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Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 13:58
von fast12
gewo hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 12:30
ich weiss ned wie die aktuelle lage ist
aber im maerz war ganz klar oeffentlich geplant
altbestand -> festlegung einer STÜCKZAHL, nicht jedoch einer bestimmten atbestandswaffe(n)
supersportschuetze -> nach nachweis der SuSpSchü eigenschaft kat A ohne stueckzahlbeschraenkung (innerhalb der genehmigten kat B WBK plaetze)
Lt. (telefonischer, unverbindlicher) Aussage meiner BH ist es so: Es wird auf der WBK eine Stückzahl eingetragen. Allerdings ist eine Waffe weiterhin im ZWR immer fix einer Kategorie zugeordnet.
Beispiel: Ich hab lt. WBK einen (1) Kat. A Platz für HA . Ich besitze später dann zwei HA, einer davon steht als Kategorie A ("HA1"), der andere als Kategorie B ("HA2") im ZWR. Ich darf jetzt nicht einfach beim "HA1" das Magazin abnehmen damit er B wird und
dafür beim "HA2" ein großes Magazin anstecken. Das "Recht" große Magazine anzustecken besteht immer nur bei dem HA der als Kategorie A im ZWR steht, also in dem Fall "HA1".
Es steht mir allerdings frei später
bei der Behörde die Kategorie unter den HA zu tauschen, dann darf ich aber beim HA1 keine großen Magazin mehr anstecken, dafür beim HA2.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 14:35
von gewo
fast12 hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 13:58
gewo hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 12:30
ich weiss ned wie die aktuelle lage ist
aber im maerz war ganz klar oeffentlich geplant
altbestand -> festlegung einer STÜCKZAHL, nicht jedoch einer bestimmten atbestandswaffe(n)
supersportschuetze -> nach nachweis der SuSpSchü eigenschaft kat A ohne stueckzahlbeschraenkung (innerhalb der genehmigten kat B WBK plaetze)
Lt. (telefonischer, unverbindlicher) Aussage meiner BH ist es so: Es wird auf der WBK eine Stückzahl eingetragen. Allerdings ist eine Waffe weiterhin im ZWR immer fix einer Kategorie zugeordnet.
Beispiel: Ich hab lt. WBK einen (1) Kat. A Platz für HA . Ich besitze später dann zwei HA, einer davon steht als Kategorie A ("HA1"), der andere als Kategorie B ("HA2") im ZWR. Ich darf jetzt nicht einfach beim "HA1" das Magazin abnehmen damit er B wird und
dafür beim "HA2" ein großes Magazin anstecken. Das "Recht" große Magazine anzustecken besteht immer nur bei dem HA der als Kategorie A im ZWR steht, also in dem Fall "HA1".
Es steht mir allerdings frei später
bei der Behörde die Kategorie unter den HA zu tauschen, dann darf ich aber beim HA1 keine großen Magazin mehr anstecken, dafür beim HA2.
das macht bis zu einem gewissen grad sinn aus sicht der behoerde
weil die zahl an Kat A waffen auf der kat B WBK ansonsten bedeutungslos waere
wenn du beliebig hin und her tauschen koenntest wuerde es reichen EINE kat A waffe auf der WBK eingetragen zu haben um auf beliebig viele kat B waffen hiCaps anstecken zu koennen ...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 15:01
von Hohenfels
Hmm mal hypothetisch:
wenn ich nun ein paar 20ger und 30ger ar mags haben würde (zb tombola beim verein) und keinen ar HA dazu..
kann ich die dinger also stanzen weil ich die nie anstecken darf wenn ich mir innerhalb der nächsten 2 jahren einen kaufen würde?
wbk voll mit schrot HA und FFW und erweiterung geht erst 2021..
und was mir noch einfällt.. wie ist das mit einem ar repetierer? darf man da die mags anstecken? gilt der ganze wahnsinn nur für HA oder da auch?

Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 15:07
von gewo
Hohenfels hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:01
Hmm mal hypothetisch:
wenn ich nun ein paar 20ger und 30ger ar mags haben würde (zb tombola beim verein) und keinen ar HA dazu..
kann ich die dinger also stanzen weil ich die nie anstecken darf wenn ich mir innerhalb der nächsten 2 jahren einen kaufen würde?
wbk voll mit schrot HA und FFW und erweiterung geht erst 2021..
und was mir noch einfällt.. wie ist das mit einem ar repetierer? darf man da die mags anstecken? gilt der ganze wahnsinn nur für HA oder da auch?
wir gehen heute alle davon aus dass das schiesstaettenprivileg unveraendert bleiben wird
dh auf behoerdlich genehmigten schiesstaenden sind die bestimmungen ueber besitz und innehabung von gegenstaenden und waffen der kat A (verboten), B und C und D aufgehoben (nicht jedoch jene betreffend Kat A / militaerisch)
du darfst deine tombola magazine also am behoerdlich genehmigten schiesstand und im schauraum des waffenhaendlers an die waffe stecken .... sonst nirgendwo
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 15:12
von Hohenfels
Das heisst.. ich müsste mir allen ernstes einen ar HA kaufen vorm stichtag, damit ich die mags legal "benutzen" darf?
gilt das auch für repetierer?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 15:16
von gewo
Hohenfels hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:12
Das heisst.. ich müsste mir allen ernstes einen ar HA kaufen vorm stichtag, damit ich die mags legal "benutzen" darf?
gilt das auch für repetierer?
du darfst deinen HA voellig legal mit HiCaps am behoerdlich genehmigten schiesstand benutzen
nur anderso ned
es ist nicht alles klar zum heutigen zeitpunkt
aber das scheint schon ziemlich fest zu stehen
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 15:21
von Hohenfels
Danke,
das hatte ich vorher schon so verstanden gewo, heisst also im privaten schiesskeller wo man erwischt werden würde wäre man dran.
Weisst du wie das mit kategorie C waffen in .223 sein wird? haben die das gleiche high cap problem?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 15:26
von gewo
Hohenfels hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:21
Danke,
das hatte ich vorher schon so verstanden gewo, heisst also im privaten schiesskeller wo man erwischt werden würde wäre man dran.
Weisst du wie das mit kategorie C waffen in .223 sein wird? haben die das gleiche high cap problem?
weiss ich nicht auswendig
kann auch grad ned nachsehen
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 16:10
von cas81
Hohenfels hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:21
... kategorie C waffen in .223 sein wird? haben die das gleiche high cap problem?
Betroffen sind Halbautomaten und Magazine dafür für Patronen mit Zentralfeuerzündung.
§17 (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
...
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können
...
An den Repetierer kannst also ein Magazin mit 10.000 Schuss Kapazität anstecken, wennst eines findest. Detto an den Kleinkaliberhalbautomaten sofern sich nichts ändert kurz vor knapp.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 16:31
von Davomon1979
Hohenfels hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:01
Hmm mal hypothetisch:
wenn ich nun ein paar 20ger und 30ger ar mags haben würde (zb tombola beim verein) und keinen ar HA dazu..
kann ich die dinger also stanzen weil ich die nie anstecken darf wenn ich mir innerhalb der nächsten 2 jahren einen kaufen würde?
wbk voll mit schrot HA und FFW und erweiterung geht erst 2021..
und was mir noch einfällt.. wie ist das mit einem ar repetierer? darf man da die mags anstecken? gilt der ganze wahnsinn nur für HA oder da auch?
Man hat nur Rechtsanspruch auf die HA mit Highcap Ausnahme wenn man beides schon am 14.12.2019 besitzt. Wenn man den HA erst am 15.12.2019 abholt hat man leider keinen Rechtsanspruch mehr.
Je nach Postleitzahl der Behörde macht es dann mehr oder weniger Sinn über eine Ausnahme nach § 17 Abs 3 zu diskutieren (Die Behörde kann jedem LWB mit berechtigtem Interesse Highcaps genehmigen, Sportschützen muss sie die Ausnahme genehmigen)
Wenn man das HA Magazin legal besitzt sollte man es am Repetierter ohne weiteres verwenden dürfen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 16:31
von Papa Bär
gewo hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:16
Hohenfels hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:12
Das heisst.. ich müsste mir allen ernstes einen ar HA kaufen vorm stichtag, damit ich die mags legal "benutzen" darf?
gilt das auch für repetierer?
du darfst deinen HA voellig legal mit HiCaps am behoerdlich genehmigten schiesstand benutzen
nur anderso ned
es ist nicht alles klar zum heutigen zeitpunkt
aber das scheint schon ziemlich fest zu stehen
Wenn das eh klar scheint, was mosern dann hier gefühlt 99% der Leut herum?
Oder schiessen hier alle nur auf behördlich nicht genehmigten Ständen und fürchten sich vor einem AdHoc Cobra Einsatz der sie aufkrautet?
Nur die Stelle macht mch nachdenklich...
§17 (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
Der Besitz is also auch verboten
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 16:46
von Hohenfels
ja, du musst sie dir auf der wbk eintragen lassen.. kostet sinnlos geld ist scheinbar aber so...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 16:56
von Balistix
cas81 hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 16:10
Hohenfels hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:21
... kategorie C waffen in .223 sein wird? haben die das gleiche high cap problem?
Betroffen sind Halbautomaten und Magazine dafür für Patronen mit Zentralfeuerzündung.
§17 (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
...
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können
...
An den Repetierer kannst also ein Magazin mit 10.000 Schuss Kapazität anstecken, wennst eines findest. Detto an den Kleinkaliberhalbautomaten sofern sich nichts ändert kurz vor knapp.
Jein. Nämlich auch nur dann, wenn diese Magazine nicht in Halbautomaten passen. Also alle von uns mit Repetierern, die AR-Magazine fressen, haben dasselbe Gscher.
Magazine für irgendwelche jagdlichen Repetierer, die in keinen HA passen, können in der Tat so lang sein, wie sie wollen. Nur gibt's die ohnehin eher selten in diesen Größen, oder?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 17:08
von Fennson90
Hallo,
wie siehts so aus:
Ich besitze aktuell einen AR Halbautomaten, also schon lange vor den Stichtag. Wenn ich nun angenommen HiCap magazine als Altbestand besitzen würde und die dann nach 14.12 der BH melde und nach Vorgabe eintragen lasse.
Aber: ..wenn mal angenommen nächstes Jahr durch das ändern der Einstufung neue HA auf den Markt kommen wo ich schwach werden würde und ich kaufe mir einen davon (z.B. HK MR223 nur rein jetzt als Annahme) und verkaufe den HA den ich schon besitze kann ich dann die Magazine weiter behalten und für den neuen HA verwenden bzw. besitzen?
...Ich darf mM nach so wie die ganze Thematik hier verstehe ja den alten HA legal an private weiterverkaufen aber ohne die Magazine er darf sie ja nicht kaufen und bleiben ja somit in meinen Besitz, oder?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Sa 16. Nov 2019, 17:11
von cas81
Balistix hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 16:56
cas81 hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 16:10
Hohenfels hat geschrieben: Sa 16. Nov 2019, 15:21
... kategorie C waffen in .223 sein wird? haben die das gleiche high cap problem?
Betroffen sind Halbautomaten und Magazine dafür für Patronen mit Zentralfeuerzündung.
§17 (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
...
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können
...
An den Repetierer kannst also ein Magazin mit 10.000 Schuss Kapazität anstecken, wennst eines findest. Detto an den Kleinkaliberhalbautomaten sofern sich nichts ändert kurz vor knapp.
Jein. Nämlich auch nur dann, wenn diese Magazine nicht in Halbautomaten passen. Also alle von uns mit Repetierern, die AR-Magazine fressen, haben dasselbe Gscher.
Magazine für irgendwelche jagdlichen Repetierer, die in keinen HA passen, können in der Tat so lang sein, wie sie wollen. Nur gibt's die ohnehin eher selten in diesen Größen, oder?
Ich habe mich auf Altbestand - Mags bezogen. Es geht ja ums "erwischt" werden wegen Mags, die ned daheim angesteckt werden dürfen, sondern nur aufm behördlich genehmigten Stand. Das impliziert ja, dass sich solche Mags bereits im Besitz befinden.