Der Schmäh zieht nicht mehr.
Andy, was hamma gsagt wegen der Platte? Jetzt hängts scho wieder, war der Techniker schlampig?
Ernsthaft, was du schon wieder von dir gibst...
Aber weißt was? Schauen wir nach, ob deine Aussage ("überall wird alles aufgehoben, nur bei uns sinds so böse blabla") ein Kaas ist oder ob das so stimmt. Ich investier ja gern die Zeit und den Aufwand, um zum 100. Mal festzustellen, ob du Kaas schreibst oder ned. Also ned wirklich, aber nur damit wir wissen, wie der Hase läuft. Anmerkung, wir haben keine Maskenpflicht im Freien in Österreich und treffen kannst dich draußen mit 15 Leuten, nur damit ich ned unter jedem Zitat kommentieren muss:
Deutschland (von bundesregierung.de):
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit einem weiteren Haushalt ist möglich. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn sich ausschließlich geimpfte und genesene Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 können Treffen wieder erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen.
(...)
Darüber hinaus gilt in allen Bundesländern eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske beim Einkaufen.
Blöderweise sind viele Regelungen dort abhängig vom Bundesland. Und da klick ich mich jetzt sicher ned durch für dich......
Italien (von adac.de):
Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; auch im Freien gilt Maskenpflicht, aber nur dann, wenn sich Personen, die nicht im selben Haushalt leben, in der Nähe befinden. In der Region Latium besteht Maskenpflicht im Freien in jeder Situation.
Noch bis voraussichtlich 21. Juni: Landesweite Ausgangssperre von 0 Uhr bis 5 Uhr morgens (ausgenommen weiße Zonen).
Tschechien (von auswaertiges-amt.de):
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden.
Schweiz (bag.admin.ch):
Im öffentlichen Raum, dazu zählen beispielsweise Strassen, Trottoirs, Parks und Spielplätze, gilt die Maskenpflicht wie folgt:
In belebten Fussgängerbereichen von Zentren und Dorfkernen.
Überall, wo es so viele Personen hat, dass Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können. Dies gilt auch, wenn Sie Freunde und Bekannte unterwegs treffen und den Abstand nicht einhalten können.
Slowakei (auswaertiges-amt.de):
Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Slowenien und Ungarn sind die Ausnahmen. Also 2 von 7 Nachbarländern. Bei den 5 anderen sind die Regeln im Wesentlichen strenger als bei uns.
"Mimimi, überall machens auf, nur bei uns sinds böse"
