Seite 2 von 2
Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE
Verfasst: Mi 2. Mai 2012, 14:38
von KGR84
Gumbar hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:piflintstone hat geschrieben:wenn dann muss der Unternehmer die Steuer abführen.
Ja und wenn er das trotzdem nicht macht, kann ich dann auch belangt werden, da ich ja dann auch keine Steuern gezahlt habe?
Wenn ein Steuerrechtsverfahren ergibt dass Volkswagen ein paar Hundert Millionen zu wenig bezahlt hat dann musst Du ja auch nicht Deinen Golf nachversteuern. Oder ?...
Das meinte ich ja, weil mir die in dem anderen angesprochenen Forum da einreden wollen, dass ich dann Probleme bekomme mit dem Finanzamt.
Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE
Verfasst: Mi 2. Mai 2012, 14:41
von gewo
Gumbar hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
und muss die nicht angefallene Vorsteuer dann mit der Monatsabrechnung ans Finanzamt nachzahlen
Such Dir einen neuen Buchhalter bzw Steuerberater.
es ist immer wieder unglaublich wie menschen die offenbar nicht den tau einer ahnung von einem fachgebiet haben dinge in den raum stellen die sich so lesen als haetten sie die weisheit mit dem loeffel gefressen
der innergemeinschaftliche vorsteuergewinn aus einem mehrwertsteuerbefreiten kauf im ausland ist im inland abzufuehren
punktum
im gegenstaendlichen fall kommt es nach meinem wissensstand drauf an ob du dem verkaeufer eine UID nummer genannt hast
wenn du ihm eine UID nummer genannt hast dann darf er dir das ohne vorsteuer schicken
du musst die anfallende mehrwertsteuer auf ware und versand im inland abfuehren
wenn du ihm keine UID nummer genannt hast dann duerfte er dir eigentlich keine ware ohne vorsteuer schicken
wenn er es doch tut hat er seine steuern verkuerzt
dir kann das egal sein, du bist zu keinerlei nachzahlung verpflichtet
ich hatte ned genug zeit mir die bestimmungen betreffend kleinunternehmer anzusehen
dass die optieren koennen um ohne Mwstr zu berechnen ist mir bekannt
mir war diese option aber immer nur im zusammenhang mit vermietung und verpachtung bekannt
ob und fuer welche warenlieferungen dass moeglich ist, und was dass dann im innergemeinschaftlichen verkehr bedeutet weiss ich nicht
Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE
Verfasst: Mi 2. Mai 2012, 14:56
von Gumbar
gewo hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
und muss die nicht angefallene Vorsteuer dann mit der Monatsabrechnung ans Finanzamt nachzahlen
Such Dir einen neuen Buchhalter bzw Steuerberater.
es ist immer wieder unglaublich wie Menschen die offenbar
nicht den Tau einer Ahnung von einem Fachgebiet haben .....
Irgendwann in einer Stunde des Mitleids lass ich Dich wissen worin und in welchem Umfang meine Tätigkeiten liegen.
Bis dahin grabbel schön weiter .....
Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE
Verfasst: Mi 2. Mai 2012, 15:31
von piflintstone
Gumbar hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
und muss die nicht angefallene Vorsteuer dann mit der Monatsabrechnung ans Finanzamt nachzahlen
Such Dir einen neuen Buchhalter bzw Steuerberater.
es ist immer wieder unglaublich wie Menschen die offenbar
nicht den Tau einer Ahnung von einem Fachgebiet haben .....
Irgendwann in einer Stunde des Mitleids lass ich Dich wissen worin und in welchem Umfang meine Tätigkeiten liegen.
Bis dahin grabbel schön weiter .....
Müßte ich raten würd ich sagen Autoverkäufer?
Gewo hat sehr wohl recht.
Allerdings handelt es sich um einen Privatkauf, da er keine UID hat bzw. ich davon ausgehe, dass er diese wohl kaum bei einem Privatkauf angibt, hat sich die Sache erledigt. Ansonsten stimmt es genau so wie Gewo geschrieben hat. Wenn Gewo das nicht gerade erst seit gestern macht, dann kennt er das sehr gut und sehr genau, denn ansonsten überlebst kein Jahr wenn du zwar den Vorsteuerabzug geltend machst, gleichzeitig aber keine Erwerbssteuer abführst.
Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE
Verfasst: Mi 2. Mai 2012, 16:18
von BigBen
gewo hat geschrieben:es ist immer wieder unglaublich wie menschen die offenbar nicht den tau einer ahnung von einem fachgebiet haben dinge in den raum stellen die sich so lesen als haetten sie die weisheit mit dem loeffel gefressen
Ich werd dich bei Gelegenheit zitieren

Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE
Verfasst: Mi 2. Mai 2012, 20:08
von eXistenZ
gewo hat geschrieben:was dass dann im innergemeinschaftlichen verkehr bedeutet weiss ich nicht
Das bedeutet das keine innergemeinschaftliche Lieferung getätigt wird, weil die persönliche Steuerbefreiung als Kleinunternehmer der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung vorgeht.
Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE
Verfasst: Mi 2. Mai 2012, 20:51
von KGR84
Ich habe mal den Händler direkt angeschrieben und gefragt was das für mich heißt, und ob ich was nachversteuern muss.
Die Antwort:
Händler hat geschrieben:nein du musst nichts nachversteuern!!!
Ich verkaufe nicht ohne umsatzsteuer, ich darf sie nur nicht ausweisen, d.h
in deinem Rechnungsbetrag sind 19% Mehrwertsteuer enthalten.
Ich darf nicht ohne MwSt exportieren, sonst hätte ich das natürlich gemacht

Melden oder nachversteuern musst du nichts, die Regel ändert für dich
nichts, nur für mich...
Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE
Verfasst: Do 3. Mai 2012, 12:26
von eXistenZ
Stimmt, der Preis beinhaltet 19% Märchensteuer vom Einkaufspreis des Händlers.
Für einen Privatkunden ändert die Kleinunternehmerregelung nichts.