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Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Sa 19. Mai 2012, 16:45
von JFUDF
Hi zusammen,
dodl hat geschrieben:Najo, was streiten wir uns hier ums Vorgehen der Behoerden...
Stimmt, es liegt an den Behörden. Die gehen nämlich nicht überall gleich vor.
dodl hat geschrieben:Vielleicht lieg ich ja ganz falsch, aber wer weiss, eventuell haengt das ja auch vom Ergebnis der Nachforschungen ab. Was weiss ich. Wenns zb 3x die Woche wegen zu schnell fahren geblitzt wirst, schon besoffen im Auto erwischt wurdest etc.
Dann wirds unter Umstaenden eher einen Besuch und einen Amtsarzttermin geben, als wenn da garnix aufscheint.
Das kann in manchen Fällen zutreffen. Unabhängig davon (!) schicken jedoch manche Behörden (so zB in Vorarlberg) laut Informationen, die man in Foren erhält, alle WBK-Antragssteller zum Amtsarzt. Wird ja nicht sein, dass alle Vorarlberger schlechte Autofahrer sind.
dodl hat geschrieben:Ich wart ja nun seit fast 2 Wochen auf Besuch von der Polizei und kraenk mich fast, dass sie mich links liegen lassen
Oder mein Antrag ging verloren...
cu
martin
Hoffen wir nicht. Wann hast denn eingereicht?
Der Unsinn mit der Vorabkontrolle ist ja auch nicht gerade Zeugnis von Logik im Waffenrechtsbereich.
LG
JFUDF
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Do 12. Jul 2012, 18:26
von JFUDF
Hat alles geklappt. Nach insgesamt fünf Wochen konnte ich mir meine WBK abholen.

Der Amtsarztbesuch wurde auch nicht gefordert und einen Kontrollbesuch vor Erteilung der WBK gab es auch nicht. Das wird anscheinend wirklich unterschiedlich gehandhabt.
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Do 12. Jul 2012, 18:42
von Irwin J. Finster
Gratuliere! Weisst schon was es jetzt als erstes werden soll?

Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Do 12. Jul 2012, 19:25
von JFUDF
Irwin J. Finster hat geschrieben:Gratuliere! Weisst schon was es jetzt als erstes werden soll?

Danke!
Nein, ich bin noch am Gustieren!

Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Do 12. Jul 2012, 22:41
von Stickhead
Gratuliere

Hast du eh 2 Plätze bekommen?
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: So 15. Jul 2012, 15:31
von JFUDF
Hi,
danke!
Ja, hab 2 Plätze bekommen.
LG
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Di 17. Jul 2012, 17:34
von Pluribus
Weis viell. jemand wie das mit staatenlosen aussieht?
Kann ein staatenloser eine WBK oder WP beantragenß
Danke im vorraus
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Di 17. Jul 2012, 19:31
von BigBen
Pluribus hat geschrieben:Weis viell. jemand wie das mit staatenlosen aussieht?
Kann ein staatenloser eine WBK oder WP beantragenß
Danke im vorraus
Glaube ich nicht, EWR Bürger mit Wohnsitz in AT ist soweit ich weiss Voraussetzung!
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Mi 18. Jul 2012, 08:05
von Stickhead
Die Ausstellung an Nicht-EWR-Bürger liegt im Ermessen der Behörde.
§ 21. (1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben
und für den Besitz einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe eine Rechtfertigung anführen
können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben
und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im
Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, sofern sie den Nachweis erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die
Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
(2) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und
einen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen nachweisen, einen
Waffenpass auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche
Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde.
§ 20. (2) Die Gültigkeitsdauer solcher Waffenpässe und Waffenbesitzkarten (Abs. 1), die für EWRBürger
ausgestellt werden, ist unbefristet; hingegen ist die Gültigkeitsdauer der für andere
ausgestellten Waffenpässe und Waffenbesitzkarten angemessen zu befristen.
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Mi 18. Jul 2012, 08:09
von BigBen
Danke für den Gesetzestext Stickhead...wie ich den Passus "lieg im Ermessen der Behörde" hasse.
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Mi 18. Jul 2012, 08:46
von sandman
BigBen hat geschrieben:Danke für den Gesetzestext Stickhead...wie ich den Passus "lieg im Ermessen der Behörde" hasse.
Geh warum? - Die wollen doch eh nur Dein Bestes und wissen viiiiiiiiel besser, was gut für Dich ist, als Du selber.
Grüße
Sandman
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Mi 18. Jul 2012, 09:12
von BigBen
sandman hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Danke für den Gesetzestext Stickhead...wie ich den Passus "lieg im Ermessen der Behörde" hasse.
Geh warum? - Die wollen doch eh nur Dein Bestes und wissen viiiiiiiiel besser, was gut für Dich ist, als Du selber.
Grüße
Sandman

Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Verfasst: Do 19. Jul 2012, 17:04
von Pluribus
Stickhead hat geschrieben:Die Ausstellung an Nicht-EWR-Bürger liegt im Ermessen der Behörde.
§ 21. (1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben
und für den Besitz einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe eine Rechtfertigung anführen
können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben
und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im
Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, sofern sie den Nachweis erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die
Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
(2) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und
einen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen nachweisen, einen
Waffenpass auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche
Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde.
§ 20. (2) Die Gültigkeitsdauer solcher Waffenpässe und Waffenbesitzkarten (Abs. 1), die für EWRBürger
ausgestellt werden, ist unbefristet; hingegen ist die Gültigkeitsdauer der für andere
ausgestellten Waffenpässe und Waffenbesitzkarten angemessen zu befristen.
danke für die info dann hab ich ja vielleicht doch eine chance sie zu kriegen.