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AW: Haushaltsversicherung

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 10:46
von sandman
Zu meinem vorigen post:

Es handelte sich um einen BMW X5 mit blauem Metallic Lack

Natürlich in einer freien Werkstätte, bei einer großen Vertretung im Süden von Wien war der KV um die 2000.-€ und zu sehen ist jetzt gar nichts mehr.

Grüße

Sandman

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Re: AW: Haushaltsversicherung

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 12:00
von Teal'c
sandman hat geschrieben:
Natürlich in einer freien Werkstätte,

und genau das machts aus.

Hab mein voriges Auto (Ford Mondeo Bj98 silber metallic) bei nem Autospengler-Lackier Betrieb (KEIN Autohändler) bearbeiten lassen. Den hinteren linken Kotflügel (durchgerostet) das Blech ausschneiden lassen, neues Blech einschweissen und lackieren. Die Schwellerleiste unten haben sie mir auch gleich neu lackiert, war auch schon angerostet.
Alles zam 700,- euro, und der Lack war tip top wie neu.

In ner normalen Markenwerkstatt hätts mir wahrscheinlich auch das Doppelte oder noch mehr gekostet.

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 12:07
von yoda
Ich hab ein Rallyeauto nach unzähligen Rallyes im Waldviertel lackieren lassen, 3 Kotflügel warn komplett verbeult, die Tür hatte auch eine größere Delle.
Alle Dellen ausgebessert, wirklich superschön lackiert um 3000 €, in Wien hätte die Aktion 6000 € gekostet.

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 12:47
von KGR84
Das ist alles schön und gut, nur schätzt ein Gutachter keinen Schaden von einer billigen Werkstatt oder von einer freien Werkstatt, oder von nem Pfuscher aus Ungarn, sondern den Preis, den es beim Vertragshändler kostet ...

Und obs jetzt 1000 oder 5000 oder 500 sind spielt doch keine Rolle. Es geht darum, dass ich meine, dass das die Haushaltsversicherung von der Beifahrerin zahlen muss.

Haushaltsversicherung

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 12:53
von piflintstone
KGR84 hat recht. Meine genannten Preise waren jene einer Autowerkstatt. Alles andere ist bei Versicherungsfällen meist irrelevant. Der Geschädigte wird sicher nicht zum nächsten Tandler gehen sondern zur nächsten Vertragswerkstatt. Und da kostet es genau so viel wie in meinem Post beschrieben.
Und ja, fall für die Haushaltsversicherung und nicht den Fahrzeughalter.

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 13:37
von Hermann
Hallo !

Sowas ist immer ein Sch... .
Es ist aber sicher ein Hapftpflichtschaden.
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird man den Verursacher nicht so leicht vorwerfen können.
Mal mit der Versicherung reden wegen einen Freischaden ?!?!

Lg

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 13:47
von sandman
KGR84 hat geschrieben:Das ist alles schön und gut, nur schätzt ein Gutachter keinen Schaden von einer billigen Werkstatt oder von einer freien Werkstatt, oder von nem Pfuscher aus Ungarn, sondern den Preis, den es beim Vertragshändler kostet ...
.....



Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: NEIN, nein und nochmals nein!

Mir sind vor ein paar Jahren Mauerteile auf mein Fahrzeug gefallen und de Hauseigentümer war nicht versichert. Ich habe einen KV einer Markenwerkstätte eingeholt, der Hauseigentümer ein ihm gefälliges Gutachten und schließlich ging es vor Gericht.

Dort hat der gerichtlich beeidete Sachverständige eine Schadenssumme festgelegt, die sich nach den ortsüblichen Stundenpreisen richten. Da die meisten Markenwerkstätten deutlich darüber liegen, kann man sich brausen gehen und bekommt nur den festgelegten Teil. Man kann es sich auch auszahlen lassen und zu einer freien Werkstatt gehen, dies bleibt einem selber überlassen.

Aber zur ursprünglichen Frage: Natürlich ist der Verursacher verpflichtet für den Schaden aufzukommen, ob es allerdings die Haushaltsversicherung deckt ist fraglich, da dabei meist Kfz Schäden explizit ausgeschlossen sind. Eher zuständig wäre eine private Haftpflichtversicherung, die aber nicht sehr viele haben. Eine andere Möglichkeit ist es die Auto Besitzer Haftpflicht es übernehmen zu lassen und dann Regress zu fordern, allerdings bleibt hier oft die Abstufung in eine schlechtere Stufe weiterhin erhalten.

Grüße

Sandman

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 15:43
von buckshot
vielleicht kann ich helfen...:

Faktum: ein schaden der gegenüber einem dritten verursacht wird betrifft zwar grundsätzlich das thema haftpflicht - aber (wie vor ewig mal zu einem ähnlichen thema hier gepostet - jagd oder so):

2 faktoren sind entscheidend:

1. Haftung - geregelt im ABGB
2. Deckung - geregelt in den Vers. Bedingungen (AHVB/EHVB)

ob ein verschulden zutrifft - steht hier ausser frage;

die haushaltsversicherung beinhaltet einen Deckung für den VN und dessen im gemeinsamen haushlat lebenden lebensgefährten(in) und kinder...blabla

dezidiert ausgeschlossen sind stets sämtliche schäden die in (u.a) zusammenhang mit einem kfz verursacht werden weil man dafür einen eigene (kfz-) haftpflichtversicherung hat (haben muss):
dazu gehören auch schäden die nicht nur durch das lenken sondern auch durch das inbetrieb nehmen bzw. be- entladen, ein - und aussteigen verursacht werden! auch die vom beifahrer!


ggf. kann der fahrzeughalter ja gegen den tatsächlichen verursacher regressieren...

wenn man dem parkplatznachbarn die tür raufknallt (egal ob leicht oder grob fahrlässig - nur vorsatz ist stets ausgeschlossen!) "büßt" die kfz haftpflicht des verursachers mit allen konsequenzen (bonus/malus...)

ist der schaden am eigenen kfz durch unbekannten täter/kfz... verursacht worden, zahlt das ausschließlich die eigene kfz kasko = pech gehabt...

die HH bzw privat-u.sporthaftpflichvers. würde zb einen schaden übernehmen, der durch ein spielendes kind oder durch benützung eines fahrrades verursacht wird.

die haftpfl. vers. deckt grundsätzlich die befriedigung berechtigter ansprüche (haftung lt. abgb) und die abwehr unberechtigter (jemand bezichtigt mich einen schaden verursacht zu haben... - die rechtsschutzversicherung braucht man zb um eine forderung zu stellen, nicht (nur) zur abwehr....)

alles weitere steht "klar" in den versicherungsbedingungen - aber wer hat die je gelesen ;-)

ach und edith wollte noch ergänzen: die haftpflicht leistet nur im rahmen einer sog. zeitwertentschädigung...

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 17:03
von KGR84
Gut also wie zu befürchten war, hat die Haushaltsvers. den Schaden, mit dem Verweis auf die KFZ-Haftpflicht, abgelehnt.

Mein RS hat mir empfohlen, mit dem Vertrag von der Haushaltsvers. der Bekannten meines Vaters bei ihnen vorbeizukommen.

Je nachdem wann der Vertrag abgeschlossen wurde, steht das entweder explizit drinnen, dass die Haushaltsvers. in so einem Fall nur zahlt, wenn der Schaden von der KFZ-Haftpflicht abgelehnt wird, oder eben nicht.

Die Frau Magistra vom RS meinte, wenns ein älterer Vertrag ist, besteht eine gewissen Chance, dass das nicht drinnen steht, und dann könnte man das Geld von der Haushaltsvers. einfordern.


Der Schaden macht übrigens 750 Euro aus, es wurde die komplette Türe lackiert.

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 10:17
von Stickhead
savage3000 hat geschrieben:Also am besten wäre gewesen, wenn ihr dem KFZ Besitzer einen Zettel hinterlassen hättet mit Euren Daten.
Und das ganze unter euch ausgemacht hättet.


Soweit ich weiß:
Richtig wäre, wenn der Fahrzeughalter nicht vor Ort ist, zur Polizei zu gehen und den Vorfall zu melden. Sonst kann er dich wegen Fahrerflucht anzeigen (auch wenn du einen Zettel hinterlassen hast). Übrigens gehen sehr wenige Leute zur Polizei wegen sowas ;) ;)

Ich hab mal rückwärts ausgeparkt und die Dame gegenüber auch (rückwärts). Unsere Autos haben sich dann berührt. Wir habens beide erst bemerkt, als ein leichter Widerstand zu spüren war. Da kein Schaden sichtbar war, haben wir uns darauf geeinigt, nichts zu machen. Wir haben auch keine Daten ausgetauscht (so hübsch wars ned :P ). Trotzdem bin ich dann zur nächsten Polizei gefahren und habs vorsichtshalber gemeldet. Man weiß ja nie, was den Leuten so einfällt. Wenn sie lustig gewesen wäre, hätte sie mich ja im Nachhinein anzeigen können.

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 10:40
von buckshot
KGR84 hat geschrieben:

Je nachdem wann der Vertrag abgeschlossen wurde, steht das entweder explizit drinnen, dass die Haushaltsvers. in so einem Fall nur zahlt, wenn der Schaden von der KFZ-Haftpflicht abgelehnt wird, oder eben nicht.

Die Frau Magistra vom RS meinte, wenns ein älterer Vertrag ist, besteht eine gewissen Chance, dass das nicht drinnen steht, und dann könnte man das Geld von der Haushaltsvers. einfordern.

.


sie spielt wohl auf eine sog. "subsidärdeckung" an - das kannst aber in der regel vergessen, müßte ein sehr alter vertrag sein dass schäden im zusammenhang mit kfz NICHT dezidiert aus der privat hp ausgeschlossen sind... - steht ja in den ahvb/ehvb so drinnen... - die subsidärdeckung würde greifen, wenn keine andere versicherung für den schaden aufkommt und du als versicherte privatperson in der haftung stehst... - wenns eh eine rs gibt, bist auf der sicheren seite (was die kosten betrift ;-) ) wie gesagt: wenn der schaden mit einem kfz verursacht wurde, ist ausschließlich die haftpflichtversicherung des kfz vom verursacher zuständig!
edit: §5 und 6 EKHG (ist etwas blöd formuliert weil das EKHG gleichermaßen Eisenbahn-und Kraftfahrzeuge regelt...) in den § 5-9 ist die Haftung im zusammenhang mit kfz geregelt... - da stehen dann auch die verweise auf das abgb drinnen... lt. haftpflichtbedingungen wird jedenfalls stets darauf verwiesen, dass schäden die aus dem in betrieb nehmen ... be-und entladen, aus- und einsteigen... entstehen unter versicherungsschutz fallen... - in den ahvb/ehvb ist festgehalten, dass schäden die eben im zusammenhang mit kfz entstehen aus der privaten hp ausgeschlossen sind... - da gibts nicht viel spielraum für interpretationen.

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 12:53
von doc steel
meine autos gehen schon lang nimmer in österr. werkstätten.
ich nütz die grenzenlosigkeit der eu und hab in ungarn spengler, lackierer und mechaniker in einem und zahl für die diversesten arbeiten 30-70% von den österr. preisen.
auch versicherungsangelegenheiten werden so erledigt.
alles mit rechnung und allem pipapo.

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 13:07
von KGR84
Na wenns a gute Adresse hast nur her damit ;)

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Di 4. Sep 2012, 19:00
von KGR84
So nächste Frage.

Der Hund vom Bruder hat in einerm Hotelzimmer den Teppich zerlegt ...

Versicherung sagt sie übernehmen das nicht, da sie nur Schäden übernehmen, die ein Hund außerhalb von Wohnräumen anrichtet.

Kommt das noch jemanden komisch vor ...

Re: Haushaltsversicherung

Verfasst: Di 4. Sep 2012, 19:36
von therion
was steht dazu in der Versicherungspolizze?