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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 16:06
von Stickhead
Ja, jeder mit ein bissl Hirn wird einen schriftlichen Vertrag aufsetzen.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 16:21
von yoda
Stickhead hat geschrieben:Ja, jeder mit ein bissl Hirn wird einen schriftlichen Vertrag aufsetzen.
Und wozu ? Es ist nicht vorgeschrieben und beim Verkauf werde ich es sicher nicht machen, als Käufer ist es legitim sowas zu verlangen da man sonst nicht nachweisen kann die Waffe < 6 Wochen zu besitzen.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 16:55
von Stickhead
Meiner Meinung nach, sollte man gerade bei Waffen einen schriftlichen Nachweis über Erwerb und Veräußerung haben. Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, sondern mit Selbst-Absicherung (Beweiszweck).
Wie es andere machen, ist mir komplett egal. Von mir aus kann auch jeder gerne absolut formfrei Waffe gegen Cash, ohne dabei irgendeinen Ausweis oder dergleichen vorzuweisen übergeben. Nur darf man sich dann im Nachhinein auch nicht beschweren, wenn man eine Waffe nicht aus dem ZWR bringt und man in Erklärungsnot gerät.
=>
viewtopic.php?p=355919&f=2#p355919
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 17:07
von BKing
yoda hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Ja, jeder mit ein bissl Hirn wird einen schriftlichen Vertrag aufsetzen.
Und wozu ? Es ist nicht vorgeschrieben und beim Verkauf werde ich es sicher nicht machen, als Käufer ist es legitim sowas zu verlangen da man sonst nicht nachweisen kann die Waffe < 6 Wochen zu besitzen.
Hi yoda,
Da versteh ich dich nicht ganz, ist ja keine Arbeit wenn ich auf einen Zettel Namen und Adresse und die Gewehrbezeichnung draufschreib, Datum und die Unterschriften - fertig.
Is keine 5min Arbeit und ich hab keine weiteren Probleme.
Lg
BKing
Re: AW: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 20:21
von Brainiac1234
Grüß euch!
Hätte noch einen alten Yugo Mauser zuhause, wollte mir den eigentlich als Ersatzteilspender bzw für ein späteres Projekt aufheben.
Da der Lauf nicht mehr der Beste ist, hätte ich evtl vor mal einen 308er Lauf einzusetzen etc.
Wenn ich jetzt den alten Lauf rausschraube und wegwerfe, muss ich dann das System im ZWR registrieren, da waffenrelevante Teile?
Falls ich auf Basis des Systems irgendwann mal eine Waffe bauen will, würde ich dann ein Problem beim Melden bekommen?
Danke!
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 20:25
von stepic
yoda hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Ja, jeder mit ein bissl Hirn wird einen schriftlichen Vertrag aufsetzen.
Und wozu ? Es ist nicht vorgeschrieben und beim Verkauf werde ich es sicher nicht machen, als Käufer ist es legitim sowas zu verlangen da man sonst nicht nachweisen kann die Waffe < 6 Wochen zu besitzen.
Genau das würde ich als Käufer doch wollen. So kann ich immer sagen: "Habe ich gerad erst vor zwei Wochen von privat gekauft."
Re: AW: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 21:05
von gewo
Brainiac1234 hat geschrieben:Grüß euch!
Hätte noch einen alten Yugo Mauser zuhause, wollte mir den eigentlich als Ersatzteilspender bzw für ein späteres Projekt aufheben.
Da der Lauf nicht mehr der Beste ist, hätte ich evtl vor mal einen 308er Lauf einzusetzen etc.
Wenn ich jetzt den alten Lauf rausschraube und wegwerfe, muss ich dann das System im ZWR registrieren, da waffenrelevante Teile?
Falls ich auf Basis des Systems irgendwann mal eine Waffe bauen will, würde ich dann ein Problem beim Melden bekommen?
hi
relevante waffenteile "wegwerfen" ist auch schon jetzt eine schlechte idee ...
waffenrechtliche zuverlaessigkeit und so .... ok ?
auch das system fuer sich genommen ist ein waffenrechtlich relevantes teil, so wie auch der verschluss
von daher: ja, auch ohne lauf muss das teil ins ZWR
und von wegen zusammenbau einer waffe ...
spannende frage
wird sich wohl irgendwer irgendwo mal irgendwann ueberlegt haben wie das dann zu machen ist
oder auch nicht
im prinzip laesst sich der ZWR eintrag nachtraeglich abaendern ...
aber ob das so vorgesehen ist... keine ahnung ....
hatte den fall noch nicht
falls er auftritt habe ich einen helpdesk wo ich anrufen kann ...
Re: AW: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 21:19
von Brainiac1234
gewo hat geschrieben:Brainiac1234 hat geschrieben:Grüß euch!
Hätte noch einen alten Yugo Mauser zuhause, wollte mir den eigentlich als Ersatzteilspender bzw für ein späteres Projekt aufheben.
Da der Lauf nicht mehr der Beste ist, hätte ich evtl vor mal einen 308er Lauf einzusetzen etc.
Wenn ich jetzt den alten Lauf rausschraube und wegwerfe, muss ich dann das System im ZWR registrieren, da waffenrelevante Teile?
Falls ich auf Basis des Systems irgendwann mal eine Waffe bauen will, würde ich dann ein Problem beim Melden bekommen?
hi
relevante waffenteile "wegwerfen" ist auch schon jetzt eine schlechte idee ...
waffenrechtliche zuverlaessigkeit und so .... ok ?
auch das system fuer sich genommen ist ein waffenrechtlich relevantes teil, so wie auch der verschluss
von daher: ja, auch ohne lauf muss das teil ins ZWR
und von wegen zusammenbau einer waffe ...
spannende frage
wird sich wohl irgendwer irgendwo mal irgendwann ueberlegt haben wie das dann zu machen ist
oder auch nicht
im prinzip laesst sich der ZWR eintrag nachtraeglich abaendern ...
aber ob das so vorgesehen ist... keine ahnung ....
hatte den fall noch nicht
falls er auftritt habe ich einen helpdesk wo ich anrufen kann ...
Danke für die schnelle Antwort !
Natürlich hätte ich den Lauf beim Büchser abgegeben etc., nicht einfach in die Tonne geworfen

Wenn das System eh ins ZWR muss, dann kann ich die Waffe auch so lassen wie sie ist.
Weil du sagst waffenrelevante Teile, will ich zB. den Verschluss etc. als Ersatzteil behalten, muss ich diesen ins ZWR eintragen lassen
als "Ersatz-Verschluss für K98 Nr. XXXX)
Aber OK, soll so sein

Re: AW: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 21:22
von gewo
Brainiac1234 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Brainiac1234 hat geschrieben:Grüß euch!
Hätte noch einen alten Yugo Mauser zuhause, wollte mir den eigentlich als Ersatzteilspender bzw für ein späteres Projekt aufheben.
Da der Lauf nicht mehr der Beste ist, hätte ich evtl vor mal einen 308er Lauf einzusetzen etc.
Wenn ich jetzt den alten Lauf rausschraube und wegwerfe, muss ich dann das System im ZWR registrieren, da waffenrelevante Teile?
Falls ich auf Basis des Systems irgendwann mal eine Waffe bauen will, würde ich dann ein Problem beim Melden bekommen?
hi
relevante waffenteile "wegwerfen" ist auch schon jetzt eine schlechte idee ...
waffenrechtliche zuverlaessigkeit und so .... ok ?
auch das system fuer sich genommen ist ein waffenrechtlich relevantes teil, so wie auch der verschluss
von daher: ja, auch ohne lauf muss das teil ins ZWR
und von wegen zusammenbau einer waffe ...
spannende frage
wird sich wohl irgendwer irgendwo mal irgendwann ueberlegt haben wie das dann zu machen ist
oder auch nicht
im prinzip laesst sich der ZWR eintrag nachtraeglich abaendern ...
aber ob das so vorgesehen ist... keine ahnung ....
hatte den fall noch nicht
falls er auftritt habe ich einen helpdesk wo ich anrufen kann ...
Danke für die schnelle Antwort !
Natürlich hätte ich den Lauf beim Büchser abgegeben etc., nicht einfach in die Tonne geworfen

Wenn das System eh ins ZWR muss, dann kann ich die Waffe auch so lassen wie sie ist.
Weil du sagst waffenrelevante Teile, will ich zB. den Verschluss etc. als Ersatzteil behalten, muss ich diesen mir der Nr. ins ZWR eintragen lassen
als "Ersatz-Verschluss für K98 Nr. XXXX)
Aber OK, soll so sein

hi
so in der art, ja
gibt aber eh ein auswahlfeld fuer "kein waffe" oder so ...
weiss ich nicht
mit der bedienung des systems im detail habe ich nicht zu tun
falls waffen(teile) wirklich (wirklich!) keine seriennummer haben dann mit nummer "0000" eintragen
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 22:08
von stepic
Ich würde zum Beispiel auch eine privat gekaufte Flinte nicht nachmelden und tunlichst Schriftliches vermeiden. So kann ich immer behaupten: Hab ich schon seit 2011. Freiwilligkeit bei Altbestand und Vorwärtsregistrierung bei Neuanschaffung ist in der Kategorie D ein wenig dümmlich geregelt worden find ich. Auch nach 30. Juni werden die meisten Flinten nicht im ZWR sein und wenn man von privat kauft, weiß ich nicht recht, warum man auf diese Option verzichten sollte.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 23:11
von Sidekix
yoda hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Ja, jeder mit ein bissl Hirn wird einen schriftlichen Vertrag aufsetzen.
Und wozu ? Es ist nicht vorgeschrieben und beim Verkauf werde ich es sicher nicht machen, als Käufer ist es legitim sowas zu verlangen da man sonst nicht nachweisen kann die Waffe < 6 Wochen zu besitzen.
da ich heute bei der BH war, wegen einigen C Waffen die zwar auf mich gemeldet waren,
aber nicht mehr in meinen Besitz sind, um eben selbige auszutragen...
lt BH folgender Vorgang:
Kaufvertrag oder eben Daten des Käufers angeben, der bekommt dann eine Anzeige wegen Nichtmeldung,
was somit zur Aberkennung der Zuverlässigkeit und Einzug einer WBK führen kann!
Abmeldung ohne Daten ist nicht mehr möglich, es muß der Weg der Waffe nachvollziebar sein
(auch wenn man sie innerhalb der 6 Wochen verkauft!)
sprich ohne Nachweis wer die Waffe (wenn schon im ZWR) gekauft hat, hat man ein Problem!
am besten über einen Händler oder eben schriftlichen KV wo drauf steht "innerhalb 6 Wochen zu melden!"
dann ist man als Verkäufer auf der sicheren Seite
so sieht das zumindest die BH

Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 23:27
von stepic
Leute, die wegen sowas Anzeigen anzetteln, sind das Allerletzte.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 23:39
von gewo
[color=#000080].... es muß der Weg der Waffe nachvollziehbar sein ........ so sieht das zumindest die BH

...
hi
ziemlich sicher sieht das nur ein sachbearbeiter dort so
denn "die BH" in form ihrer juristen weiss vermutlich dass aemter ihre aufgaben aufgrund von gesetzen und verordnungen erfuellen und nicht aufgrund der privatmeinung einzelner dort beschaeftigter
richtig ist aber das es fuer das "wegmelden" einer waffe keine rechtliche grundlage gibt (die mir bekannt waere)
daher ergibt sich aus meiner laienhaften einschaetzung der zugrundeliegenden rechtsvorgaenge auch kein direktes anrecht eines ehemaligen waffeninhabers das eine waffe aus seinem bestand geloscht wird
evt gibt es irgendein indirektes recht woraus sich so ein loeschanspruch ergibt .... keine ahnung .... weder im gesetze und den verordnungen (und nicht mal in den aktuellen erlaessen) ist was in die richtung zu finden ...
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Di 24. Jun 2014, 23:50
von Sidekix
gewo hat geschrieben:[color=#000080].... es muß der Weg der Waffe nachvollziehbar sein ........ so sieht das zumindest die BH

...
ziemlich sicher sieht das nur ein sachbearbeiter dort so
denn "die BH" in form ihrer juristen weiss vermutlich dass aemter ihre aufgaben aufgrund von gesetzen und verordnungen erfuellen und nicht aufgrund der privatmeinung einzelner dort beschaeftigter
deswegen schrieb sich "so sieht das die BH"
in dem Fall natürlich der Sachbearbeiter, welcher ja für mich als Ansprechperson der BH gilt
gewo hat geschrieben:richtig ist aber das es fuer das "wegmelden" einer waffe keine rechtliche grundlage gibt (die mir bekannt waere)
daher ergibt sich aus meiner laienhaften einschaetzung der zugrundeliegenden rechtsvorgaenge auch kein direktes anrecht eines ehemaligen waffeninhabers das eine waffe aus seinem bestand geloscht wird
vermute, das dies auch niemals vorgesehen war,
dieses Thema hab ich ja heute vor Ort besprochen, Ergebniss steht oben
wobei man momentan sagen muß das bei den meisten das ZWR hin&vorne nicht passt
(hört man ja von allen Seiten...)
stepic hat geschrieben:Leute, die wegen sowas Anzeigen anzetteln, sind das Allerletzte.
ich denke da liegt der Sinn des ZWR,
da einen somit sehr leicht der Strick namens "mangelnde Zuverlässigkeit" gedreht werden kann

Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 05:00
von Teal'c
seids ma net hab, aber wer blickt sich da noch durch? Beim einen Amt is wurst ob Kaufvertrag oder nicht, der andere "schreibts wieder vor"? Na wos jetzt?
Die Bürokratie is a hund...
und eine wichtige Frage noch, gibts jetzt "Mehrfachmeldungen" auf eine Waffe oder habens das schon gerichtet?