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Re: Molot Vepr 12

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 18:06
von Maggo
Promo hat geschrieben:Grundsätzlich bleibt festzuhalten dass das BMI zwar gutachtentechnisch als die "höchste Instanz" angesehen werden kann, worauf die unterliegenden Behörden zurückgreifen wenn sie sich bei einer Einstufung nicht sicher sind. Abseits davon ist aber auch das nur die Rechtsauffassung des BMI (eben eine wie viele andere) die vor dem VwGH angefochten werden kann.


So ist es auch, das BMI ist nix anderes als die "Gegenseite" die eine andere Rechtsansicht hat.Also was das BMI sagt ist nicht in Stein gemeisselt.
Was die Gerichte (VWGH OGH EUGH) dann entscheiden ist dann verbindlich so wie es bei fast jeden Gesetz oder Rechtsansicht einer Behörde der Fall ist.

Es gibt fast kein Gesetz was nicht ausjudiziert wurde und eine komplett andere Rechtsansicht hat als die in einen Gesetz steht.......... Ergo das Gericht legt ein Gesetz anderst aus als Du,Die Behörde,oder ein Rechtsanwalt. ;)

Re: Molot Vepr 12

Verfasst: Sa 19. Mai 2012, 15:34
von Promo
Maggo hat geschrieben:Es gibt fast kein Gesetz was nicht ausjudiziert wurde und eine komplett andere Rechtsansicht hat als die in einen Gesetz steht..........

Hä? Also den Satz musst du mir nochmal erklären wie ein Gesetz eine Rechtsansicht haben kann die wieder in einem Gesetz steht ;)

Nochmal um es vielleicht deutlicher zu sagen: es obliegt der Sorgfaltspflicht des zuständigen Beamten zu überprüfen ob für die zu importierende Waffe eine Einstufung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss er im Zuge dieses Verfahrens die Waffe bezüglich der Einstufung überprüfen. Wenn dabei selbstständig Einstufungen ohne Rückfrage bei der BPD/BMI vorgenommen werden, so mag das vielleicht die Ausnahme der Regel sein, meines Erachtens liegt aber dann das Fehlverhalten auf Seite der Behörde. Und selbst wenn das BMI eine andere Rechtsansicht vertritt, so kann man diese Rechtsansicht durch ein Gericht überprüfen lassen.

Interessantes Beispiel hierzu ist das Steyr HS-460 welches ausjudiziert wurde und wo auch der Kläger (Steyr-Mannlicher) Recht bekam, dass im Zuge des Verfahrens Fehler bei der Einstufung passiert sind. Diese haben letztlich dazu geführt dass die Einstufung als Kriegsmaterial nicht rechtskräftig war. Da Steyr-Mannlicher allerdings keine neuerliche Einstufung beantragt hat, haben sie zwar in der Sache an sich gewonnen (Verfahrensmängel), allerdings auch noch nicht mehr.

Re: Molot Vepr 12

Verfasst: Sa 19. Mai 2012, 17:32
von Maggo
Hä? Also den Satz musst du mir nochmal erklären wie ein Gesetz eine Rechtsansicht haben kann die wieder in einem Gesetz steht



Nein,
Das was im Gesetz steht ist nicht zwangsläufig das was zu anwendung kommt.
Hier ist die Judikatur ausschlaggebend die zu diesen Gesetz ausgefochten wurde und die kommt zur anwendung.
Ist keine Judikatur vorhanden kommt das Gesetz so zur Anwendeung wie es das Ministerium auslegt.
Bist du mit dieser Auslegung nicht einverstanden kannst du zum VWGH gehen der sich das Gesetz ansieht,Rechtsnormen,Arbeitsrichtlinien,Verordnungen und ev. auch Gepflogenheiten/Neuheiten anschaut und kommt dann zu einen Richterspruch.An die muss sich dann auch das BMI halten.


BSP.:

Kal 460 Steyr wurde vom BMI als Kat. A , KM Definiert.Eine Gegenpartei hat sich nicht damit einverstanden gefühlt und ist zum VWGH gegangen und hat dies Beklagt.
Fazit:
Der VWGH (Verfahrensmängel) hat sich die "Einstufung" angesehen und Verfahrensmängel gefunden.Die Einstufung ist somit nichtig.Was bedeutet dies? Die Steyr HS 460 ist somit zwar kein KM aber im grauen Bereich weil sie keine Einstufung hat weil keine gesicherte Rechtsmeinung existiert.

Re: Molot Vepr 12

Verfasst: Sa 19. Mai 2012, 21:59
von gewo
hi

ihr habt natuerlich recht
bei freien interpretationen kann man dem BMI das eine oder andere mal schon auch gerichtlich was abringen

vor allem im bereich der halbautomaten
da steht ja nix dazu im gesetz

aber um im genstaendlichen fall zu bleiben:
die molot vepr und die ganzen anderen AK-47 derivate stehen ausserhalb jeder interpretation
die bestimmung dazu steht direkt im gesetz

ich kann mir ned vorstellen dass es daran irgendwas zum rumprozessieren gibt ....

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... OR12008980

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.

Re: Molot Vepr 12

Verfasst: So 20. Mai 2012, 07:34
von Maggo
Rumprozessieren kann man viel.Es wurden schon Gesetze zu fall gebracht weil ein Beistrich nicht gepasst hat.
Nur wer soll dies bezahlen? Solange kein interesse von einer finanzstarken Lobby , vielen Bürgern , oder einen Rechtanwalt besteht kann und wird sich nicht viel ändern.