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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mi 11. Apr 2012, 09:58
von jpdavid
c

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mi 11. Apr 2012, 10:25
von cappet
Das_Frettchen hat geschrieben:Ja hier wird von Angriffszenarien ausgegangen wie sie in Somalia oder Afghanistan üblich sind.... aber hier in Österreich kann ich mir nicht vorstellen das ein Einbrecher/Räuber nach einem erfolgten Warnschuss noch auf seiner Tat beharrt....

Da sollte man sich Zuhause mehr Gedanken machen wohin man den Warnschuss abfeuert, wenns mal soweit ist bzw. man glaubt das es sein muss.


Ja, in die Fußbodenheizung möchte ich mir auch nicht knallen, das wäre mir zuviel Aufwand das dann wieder zu richten, also entweder in den Fernseher ( denn ich will eh schon längst einen neuen) oder eben in die Decke, denn der Nachbar Über mir geht mir eh oft genung an Geist! :D ;)

Nein Spaß bei Seite, aber von den Zuständen in Somalia und Afghanisten hab ich auch schon oft gehört, soll ja dort auch Leute geben die Einfach am Balkon stehen mit umgebauten Kalaschnikovs und wahllos in die Menge schießen. Oder war das in Steyr!? Aja, und gotlob war die Menge in die er ballern wollte nicht groß genug.
Ich wil damit einfach nur Sagen, Trottel gibts überall. Also verlasse ich mich nicht darauf dass der Typ, der über meinen 2 Meter hohen Zaun klettert, bei mir eine Scheibe einschlägt und dann vor meinem Fernseher zwischen Blue Ray Player und XBox360 überlegt was er nun "einkaufen" soll alle beinander hat. Also muss er sich auch nicht wundern wenn ich Ihn nicht mit der Frage begrüsse: "willkommen beim Mediamarkt, wie kann ich Ihnen helfen!"
Aber schön zu sehen dass es viele Leute gibt die so "naiv" oder nennen wir es "sozial" sind dass sie Einbrecher mit Samthandsschuhen angreifen. Ich durfte einen heißen Einbruch leider einmal am Rand miterleben wie bereits geschildert und sorry ich hab da null verständniss für die armen Täter die durch unsere schlimme Gesellschaft dazu gezwungen werden diesen gefährlichen Beruf auszuüben. Denn als Opfer bist so oder so der verar***te.
Aber bitte jeder wie er meint, stellt zumindest jeden Abend einfach Milch unf Kekse bereit, einmal im Jahr sollte euch dann zumindest jemand in Roten Klamoten besuchen. Und der kommt nicht durchs Fenster, sondern durch den Kamin, also auch dort bitte eine Alarmanlage anbringen! ;)

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mi 11. Apr 2012, 12:28
von pointi2009
;) hat keinen Kamin, der kann kommen wann er will, der wird meinem Hund schmecken :lol:

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 09:53
von darnevreser
So, jetzt melde ich mich nochmals diesbezüglich, DANKE für die Beiträge vorerst !!
Ich selbst möchte dazu nur sagen : ich hoffe, das ich NIE in solche oder ähnliche Situationen komme - wie wir alle (hoffe ich) - natürlich gibt es hier kein Patentrezept was man wie tun sollte
Ich persönlich (so wie ich mich kenne) würde ohnehin nicht schnell losballern, da ich vermute erst überlege, ob es sich bei diesem "Einbruch" um nen Besoffenen handelt , der sich irgendwie am Fenster "geirrt" hat, oder wer oder was auch immer durchs Fenster steigt oder vor mir steht.
Grundsätzlich gehts für mich darum : falls es wirklich nicht anders geht : was wäre hier das Beste, und trotz alldem (bei stress, angst ec) wenn man sich vorher gedanken macht und situation zumindest durchdenkt, kann man vielleicht in ernsthaften Situationen zumindest halbigs "richtig" reagieren.-Vermutlich vorerst versuchen das der Einbrecher das Weite sucht, wenn nicht : Warnschuss , und falls der Täter trotz alldem sich auf eine Konfrontation einlässt - was er ja hoffentlich nicht macht - denke ich würde ich eher auf seine Beine zielen).
Ob der in diesem Fall "Einbrecher und Angreifer" ne Waffe hat werde ich in der Hitze des Gefechtes gar nicht richtig warnehmen. Vermutlich würde es mir auch Wurscht sein.
Unterm Strich : hoffentlich passiert mir das nie !

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 10:41
von MikeD
Ein Tipp noch:
Wenn man in die Situation kommt auf einen Angreifer schiessen zu müssen, ist man dadurch natürlich traumatisiert und sollte unbedingt psychologische Hilfe in Anspruch nehmen, bevor man irgendwelche Aussagen macht. Eventuell kann dann auch anwaltliche Beratung vor einer Aussage hilfreich sein.

In bzw. nach so einer Situation ist man voll mit Adrenalin und anderen Stresshormonen und sagt vielleicht Dinge die sich so gar nicht ereignet haben und dann vielleicht gegen einen verwendet werden können. Also erst einmal ´runterkommen, Hilfe in Anspruch nehmen und dann in aller Ruhe das Ganze nochmals durchgehen und zu Protokoll geben.

Das gilt natürlich auch für evt. während der Tat anwesende Familienangehörige !

Auch wenn man "nur" einen Warnschuss abgegeben hat, sollte man sich zuerst einmal beruhigen, bevor man seine Sicht der Dinge zu Protokoll gibt.
Die Polizei (bei einem Warnschuss unbedingt verständigen) soll sich einmal um den/die Täter kümmern, meine Aussage kann ich später immern noch machen.

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 10:43
von pointi2009
+1

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 10:51
von gunwitch
werde jetzt mein Türschild austauschen ;-).

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auf:
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Macht doch einen sympathischen Eindruck, nicht? ;-)

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 11:07
von pointi2009
ich hab das hier am Gartentor :)

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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 11:09
von gunwitch
pointi2009 hat geschrieben:ich hab das hier am Gartentor :)

.. ich überlege gerade, wie ich meine Hunde dafür zuschneiden müsste ... ;-)

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 11:20
von kemira
pointi2009 hat geschrieben:ich hab das hier am Gartentor :)

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und mit ner CO2-Wummse drauf - FAIL!!! :lol:

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 11:22
von pointi2009
. ich überlege gerade, wie ich meine Hunde dafür zuschneiden müsste ... ;-)


:o des nennt man tierquälerei :lol:

und zur CO2 Wumme :D des merkt der sicher net mehr ;) und für die kritischen Geister unter uns ;)

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oder
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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 12:24
von darnevreser
gunwitch hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:ich hab das hier am Gartentor :)

.. ich überlege gerade, wie ich meine Hunde dafür zuschneiden müsste ... ;-)


wo bekomm ich so ein schild her ???? das mit dem hund und der knarre ???

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 13:10
von savage3000
denke mal selfmade?!

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 13:29
von darnevreser
savage3000 hat geschrieben:denke mal selfmade?!


ja ist selbstgemacht !
find ich cool ! :dance:

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 22:50
von MichaelN
servus,

ich hätte da noch eine frage zu dem thema, wie ist es eigentlich wenn sie die "bösen männer" noch im garten aufhalten, also noch nicht im haus drinnen sind?

mein garten ist zu allen vier seiten umzäunt. bemerke ich jetzt dass da jemand in meinem garten umherschleicht nehme ich mal an, da ja umfriedet, ich mit meiner ffw mal freundlich nachfragen darf was der herr hier macht, sollte er jetzt aber der meinung sein mich angreifen zu müssen werde ich wohl auch von der ffw gebrauch machen dürfen oder liege ich da falsch.

Friede mit euch
MichaelN