Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 12:34
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Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Greenhorn hat geschrieben:1) Leider verhalten sich hier die einzelnen BHs in Österreich sehr unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung. Ich kenne von Kollegen sehr toleante, Wien ist nicht tolerant, auch aus Vorarlberg sind Fälle bekannt, wo selbst das Recht auf eine Zweitwaffe auf der WBK eingeklagt werden musste.
2) Sammeln ist in Österreich KEIN Bedarf für Waffenbesitz, und wird entsprechend NICHT anerkannt. Das weiß ich aus den Verhandlungen mit der Behörde aus eigener Erfahrung. Kein Waffenführerschein, keine Waffen! Du gibst übrigens einen sehr günstigen Preis dafür an. Gratuliere zu Deinem Anbieter.
Es geht darum: Auch wenn eine Person aus irgendwelchen Gründen - krass z.B. Erblindung - den praktischen Teil nicht machen kann, verliere sie ihr Eigentum. Ob € 20,- oder €200.000,- ist wie Du richtig einwendest irrelevant. Es werden rechmäßig erworbene private Werte enteignet!!
Das kann in einem demokratischen Rechtstaat nicht sein! Zumal in solchen Bestimmungen die Wurzel für eine generelle Enteignung der Waffenbesitzer steht. Der Preis für die Prüfung ist von der Behörde bestimmt, die braucht ihn nur auf € 5.000,- anheben, und schon geht's los.
wolf hat geschrieben:So habs jetzt rausgesucht. Verband nachrichten Folge 49 3/09 Herbst 2009
http://iwoe.org/img/IWOEN03-09Endfassung.pdf
Seite 8und das theoretische enteignungsrisiko
Für den Herren/die Familie ziemlich real.
"herr gib mir die kraft zu ändern was ich ändern kann, zu ertragen was ich nicht ändern kann und die weisheit zwischen beidem zu unterscheiden".
Greenhorn hat geschrieben:Der Waffenführerschein soll nicht mehr die Berechtigung zur WBK steuern, sondern die Berechtigung zum Munitions-Erwerb. Alles andere bleibt unverändert, inklusive der Verwahrungs-Prüfung und natürlich auch Prozedur zum Privatverkauf von Waffen.
eine sehr gefährliche sache die du da vertrittst. wirf einen blick über die grenze und schau dir das munitionserwerbsscheins-schlamassel der deutschen an! ne - solche wünsche willst du bitte lieber nicht an irgendeiner offiziellen stelle deponieren! alles ander unverändert? was für eine sinnlose verschärfung!
und einen schritt weitergedacht müsste man dann auch das wiederladen und den erwerb sämtlicher komponenten unter genauso strenge regelung stellen - noch ein guter grund hier keine schlafenden hunde zu wecken.denn heute wäre ein "berechtigungsschein zum munitionserwerb" dank wiederladen vollkommen zahnlos wenn es um die kontrolle des möglichen waffengebrauchs ginge...
wie gesagt - in summe ist unser WaffG nicht so übel. Jamemrn auf hohem niveau![]()
Greenhorn hat geschrieben:
Was ich oben meine ist: Man legt wie bisher alle 6 Monate (bei misstrauischer Behörde) bis 5 Jahre den Waffenführerschein ab
Werner
Greenhorn hat geschrieben:Dagegenzuhalten ist: ich mag mir heute im Waffengeschäft Pulver, Hülsen, Zündhütchen und Geschosse frei kaufen dürfen. Wenn ich damit - ohne eine WBK zu besitzen - Faustfeuerwaffenmunition herstelle, mache ich mich aber strafbar. Das "frei" ist also relativ zu betrachten.
Was ich oben meine ist: Man legt wie bisher alle 6 Monate (bei misstrauischer Behörde) bis 5 Jahre den Waffenführerschein ab, mit diesem Waffenführerschein habe ich das Recht, FFW Munition zu erwerben und zu besitzen. Aus! Keine weitere Änderung.
Bisher erwerbe ich das Recht, FFW-Munition UND Waffen zu besitzen. Ich schlage vor, die WBK nach dem heute üblichen Bewerb nicht vom Waffenführerschein abhängig zu machen. Keine Änderung bezüglich Genehmigung, Stückzahl, Verwahrungsprüfung, Registrierung, ... - das funktioniert ja soweit alles einigermaßen befriedigend.
Übrigens jammere ich nicht! Aber - sehe ich das wirklich so falsch?
Maggo hat geschrieben:Wenn wir eine vernünftige Gesprächsbasis unter den Verhandlern bezüglich neuen Waffg. gehabt hätten wären ev.diverse Stellen im neuen Waffg. anderst verlaufen.
Aber mit Ansch...erein,die zuständigen Verhandler bzw. Beamten öffentlich als unfähig zu bezeichnen ist halt nicht gut,da hätten dann auch die "nicht eingeladenen" sich auch besser mit und einwirken können.So wurden sie eben offiziell als nicht Verhandlungsfähig erkannt und somit eine gute Karte verspielt.