
leit de ka auhnung haum solltn fir ka zeitung schreibn
gg
savage3000 hat geschrieben:mein büchser hat gemeint das betrifft auch luftis mit projektilen > 4,5mm stimmt das?
kemira hat geschrieben:DerSchwede hat geschrieben:und "D" (Schusswaffen mit glattem Lauf, Flinten)
dafuq ?
seit wann ist den Kat. D auch mit drin ?, von denen hatte ich bisher noch nix gelesen...
Nur Neuerwerbungen, der Altbestand ist von der Registrierung ausgenommen.
ifoundnoname hat geschrieben:.... ECHT? die EU lässt mich eine legale MP und ein Sturmgewehr besitzen, wenn ich es registrieren lasse !!
OKAY kein Problem wo und ab wann kann ich sowas kaufen
Stickhead hat geschrieben:Druckluftwaffen müssen dem § 45 Abs. 3 WaffG entsprechen, sonst fallen Sie unter die normalen Kategorien.