Seite 2 von 2
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Do 26. Apr 2012, 08:40
von sandman
Schau un bedingt auf das wachzimmer, das Dir die Anzeige ausgestellt hat. Gerade in "unserer" Gegend kann man ganz gut mit denen reden und vielleicht ersparst Du Dir auch noch etwas.
Ich bin ja auch manchmal gezwungen hier etwas, äh, kreativ zu parken und oft lassen die Herren mit sich reden.
Grüße
Sandman
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Do 26. Apr 2012, 12:03
von gewo
sandman hat geschrieben:Schau un bedingt auf das wachzimmer, das Dir die Anzeige ausgestellt hat. Gerade in "unserer" Gegend kann man ganz gut mit denen reden und vielleicht ersparst Du Dir auch noch etwas.
Ich bin ja auch manchmal gezwungen hier etwas, äh, kreativ zu parken und oft lassen die Herren mit sich reden.
hallo
ja, muss da mal unbedingt hin
wird aber erst am montag gehen
sparen ist ned so das tehma
ich will es eigentlich zahlen duerfen ...

Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Fr 27. Apr 2012, 11:19
von BlackAce
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Fr 27. Apr 2012, 13:33
von sf77
Ähhhm... Frage
Das KFG besagt:
§1:
(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind, sofern im Abs. 2 nichts anderes festgesetzt ist, auf Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO. 1960, BGBl. Nr. 159) verwendet werden, und auf den Verkehr mit diesen Fahrzeugen auf solchen Straßen anzuwenden.
Wenn mein Auto schon seit Jahren unbewegt steht kann das doch nicht als "verwendet werden" gelten oder?
Und wenn doch kann ich doch auch nicht mehrmals dafür bestraft werden, oder?
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Fr 27. Apr 2012, 22:14
von Hermann
Hallo !
Sicher kannst du die Strafe bezahlen. Die Anzeige geht aber an die Adresse der Zulassungsbesitzers.
Den Zulassungsschein hast doch oder ?
Liebe Grüße Hermann
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Sa 28. Apr 2012, 05:45
von Barry08
@sf77
Es gibt da wo eine Regelung, dass ein Fahrzeug nur eine gewisse Zeit wo stehen/parken darf.
Damit ist im Umkehrsshluss anzunehmen, dass das Fahrzeug, um nicht zu lange und damit über die bewilligte Zeit hinweg zu parken, bewegt worden ist.
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Mo 30. Apr 2012, 12:59
von gewo
hi
Hermann hat geschrieben:Sicher kannst du die Strafe bezahlen. Die Anzeige geht aber an die Adresse der Zulassungsbesitzers.
Den Zulassungsschein hast doch oder ?
ja, aber an das briefpostfach komm ich ja ned ran
ist aber schon fast geklaert das thema
das wohnsitz kommisariat ist fuer den vollzug zustaendig
dort sollte es moeglich sein dass "im auftrag" bar einzuzahlen
auch wenn man die aktenzahl ned kennt ..
behauptet ein befreudeter poizeijurist ...
sf77 hat geschrieben:Das KFG besagt:
§1:
(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind, sofern im Abs. 2 nichts anderes festgesetzt ist, auf Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO. 1960, BGBl. Nr. 159) verwendet werden, und auf den Verkehr mit diesen Fahrzeugen auf solchen Straßen anzuwenden.
Und wenn doch kann ich doch auch nicht mehrmals dafür bestraft werden, oder?
ich habe gehoert dass du fuer ein abgelaufendes pickerl maximal EINMAL bestraft werden kannst
zumindestens dann wenn das fahrzeug nur parkt
ob das stimmt weiss ich ned
bin nie in die situation gekommen bisher
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Di 24. Jul 2012, 12:21
von gewo
gewo hat geschrieben:sf77 hat geschrieben:Das KFG besagt:
§1:
(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind, sofern im Abs. 2 nichts anderes festgesetzt ist, auf Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO. 1960, BGBl. Nr. 159) verwendet werden, und auf den Verkehr mit diesen Fahrzeugen auf solchen Straßen anzuwenden.
Und wenn doch kann ich doch auch nicht mehrmals dafür bestraft werden, oder?
ich habe gehoert dass du fuer ein abgelaufendes pickerl maximal EINMAL bestraft werden kannst
zumindestens dann wenn das fahrzeug nur parkt
ob das stimmt weiss ich ned
bin nie in die situation gekommen bisher
weiss zufaellig wer ob, wenn ein fahrzeug kein gueltiges pickerl hat (also ohne dass irgendwelche anzeichen bestehen dass die verkehrstuechtigkeit nicht gegeben ist) eine abschleppung denkbar/ueblich ist?
vor allem im zusammenhang damit dass bei genau demselben fahrzeug am selben ort wegen des fehlenden pickerls schon vor laengerer zeit mal anzeige erstattet wurde...?
es geht immer um das geparkte fahrzeug
also ohne lenker ...
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Di 24. Jul 2012, 13:00
von diver99
Hallo Gerhard!
Ich habe gerade unseren Verkehrsjuristen befragt:
Auch wenn die 57a-Plakette abgelaufen ist (länger als vier Monate), ist ein Abschleppen zu 99% unüblich. Strafe ist eh klar. KFZ werden normalerweise nur dann abgeschleppt, wenn sie verkehrsbehindernd abgestellt sind.
LG Wolfgang
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Di 24. Jul 2012, 13:08
von gewo
diver99 hat geschrieben:Hallo Gerhard!
Ich habe gerade unseren Verkehrsjuristen befragt:
Auch wenn die 57a-Plakette abgelaufen ist (länger als vier Monate), ist ein Abschleppen zu 99% unüblich. Strafe ist eh klar. KFZ werden normalerweise nur dann abgeschleppt, wenn sie verkehrsbehindernd abgestellt sind.
LG Wolfgang
ok
tnx ...
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Di 24. Jul 2012, 15:35
von diver99
Hi!
Hab sicherheitshalber unseren 2. Juristen auch gefragt. Er meint zwar auch, dass das Abschleppen unwahrscheinlich ist. Es könnte aber natürlich sein, dass du, wenn du das KFZ mit der ungültigen Plakette nicht entfernst, ein zweites Mal von der Behörde gestraft wirst. Ein Nichtbezahlen der Strafe löst aber sicher ein Verfahren zum Kennzeichenentzug aus. Dann wird auf jeden Fall abgeschleppt.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
LG
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Verfasst: Di 24. Jul 2012, 16:23
von gewo
diver99 hat geschrieben:Hi!
Hab sicherheitshalber unseren 2. Juristen auch gefragt. Er meint zwar auch, dass das Abschleppen unwahrscheinlich ist. Es könnte aber natürlich sein, dass du, wenn du das KFZ mit der ungültigen Plakette nicht entfernst, ein zweites Mal von der Behörde gestraft wirst. Ein Nichtbezahlen der Strafe löst aber sicher ein Verfahren zum Kennzeichenentzug aus. Dann wird auf jeden Fall abgeschleppt.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
LG
tnx