbe mehr Ordnungskräfte auf der Straße.

Die Einstellungskriterien für diesen freiwilligen Polizeidienst sollten den gleichen Standards entsprechen wie bei den regulären Polizeieinsatzkräften, um die Sicherheit und Kompetenz zu gewährleisten.
Abgesehen davon das ich diesen Vorschlag für einen Schmarrn halte widersprichst Du Dir in Deinem Posting selbst.
Der "normale" Bürger sollte Zugang habe, aber der Staat soll die "Einstellungskriterien" definieren????

Wenn der Staat mehr Sicherheitspersonal braucht soll er Polizisten ausbilden und einstellen und nicht mit irgendwelchen Hilfssheriffs herumwurschteln.

Grüße

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Mi 18. Sep 2024, 13:14
von Herakles
Alle die bereits eine Ausbildung an Waffen hatten (ehemalige Polizisten, Sicherheitsbeamte, Soldaten, usw.) sollten auch berechtigt sein eine Waffe zu führen. Alle anderen mit entsprechender Zusatzausbildung und Prüfung.