Seite 2 von 3
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 19:20
von Teal'c
savage3000 hat geschrieben:JAIN. also ich würde kooperation zeigen!! wenn der nach den C`s fragt zeig ichs ihm...mir wollte gestern ein polizist der kontrollen durchführt sagen dass Mun und Waffe getrennt verwahrt werden müssen...somit weiss ich die kennen sich NÜSSE aus. und bevor die mir meine C`s wegnehmen wegen nichtkooperation zeig ichs lieber her
das wurde mir auch voriges Jahr von zwei Beamten erklärt, als sie wegen dem WBK Antrag daheim meinen Waffenschrank angeschaut haben.
Wollt die noch drauf hinweisen, dass dem nicht so ist. Aber ich hab dann doch lieber die Klappe gehalten und "ja passt schon, is richtig so Herr Wachtmeister" damit der WBK Antrag ja glatt über die Bühne geht.
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 19:22
von Bud Spencer
savage3000 hat geschrieben:JAIN. also ich würde kooperation zeigen!! wenn der nach den C`s fragt zeig ichs ihm...mir wollte gestern ein polizist der kontrollen durchführt sagen dass Mun und Waffe getrennt verwahrt werden müssen...somit weiss ich die kennen sich NÜSSE aus. und bevor die mir meine C`s wegnehmen wegen nichtkooperation zeig ichs lieber her
Gut ich bin halt eher der "Stand your ground" Typ. - Bis hier her und nicht weiter! Solange es nicht Gesetz ist, mach ich es nicht (C-Waffen zeigen).
Was glaubst woher das mit der Muni getrennt verwahren kommt! Ein paar Wichtigtuer und Überfleißige die sich da wichtigmachen wollten und so hot sich das aufgrund von desinformation halt eingebürgert.
Ich hab im Safe das Waffengesetz und die Richtlinien zur Aufbewahrung von Muni liegen. Und wenn mir des dann nu wer wegnehmen will, wird geklagt! Diebstahl, Amtsanmaßung und was es sonst noch so gibt.

Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 19:29
von savage3000
woher das mit der Muni getrennt kommt? des haum de deutschen in ihren waffenprospekten importiert
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 19:34
von Bud Spencer
Ja, und ein paar "Überfleißige" haben das dann gemacht. Viele machen das mit, oft unwissend. Frag mal Schützen und Jäger. Viele tuen es (getrennt lagern) und glauben eben es ist Gesetz. Und ich lass mir von keinem Hilfssherrif sagen das es Gesetz ist! Punkt. Denn der Staat macht das Gesetzt und nicht der Polizist.
Anm.: Ich weis viele polizisten sind selber Sportschützen und behandeln andere Jäger+Schützen gerecht und human. (Es gibt eben solche und solche

)
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 22:09
von therion
Kat. c Waffen zeigt man nicht her.
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Do 14. Jun 2012, 01:00
von KGR84
Hatte auch erst eine Überprüfung. Da ich meine B-Waffe im C-Schrank hatte, hat er die 2 Repetierer gesehen, als ich meine Glock aus dem Fach nahm, und als er seinen Fragebogen ausgefüllt hat hat er mich gefragt 2 Jagdwffen!?, und hat das dann notiert. Hat sich die aber die Waffen weder genauer angesehen, noch die Nummern aufschreiben wollen.
Dafür wollte er den Hersteller des Waffenschrankes wissen, und ob dieser auch für Waffen vorgesehen ist. Das hat er dann notiert.
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Do 14. Jun 2012, 07:51
von pointi2009
Also Hersteller vom Waffenschrank ist schon schräg, ich kann ja auch einen selber Bauen. Er muss ja "nur" den Anforderungen entsprechen laut WaffG + DV.
Egal, was ich weiss (subjektiv) ist, dass bei Kat C und D Waffen, wenn die nur mit Kette oder Ähnlichem montiert sind, es nicht möglich sein darf, Waffenrelevante Teile zu entfernen oder abschlagen zu können. Wie sicherst einen Repetierer gegen öffnen vom Verschluss usw???
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Do 14. Jun 2012, 17:27
von gewo
pointi2009 hat geschrieben:.. Wie sicherst einen Repetierer gegen öffnen vom Verschluss usw???
hi
ja, hast recht
hab ich ned dran gedacht
das steht sogar irgendwo in einem erlass
verschluss darf ned ohne hilfsmittel abzubekommen sein wenn das teil einfach so rumhaengt ...
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Do 14. Jun 2012, 17:40
von savage3000
geiles gesetz, bzw erlass! das mit dem verschluss...
Re: C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 16:32
von bertl09
Undertaker hat geschrieben:Ooops, das ist mir eindeutig zu aufwändig. Hab eher an eine Lösung wie stabil verankerte Kette und Vorhangschloß gedacht. Oder fest montiertes Gunrack mit abschließbarem Bügel aus Flachstahl? Irgendwas in die Richtung halt........
Wäre damit die geforderte Sicherung gegen unbefugten Zugriff und schnelle Wegnahme nicht auch erfüllt? Knackbar ist ja schließlich alles - nur auf den Aufwand kommt es an

Um wieder auf das Thema zurück zu kommen.
Hab von einem Fall gehört, der hat seinen Waffenschrank im Kellerabteil (Holzverschlag) eines Mehrparteienhaus aufgewahrt und wie es der Teufel so will habens den gesamten Waffenschrank samt Waffen gestohlen. Im Endeffekt habens ihm wegen der mangelden Waffenverwahrung auch ein Waffenverbot aufgebrummt. (Ob die Geschichte stimmt od nicht kann ich nicht sagen)
Also ich wäre betreffend des Verwahrung sehr vorsichtig. Leg mir ja nicht das nette Spielzeug um viel Geld zu, um sie mir dann, inkl. WBK od. WP, wegnehmen bzw. stehlen zu lassen. Nur damit ich vielleicht die € 100 für einen Baumarkt Waffenschrank gespart habe.
Steht echt in keinem Verhältnis.
Re: C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 16:58
von gewo
bertl09 hat geschrieben:Hab von einem Fall gehört, der hat seinen Waffenschrank im Kellerabteil (Holzverschlag) eines Mehrparteienhaus aufgewahrt und wie es der Teufel so will habens den gesamten Waffenschrank samt Waffen gestohlen. Im Endeffekt habens ihm wegen der mangelden Waffenverwahrung auch ein Waffenverbot aufgebrummt. (Ob die Geschichte stimmt od nicht kann ich nicht sagen)
hallo
die wird wohl stimmen
waffen (oder auch treibladungspulver bzw muni) darf nicht in "allgemeinraeumen" verwahrt werden
auch dazu gibt es wo verordnung oder erlass
der keller oder der dachboden oder die garage in einem mehrfamilien- (oder zins-) haus ist daher IMMER unzulaessig
auch dann wenn da ein monster-stahlschrank drumherum ist
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 17:41
von BigBen
Najo ein Kellerabteil hat aber meiner Meinung nach rechtlich denselben Stellenwert wie eine Wohnung...ist ja kein Allgemeinraum, sondern eben mein Kellerabteil, mit eigener Tür und eigenem Schloss. Quasi eine kleine 1 Zimmer-Wohnung

Was anderes wäre es, wenn ich den Waffenschrank in der Waschküche aufstellen würde. Meine persönliche Meinung!
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 17:52
von gewo
BigBen hat geschrieben:Najo ein Kellerabteil hat aber meiner Meinung nach rechtlich denselben Stellenwert wie eine Wohnung...ist ja kein Allgemeinraum, sondern eben mein Kellerabteil, mit eigener Tür und eigenem Schloss. Quasi eine kleine 1 Zimmer-Wohnung

Was anderes wäre es, wenn ich den Waffenschrank in der Waschküche aufstellen würde. Meine persönliche Meinung!
hallo
deine personliche meinung mag es sein
mit "allgemeinraeumen" sind jedoch bezeichnungen aus dem MRG gemeint
und unter allgemeinraeume fallen alle raeume die im sinn des MRG nicht dem MIETER alleine zuzurechnen sind
und die genannten raeume wie kellerabteil oder dachbodenbatiel oder garage sind definitiv allgemeinraeume die der einzelne mieter zwar BENUETZEN darf, sie sind jedoch nicht "wohnung"
und nur fuer die "wohnung" (und die "eingefriedete liegenschaft" ) gelten die ausnahmebestimmungen des WaffG
um es zu verdeutlichen warum es ned richtig sein kann:
wenn du in deinem persoenlichen kellerabteil eine kat B waffe aus deinem rangebag nimmst um sie in den tresor zu geben und dazu nicht die zustimmung aller liegenschaftseigentuemer vorliegt dann gilt das - nach meinem verstandinis - als "fuehren einer waffe" im sinne des WaffG, denn du hantierst mit einer kat B waffe in einem raum der weder deine wohnung noch ein eingefriedetes grundstueck ist ...
Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 17:58
von nuovolemon
wie sieht das aus, wenn ich einen eigenen Kellerraum habe und in diesem etwas verwahre - mit normaler abschliessbarer Tür und Alleinnutzung?
