Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: Do 29. Feb 2024, 12:53
Womit sich wieder ein alter Spruch bewahrheitet: Der größte Feind des Waffenbesitzes sind die Waffenbesitzer.
Der Grund ist aus meiner Sicht das 'Schweigen und genießen'. Die jetzige Situation lässt sich ohne Gesetzesänderung nur schwer verbessern (ok, AKs ohne Dustcover als Wechselsystem erwerben zu können, das wäre noch eine wünschenswerte Verbesserungrudi223 hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 12:32 Niemand, der die Meinung vertritt, dass ein Wechselsystem nur am Schießstand montiert sein darf konnte bis jetzt erklären wie er zur Rechtsauffassung kommt, dass man zwischen Definition im ZWR (bei der Behörde) und gesetzlicher Definition wechseln muss, um sie zu argumentieren.
Dass einmal eine Schusswaffe aus dem Wechselsystem entsteht aber die Schusswaffe trotz Zerlegen eine Schusswaffe bleibt.
Die Schusswaffe sich also nicht verwandeln kann, weil bei der Behörde so eingetragen, das Wechselsystem sich aber verwandelt, egal was bei der Behörde eingetragen ist.
Genauso sehen das vermutlich mehrere..inkl mir und ich denke auch der andy, der sich leider nicht so gut ausgedrückt hat. Genießen & klappe halten.. besser wirds nicht, schlimmer jedoch sehr schnell....rider650 hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 13:47
Der Grund ist aus meiner Sicht das 'Schweigen und genießen'. Die jetzige Situation lässt sich ohne Gesetzesänderung nur schwer verbessern (ok, AKs ohne Dustcover als Wechselsystem erwerben zu können, das wäre noch eine wünschenswerte Verbesserung), aber es kann leicht zu einer Verschlechterung kommen, wenn zu viele den Bogen überspannen.
Das hat in diesem Fall nichts Duckmäusertum oder 'Waffenbesitzer sein eigener Feind' zu tun, sondern ist eine realistische Einschätzung.
DankeMrRiesa hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 13:54Genauso sehen das vermutlich mehrere..inkl mir und ich denke auch der andy, der sich leider nicht so gut ausgedrückt hat. Genießen & klappe halten.. besser wirds nicht, schlimmer jedoch sehr schnell....rider650 hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 13:47
Der Grund ist aus meiner Sicht das 'Schweigen und genießen'. Die jetzige Situation lässt sich ohne Gesetzesänderung nur schwer verbessern (ok, AKs ohne Dustcover als Wechselsystem erwerben zu können, das wäre noch eine wünschenswerte Verbesserung), aber es kann leicht zu einer Verschlechterung kommen, wenn zu viele den Bogen überspannen.
Das hat in diesem Fall nichts Duckmäusertum oder 'Waffenbesitzer sein eigener Feind' zu tun, sondern ist eine realistische Einschätzung.
Ws erwerben, transport und lagern getrennt, nur am stand zusammenbauen und fertig.. alles ist/bleibt gut..
Du bist also der Überzeugung, dassAUG-andy hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 14:33 Anstatt mit der derzeitigen Regelung verantwortungsvoll umzugehen, gibt es immer Spezialisten die einen 100% igen Persilschein wollen. (Thema Zusammenbau)
diese drei genannten Beispiele alle somit waffenrechtlich nicht gedeckt sind und der Wegfall der Bindung an die Basiswaffe hinsichtlich Zubehör einzig mit dem Ziel geändert wurde, damit sodann nur noch ausschließlich am Schießstand eine Waffe aus einem Wechselsystem zusammengebaut werden kann?Mr. Danger hat geschrieben: Di 27. Feb 2024, 19:51 Die Aussage, das Wechselsysteme ausschließlich am behördlich genehmigten Schießstand verwendet werden dürfen bedeutet:
- ein Polizist, der aufgrund seines Waffenpasses seine Glock 23 mit einem 9x19 Wechselsystem führt, tut dies illegal.
- ein Jäger, der seine Glock 32 mit einem .22lr Wechselsystem für die Fallenjagd benützt, tut dies illegal.
- ein Jäger, der bei seinen Halbautomat den Lauf von .308Win auf 6,5 Creedmoor wechselt und damit ins Revier fährt, tut dies illegal.
JA
Diese Aussage ist definitiv falsch.rudi223 hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 17:01 Mein Fazit bisher:
Diejenigen, die behaupten ein Zusammenbau sei nur am Schießstand erlaubt haben sich ihre Erklärung ohne irgendwelche Belege und inklusive einem massivem Logikfehler aus den Fingern gesaugt.
Es gibt Nutzer, deren Behörde einen Zusammenbau außerhalb des Schießstands für rechtmäßig hält.
Es gibt Nutzer bei denen die Polizei bei der Verwahrungskontrolle ein zusammengebautes Wechselsystem nicht beanstandet haben.
Das mag manchen durchaus so vorkommen, entspricht aber nicht der Realität.AUG-andy hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 17:17 Diese Aussage ist definitiv falsch.
Es ging immer nur um die WS mit zugehörigen Griffstück ohne Basiswaffe.
Aber das willst du anscheinend nicht verstehen.![]()
zu 1. Die Frage ist nicht detailliert genug. Seit war darf ein Polizist im Dienst eine andere Waffe führen, als eine 9x19?Promo hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 16:00 Ganz genau. Ich würde gerne deine ganz persönliche Rechtsansicht zu diesen Fragen wissen wollen:
1. Darf ein Polizist, der aufgrund seines Waffenpasses eine Glock 23 führt, diese auch mit seinem 9x19 Wechselsystem führen?
2. Darf ein Jäger seine Glock 32 mit einem .22lr Wechselsystem für die Fallenjagd benützen?
3. Darf ein Jäger bei seinen Halbautomat den Lauf von .308Win auf 6,5 Creedmoor wechseln und damit ins Revier fahren?
Seit 01.01.2020 darf er das. Seitdem gibt es im WaffG für Exekutivorgane keine Kaliberbegrenzung mehr. Vielleicht ist aber auch diese Novelle einfach an dir vorbeigegangen. WP hast du offenbar auch keinen, weil du dann wüsstest, dass im ZWR die Plätze WBK+WP einfach aufaddiert werden. Der WP sagt nur, dass man X Waffen der Kategorie Y (meist B) führen darf, es keine Unterscheidung zwischen "auf WBK" respektive "auf WP" eingetragen gibt.bino71 hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 19:18 zu 1. Die Frage ist nicht detailliert genug. Seit war darf ein Polizist im Dienst eine andere Waffe führen, als eine 9x19?
Hat er das Wechselsystem im WP eingetragen? Meinst Du Privat?
zu 2 und 3 detto. Zu ungenaue Fragestellung.