Floody hat geschrieben:(irgendwie, noch annähernd

) Pistolenkaliber
.223: ~ 1.700 J typ. (aber aus einem Gewehrlauf, nicht einem Pistolenlauf...)
.50AE: ~ 2.000 J typ.
Ich überreiss immer noch nicht was jetzt ein "Karabiner" ist, und was eine "Pistole". Und nein, das hat nichts mit "nicht verstehen wollen" zu tun...
Im Gesetz steht, alles <60 cm ist eine Pistole (ausser Flinten). Dürfen die im BMI das einfach so komplett anders handhaben als es im Gesetz steht?
Ich frage mal anders:
Dürfte das BMI z.B. auch einen KK Repetierer verbieten, wenn:
1) Verschlussystem funktioniert nach dem selben Prinzip wie das M16, nur manuell statt mit Gasdruck, ist aber zu M16 komplett inkompatibel, und wurde extra neu konstruiert
2) Magazin befindet sich vor dem Pistolengriff, und ist mit dem M16 KK Wechselsystem Magazin kompatibel
3) Waffe sieht sehr sehr nach M16 aus
Dürfte das BMI z.B. sagen: "Steyr Scout ist erlaubt, Savage Scout ist verboten, weil is so, und aus!"?