Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von waldemar » Mi 25. Apr 2012, 02:07

Floody hat geschrieben:und die ganze Verschlußtechnik würde die eher zu einem (verbotenen) Maschinenkarabiner machen.

Wikipedia hat geschrieben:Die Desert Eagle ist eine halbautomatische Single-Action-Pistole, die auf dem Funktionsprinzip des Gasdruckladers mit Drehkopfverschluss basiert.

Bitte nix gegen Gasdrucklader-Pistolen... :D

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von Floody » Mi 25. Apr 2012, 08:22

Waldemar, auch zehntausend Argumente vorzubringen welche Einzelfälle legal existieren wird die allgemeine Meinung der Behörden nicht verändern. Eine Kurzwaffe im Gewehrkaliber , wo die Bau- und Verschlussart zusätzlich einer "normalen" Pistole nicht gleicht, ist einfach keine Pistole, sondern ein kurzer Halbautomat bzw. ein Maschinenkarabiner. Dies war bis jetzt die gängige Praxis, ich wäre dir aber sehr dankbar wenn du diese Annahmen durch Informationen aus dem BMI widerlegst, dann kann ich mir nämlich endlich sowas zulegen :mrgreen:

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von waldemar » Mi 25. Apr 2012, 08:49

Blöde Frage meinerseits (wie eh immer ;) ): Hätte das BMI z.B. auch "einfach so" die Desert Eagle verbieten dürfen, weil es ein Gasdrucklader ist?

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von Floody » Mi 25. Apr 2012, 09:17

waldemar hat geschrieben:Blöde Frage meinerseits (wie eh immer ;) ): Hätte das BMI z.B. auch "einfach so" die Desert Eagle verbieten dürfen, weil es ein Gasdrucklader ist?


Nicht weil es "nur" ein Gasdrucklader ist. Das Magazin ist im Griff, wir haben ein (irgendwie, noch annähernd :mrgreen: ) Pistolenkaliber. Es ist einfach eher eine Pistole als etwas anderes. :shifty:

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von waldemar » Mi 25. Apr 2012, 10:05

Floody hat geschrieben:(irgendwie, noch annähernd :mrgreen: ) Pistolenkaliber

:mrgreen:
.223: ~ 1.700 J typ. (aber aus einem Gewehrlauf, nicht einem Pistolenlauf...)
.50AE: ~ 2.000 J typ.

Ich überreiss immer noch nicht was jetzt ein "Karabiner" ist, und was eine "Pistole". Und nein, das hat nichts mit "nicht verstehen wollen" zu tun...
Im Gesetz steht, alles <60 cm ist eine Pistole (ausser Flinten). Dürfen die im BMI das einfach so komplett anders handhaben als es im Gesetz steht?

Ich frage mal anders:

Dürfte das BMI z.B. auch einen KK Repetierer verbieten, wenn:
1) Verschlussystem funktioniert nach dem selben Prinzip wie das M16, nur manuell statt mit Gasdruck, ist aber zu M16 komplett inkompatibel, und wurde extra neu konstruiert
2) Magazin befindet sich vor dem Pistolengriff, und ist mit dem M16 KK Wechselsystem Magazin kompatibel
3) Waffe sieht sehr sehr nach M16 aus

Dürfte das BMI z.B. sagen: "Steyr Scout ist erlaubt, Savage Scout ist verboten, weil is so, und aus!"?

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Apr 2012, 10:45

§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines
Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

Als Kurzwaffen im Sinne dieses Übereinkommens gelten Feuerwaffen, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist oder deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet; Langwaffen sind alle anderen Feuerwaffen.

Die Definition des § 3 umfasst in jedem Fall alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.

Als Kriegsmaterial sind anzusehen: Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre;...

Q: Waffengesetz Praxiskommentar, Hauer/Keplinger

Laut meiner Auffassung müsste somit alles mit einer Gesamtlänge bis 60 cm unter § 3 WaffG und folglich unter § 19 WaffG (Kat B) fallen. Hier wird nämlich nirgends zwischen Pistolen und Gewehrkalibern unterschieden. Auch die Austauschbarkeit von Teilen für den Umbau auf vollautomatisch wäre dann kein Argument (Ich sag nur Glock-Fire-Selector).

Ist natürlich nur eine Gedankenspielerei... wies im echten Leben aussieht, kann ich nicht sagen.. vielleicht sollte mal jemand nachfragen :whistle:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von martin » Mi 25. Apr 2012, 11:55

Bei euren Denkansätzen ist ein wesentlicher Punkt nicht bedacht worden, bei Kriegsmaterial spielt die Länge nämlich keine Rolle!

Es kommt auf den konstruktiven Aufbau der Waffe an und dieser wird durch (echte) Spezialisten nach dem Überwiegenheitsprinzip beurteilt.

Ob die Behörde eine (halbautomatische) Waffe mit entsprechenden Begründungen als Maschinenpistole, halbautomatischen Karabiner oder (verkürztes) Gewehr militärischer Bauart einstuft,
hängt zwar u.a. auch von Kaliber und Länge ab, macht aber leider bei der Kategorie keinen Unterschied.


... hat mir zumindest die dafür zuständige Behörde/Abteilung schon vor längerer Zeit gesagt :whistle:

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von gewo » Mi 25. Apr 2012, 12:01

martin hat geschrieben:Bei euren Denkansätzen ist ein wesentlicher Punkt nicht bedacht worden, bei Kriegsmaterial spielt die Länge nämlich keine Rolle!


jop

und so liest sich dass dann
Österreichische Kriegsmaterialverordnung hat geschrieben:§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Apr 2012, 12:12

Zu meinem Denkansatz:

Faustfeuerwaffe != Gewehr
halbautomatische Faustfeuerwaffe != Maschinenpistole

Sonst würd die Glock ja auch unter Maschinenpistole fallen.

Was solls.. solangs keiner Einstufen lässt wirds sowieso nix damit ;)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von waldemar » Do 26. Apr 2012, 23:00

Österreichische Kriegsmaterialverordnung hat geschrieben:§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.


Die PLR-16 ist ja keins von denen, sondern eine (martialisch aussehende...) Pistole (wegen Länge). Oder? *am Kopf kratz*

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Re: Kel Tec RFB- - Kat A oder B ?

Beitrag von eXistenZ » So 9. Sep 2012, 16:17

Stickhead hat geschrieben:Einen MFD gäbs auch fürs Oberland-Arms, also wenn man den austauscht könnts gehen. Dass die Waffe nur als Halbautomat verfügbar ist, wäre eigentlich gut für eine Einstufung als Kategorie B.

Bei der RFB Hunter Variante wäre standardmäßig kein MFD drauf.

Das RFB Hunter ist mit dem 24" Lauf kürzer als ein Steyr AUG Z A3. 8-)

Das es eine rein zivile Waffe ist ist sicherlich vorteilhaft, aber die tatsächliche Nachfrage in Ö nach einem ca. 3000 Euro Bullpup .308 Win HA dürfte höchst wahrscheinlich zu gering sein als das es sich finanziell lohnen würde sich mit unseren Behörden herumzuärgen.

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