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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 23:13
von therion
Wenn der Angriff auf deine Leben oder Deine Gesundheit stattfindet und Du keine andere Möglichkeit hast, diesen Angriff abzuwehren, dann kannst Du auf den Verbrecher schießen. Wahrscheinlich hast Du aber andere Möglichkeiten zB Drohgebärden und Warnschuss, wenn das nichts nutzt, und Du wirklich keine andere Möglichkeit hast, ist es okay.

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 23:30
von MichaelN
servus,

ich meinte ja nicht mit dem satz "von der ffw gebracht machen" dass ich jetzt gleich das ganze magazin abfeuere, ich wollte eigentlich nur wissen, ob es einen rechtlichen unterschied zwischen garten und haus/wohnung in bezug auf den sv waffengebrauch gibt.

MichaelN

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: So 15. Apr 2012, 01:18
von therion
nein, es gibt vom notwehraspekt keinen unterschied wo du dich verteidigst. also ob bei dir zuhause, im garten, im wald oder im kindergarten. für etwaige verletzte die es nicht treffen sollte, wird dann gesondert verhandelt.

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mo 16. Apr 2012, 06:51
von Gumbar
Ein interessanter Artikel aus den USA zum Thema:
http://www.bloomberg.com/news/2012-04-1 ... cmpid=yhoo

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 13:45
von rubylaser694
In Deutschland ist es besser sich gleich ausrauben und sich von den Räubern erschießen zu lassen damit man nicht von der Justiz zerrissen wird!
Nach den tödlichen Schüssen eines Rentners auf einen flüchtenden Räuber hat die Staatsanwaltschaft Stade nun doch Anklage wegen Totschlags gegen den 78-Jährigen erhoben. Nach erneuten Zeugenbefragungen habe sich eine andere rechtliche Bewertung ergeben, sagte Staatsanwalt Burkhard Vonnahme am Dienstag.

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt. Alle Zeugen seien deshalb nochmals angehört worden, sagte Vonnahme. Die Aussagen seien erneut mit den Spuren am Tatort und mit den Angaben des Rentners verglichen worden. "Daraufhin hat sich die Waage zum Nachteil des 78-Jährigen geneigt", sagte Vonnahme. Eine Notwehrsituation sei "objektiv und subjektiv fraglich". Somit sei der Schuss in den Rücken des Jugendlichen nicht gerechtfertigt gewesen und müsse als Totschlag bewertet werden.

Das Landgericht Stade muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnet wird. Der Rentner bleibt vorerst auf freiem Fuß. "Es besteht kein Haftgrund", betonte Vonnahme.

http://regionales.t-online.de/doch-ankl ... 6804/index

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 14:00
von KGR84
therion hat geschrieben:...
zB Drohgebärden und Warnschuss,
...


Wohin mach im Garten einen Warnschuss?

In die Erde? Besteht da nicht eine zu große Gefahr von Geller?

In die Luft? Wie gefährlich ist ein Geschoss, dass sich dem Erdkern mit 9,80665*0,01*?1500? J nähert?

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 14:06
von Armalito
therion hat geschrieben: Drohgebärden


???

Bild

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 14:08
von pointi2009
im Garten in den Boden, klar besteht die Möglichkeit auf einen Stein zu treffen und dadurch Geller zu verursachen, aber NIEMALS in die Luft... what goes up, must come down... :D

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 22:23
von therion
Schräg in den Boden.