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Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Di 23. Sep 2014, 15:25
von Freitag
Die 5 Jahre für die Überprüfung sind abgelaufen, jetzt muss ich immer schauen das die Bude zamgeräumt ist.

Für was hab ich eigentlich gheiratet?
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Di 23. Sep 2014, 17:00
von Flolito
Der Wic**** der mir das kaputte Glocklicht verkauft hat ist nicht mehr erreichbar..... na welch Wunder! .... der darf sich glücklich schätzen das ich seinen Namen nicht kenne! Echt scheiße gelaufen die Sache! Hab auf Waffengebraucht ein Glocklicht gefunden! Na mit dem Herrn telefoniert alles ausgemacht .. laut seiner Auskunft ist das Licht neu und lag unbenutzt ein Jahr im Safe und er brauchts nimmer! Also hab ich einem Freund der in Wien studiert gesagt er soll mir das Licht mitnehmen ... der Verkäufer hats ihm vorbeigebracht und fertig! .... so jetzt war ich damit am Schießstand ... mach den ersten Schuss und das Licht liegt in 3 Teilen ... ein paar Kleinteile hab ich logischerweiße auch noch im Gras verloren und habe fertig ... 200 Euro am Sand...Und machen kann ich genau null ... der Verkäufer meldet sich nimmer ist nicht erreichbar hab keinen Namen keine Adresse und weiß nichtmal wie er aussieht .... na super ... das wird mir eine Lehre sein !
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Di 23. Sep 2014, 17:25
von Teal'c
Freitag hat geschrieben:Die 5 Jahre für die Überprüfung sind abgelaufen, jetzt muss ich immer schauen das die Bude zamgeräumt ist.

Für was hab ich eigentlich gheiratet?
ob ein bissl Staub die Herren in blau irritieren werden??

solang net zig leere Bierdosen im Wohnzimmer herumkugeln wirds wurst sein...
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Di 23. Sep 2014, 17:28
von ordonanzler
Flolito hat geschrieben:Der Wic**** der mir das kaputte Glocklicht verkauft hat ist nicht mehr erreichbar..... na welch Wunder! .... der darf sich glücklich schätzen das ich seinen Namen nicht kenne! Echt scheiße gelaufen die Sache! Hab auf Waffengebraucht ein Glocklicht gefunden! Na mit dem Herrn telefoniert alles ausgemacht .. laut seiner Auskunft ist das Licht neu und lag unbenutzt ein Jahr im Safe und er brauchts nimmer! Also hab ich einem Freund der in Wien studiert gesagt er soll mir das Licht mitnehmen ... der Verkäufer hats ihm vorbeigebracht und fertig! .... so jetzt war ich damit am Schießstand ... mach den ersten Schuss und das Licht liegt in 3 Teilen ... ein paar Kleinteile hab ich logischerweiße auch noch im Gras verloren und habe fertig ... 200 Euro am Sand...Und machen kann ich genau null ... der Verkäufer meldet sich nimmer ist nicht erreichbar hab keinen Namen keine Adresse und weiß nichtmal wie er aussieht .... na super ... das wird mir eine Lehre sein !
das Angebot war über Waffengebraucht ? Die können da nichts machen ? Was wenn du eine anzeige bei der Polizei machst, dass du die Daten von dem Herrn bekommst, der die Anzeige geschalten hat ?
muss ehrlich gestehen, hatte so einen Fall noch nicht aber ich geh hart für mein Geld arbeiten und würde alles in die Wege leiten, mein Geld wieder zu bekommen usw.
Wünsch dir alles gute - wenn du eine RS hast - wende dich mal mit den Fragen dorthin vielleicht haben die ja Erfahrung ?
LG
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Di 23. Sep 2014, 17:38
von Flolito
Ich schätze das wird Sinnlos sein! Hätte noch nie gehört das in soeinem Fall was rausgekommen wäre..... und zu beweisen wirds auch schwer sein ... weil funktioniert hat ja alles! .... bis zum ersten Schuss
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Di 23. Sep 2014, 18:02
von yoda
Zur Not könnte man auch mal bei Glock fragen ob es Ersatzteile/Reparatur-/Austauschmöglichkeiten gibt.
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Di 23. Sep 2014, 18:16
von Flolito
Ohne Beleg ?
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Di 23. Sep 2014, 18:23
von ordonanzler
Flolito hat geschrieben:Ich schätze das wird Sinnlos sein! Hätte noch nie gehört das in soeinem Fall was rausgekommen wäre..... und zu beweisen wirds auch schwer sein ... weil funktioniert hat ja alles! .... bis zum ersten Schuss
Hier etwas im INternet gefunden zu einem willhaben Fall (Rechtssprechung wird nicht anders sein nur weil andere Plattform ?)
[i]Der Käufer könnte sich hier auf sein gesetzliches Gewährleistungsrecht nach §§ 922 ff ABGB stützen. Dieses gilt gemäß § 922 Abs 1 ABGB bei allen Rechtsgeschäften, wo eine Sache gegen Entgelt übelassen wird, auch bei Rechtsgeschäften zwischen zwei Privatpersonen, es wäre denn, diese hätten es zuvor ausdrücklich ausgeschlossen (§ 929 zweiter Fall ABGB).
Für gewöhnlich schreibt jede Person bei Willhaben in ihrem Inserat, dass der Käufer beim Kauf keine Garantie auf die Sache hat bzw. darauf verzichtet. Eine Garantie gibt es jedoch nur bei Verträgen mit Unternehmen (§ 9b KSchG) und nicht zwischen Privatpersonen; hier gibt es nur die gesetzliche Gewährleistung.
Wer nun die Garantie ausschließt, aber die Gewährleistung meint, dem wird grundsätzlich für diese unklare Äußerung der er sich bedient der Nachteil auferlegt (§ 915 zweiter Halbsatz ABGB). Jedoch ist bei Verträgen gemäß § 914 ABGB nicht am exakten Wortlaut festzuhalten, sondern die Absicht der Vertragsparteien zu erforschen, wonach es hier eindeutig so sein wird, dass der Verkäufer in Ermangelung dieser Kenntnis hinichtlich des Unterschieds zwischen Garantie und Gewährleistung die Gewährleistung gemeint hat; diese Vereinbarung, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird entspricht bei Verträgen zwischen zwei Privatpersonen auch dem üblichen und redlichen Verkehre, daher ist der vermutlich zuvor im Inserat kundgemachte Garantieausschluss als Gewährleistungsausschluss zu werten.
Nicht ausgeschlossen wurde der schuldrechtliche Anspruch auf Gewährleistungsschadenersatz nach § 933a ABGB. Danach kann der Käufer Schadenersatz im Sinne der Gewährleistungsrechte verlangen (§ 933 Abs 2 ABGB); ein Verschulden auf der Seite des Verkäufers wird gemäß § 1298 ABGB vermutet; der Verkäufer muss sich hiervon freibeweisen.
§ 933a ABGB wurde geschaffen, damit ein Verkäufer nicht absichtlich nach gültigem Gewährleistungsausschluss eine defekte Ware veräußern und sich dann jeglicher Verantwortung entbehren kann. Der § betrifft Schadenersatzansprüche und dient als Schutznorm, wonach der Verkäufer dem Käufer ex contractu (vertraglich) für die Mängel an der Sache haftet, also ein Verschulden auf seiner Seite angenommen wird, von dem er sich freibeweisen muss. Nach 10 Jahren erfolgt eine Beweislastumkehr (§ 933a Abs 3 ABGB). Nahezu niemand weiß, dass § 933a ABGB bei bloßen Gewährleistungs- oder Garantieausschlüssen nicht berührt wird.
Quelle:
http://www.gericht.at/beitrag/gericht/g ... id=2036740Les es dir mal durch vielleicht hilft es ja
LG
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 10:58
von gewo
Flolito hat geschrieben:Ich schätze das wird Sinnlos sein! Hätte noch nie gehört das in soeinem Fall was rausgekommen wäre..... und zu beweisen wirds auch schwer sein ... weil funktioniert hat ja alles! .... bis zum ersten Schuss
hi
mangels vereinbarung muss der verkaeufer auch beim privatverkauf die gesetzliche gewaehrleistung erbringen
jeder schaden am geraet innerhalb der ersten sechs monate wird als "schon beim kauf bestanden" angesehen
daher gibt es da eigentlich keinen diskussionsspielraum
es seie denn der verkaeufer hat beim verkauf die gewaehrleistung ausgeschlossen
einziger unterschied zwischen privatkauf und kauf beim haendler ist, dass der private kaeufer die gewaehreleistung ausschliessen kann, der gewerbliche haendler kann das zwar auch, aber da ist es nicht gueltig, egal um welche waren es geht
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 12:23
von >Michael<
gewo hat geschrieben:einziger unterschied zwischen privatkauf und kauf beim haendler ist, dass der private kaeufer die gewaehreleistung ausschliessen kann, der gewerbliche haendler kann das zwar auch, aber da ist es nicht gueltig, egal um welche waren es geht
Ein Kumpel ist gerade in einem Gerichtsverfahren verwickelt in welchem er obwohl er als Privatverkäufer jegliche Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen hat echte Probleme bekommt weil die verkaufte Ware jetzt defekt ist.
Wenn der Käufer ''keine Gewährleistung'' nicht versteht weil dieser zu
dumm ist, gilt es laut amtierenden Richter nicht mehr. In Österreichischen Gerichten schützen einen keine Gesetze, da herrscht die pure Willkür von erschreckend geistig leistungsschwachen Beamten .

In jedem Gerichtsverfahren in welchem ich teilnehmen durfte war ich Zeuge von solch Schwachsinn das man gleich losheulen wollte. Wehe dem der mal wegen was wirklich ernstem vor Gericht steht, dann kannst dir gleich die Kugel geben wenn dich nicht vorher der Herzinfarkt niederstreckt.
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 12:39
von gewo
hi
>Michael< hat geschrieben:...Ein Kumpel ist gerade in einem Gerichtsverfahren verwickelt in welchem er obwohl er als Privatverkäufer jegliche Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen hat echte Probleme bekommt weil die verkaufte Ware jetzt defekt ist.
Wenn der Käufer ''keine Gewährleistung'' nicht versteht weil dieser zu dumm ist, gilt es laut amtierenden Richter nicht mehr.....
das stimmt
die gewaehrleistung muss WIRSAM ausgeschlossen werden
da ist sogar die schriftgroesse in der der satz "Ich schliesse die gesetzliche Gewährleistung hiermit aus" getippt wurde erheblich
der kaeufer muss ERKENNEN koennen dass er hier auf was verzichtet
weiters ist der ausschluss der gewaehrleistung dann nicht wirksam, wenn bedungene eingenschaften (das was im verkaufsinserat steht oder beim verkauf betreffend der ware angegeben wurde, nicht stimmen)
>Michael< hat geschrieben:Wehe dem der mal wegen was wirklich ernstem vor Gericht steht, dann kannst dir gleich die Kugel geben wenn dich nicht vorher der Herzinfarkt niederstreckt.
gericht ..... hohe see .. gottes hand und so ....
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 12:43
von >Michael<
Ja, aber alle diese Parameter wurden erfüllt, wenn aber der hohe Herr Beamte nein sagt das isses so. In diesem Fall ist es wirklich so dass der Verkäufer Probleme bekommt weil der Käufer das mit der Gewährleistung nicht verstanden hat.
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 13:17
von Gw10
Dummheit schützt also vor Schaden? Saugeil

Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 14:45
von Al3x
Wennst genug Kohle hast, schützt dich auch das in Österreich vor jeglichem juristischen Schaden, sieht man doch eh schon lange fast täglich.
Und so hats mir auch mal mein Daddy beigebracht.
@Michael: was wurde denn da verkauft. bzw. um welchen Wert geht es dabei?
Re: Frust und Ärger thread
Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 15:04
von yoda
Flolito hat geschrieben:Ohne Beleg ?
Sicher, Glock hat super Kundenservice, einen Versuch ist es wert.