SectionThree hat geschrieben: Mi 20. Nov 2024, 19:49
. . . war das eine Abstimmung über eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung.
Es ist zu überprüfen ob eine sogenannte "Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung" ihre Grenzen hat.
Ja klar sah und sieht das B-VG eine sogenannte "Gesamtänderung" vor - aber gibt es hier keine Schranken ?
Wenn beispielsweise die neun Bundesländer abgeschafft werden und es dann - so wie in Frankreich - nur mehr bundeseinheitliche Gesetze geben soll, wäre das eindeutig eine "Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung" im Sinne des B-VG. Für diesen Fall gibt es Artikel 44 Absatz 3 B-VG
Aber ist die Aufgabe der Souveränität durch so ein Verfahren gedeckt ?
Dies kann man nicht im B-VG nachlesen, denn auf so eine Idee ist niemand bei der Formulierung des B-VG gekommen; und auch kein Gremium von Verfassungsrichtern ist autorisiert, dies zu entscheiden.
Dies zu beurteilen, ist eine politische Entscheidung. Dies kann jetzt nur das Volk entscheiden, denn:
"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."
Und die Union sei daran erinnert, dass wir mitten im Zentrum Europas liegen. Wir sind keine unbedeutende Randzone. Wir sind zwar klein, aber an wirtschaftlich extrem wichtiger Stelle gelegen.
. . . was ja tatsächlich der Fall ist, die Eisenbahn- und Autobahnverbindung zwischen den Wirtschaftsräumen Süddeutschland (BMW etc) und Norditalien (Milano) schlängelt sich über den Brenner, und die West-Ost Verbindung zwischen Passau und Bratislava ist unsere Westbahntrasse und unsere Westautobahn und die Donauschiffahrt
Nur durch den Goodwill und die vielen Fleißaufgaben und Duldungen von Lärm und Abgasen durch die Österreicher ist die Just in Time Fertigung in der EU möglich
Wir sind keine Nettoempfänger wie die Griechen, sondern können ins Spiel bringen, dass wir ein tragender Baustein des Ganzen sind
Wir brauchen uns nicht wie Bittsteller verhalten, sondern selbstbewußt auftreten