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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: So 17. Jun 2012, 15:57
von Maggo
Gw10 hat geschrieben:hab das nachgewassert und du hast recht. diese rechtauskunft steht in widerspruch zum gesetzestext.
gut, wieder was gelernt - das ist also mit vorsicht zu genießen. mit diesem schaft ist man also vermutlich im kat.a bereich unterwegs, es sei denn man bastelt vorn und hinten zeugs dran, sodaß sie wieder länger als 90cm wird.



Die Aussage steht nicht im Wiederspruch.
Im Gesetz zu Kat. A steht Flinten (Schrotgewehren unter 90 cm) aber nix von Schrothalbautomaten.
Es steht sogar Explizit im Gesetz.......
Wenn man Gesetzestexte ließt muss man um die Ecke,und wie ein Jurist denken,nicht wie ein Laie. :-)
Aber wie gesagt,aufgrund der Einstufung des BMI wegen dem AK System ist dies Ausschlaggebend und nicht das Gesetz.

AW: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: So 17. Jun 2012, 16:54
von sandman
Ich muss gestehen, dass ich mir jetzt nicht alles durchgelesen habe, aber bei der Saiga ist jede Version & jeder Schaftumbau, bei dem die Abzugsgruppe NICHT an der hintersten Stelle liegt (also so, wie bei der zugelassenen Version) Kat A.

Grüße

Sandman

Gesendet von meinem GT-I9100

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: So 17. Jun 2012, 17:52
von martin
Dem AB-Wien ist damals mit der Benelli M4 ein Fehler passiert, siehe Antwortschreiben des BMI an einen Kollegen aus dem Forum.


Betreff: WaffG 1996; Anfrage betr. Einstufung

Sehr geehrter ....

Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 9.3.2010 wird nach Befassung des ho. Amtssachverständigen mitgeteilt, dass es sich bei der angefragten halbautomatischen Schusswaffe BENELLI Mod. M4 S 90 nach ho. Rechtsansicht um eine verbotene Schusswaffe der Kategorie A im Sinne des § 17 Abs. 1, Ziffer 3 WaffG 1996 handelt. Seitens der Bundespolizeidirektion Wien wurde die von Ihnen mitgeteilte Ansicht bereits korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
AL Dr. Hermann Renner

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: So 17. Jun 2012, 18:43
von Maggo
Das AB sagt so, das BMI anderst,schon interessant das ganze.
Gibt es vieleicht eine Judikatur dazu?Im Prinzip gibt es zwei Rechtsmeinungen von zwei Behörden bzw. Zwei Personen in Behörden.
Solange es auch keine Judikatur gibt ist auch diese Rechtsmeinung es BMI nicht in Stein gemeisselt.

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: So 17. Jun 2012, 20:32
von Revierler_old
Der Ober sticht den Unter.
Und ist eine halbautomatische Flinte keine Flinte? Wenn sie eine ist fällt sie unter die Definition des §17

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: So 17. Jun 2012, 20:41
von gewo
Irwin J. Finster hat geschrieben:Man könnte es auch durchaus so interpretieren dass das: Bild eine Kat. A Flinte ist, da nicht B und zu kurz


hi

das kann man nicht nur so interpretieren, dass ist auch so

stellungnahmen von waffenbehoerden helfen dann wenn es um ein strafverfahren geht
mit dem wisch der waffenbehoerde kann man beweisen dass man nicht vorsaetzlich sondern nur irrtuemlich eine illegale waffe besitzt

beschlagnahmt und ersatzlos eingezogen wird sie trotzdem

und dann geht man halt beim haendler der die illegale waffe verkauft hat um sein geld regressieren
der muss dass dann zurueckzahlen, logisch
konsumentenschutzgesetz

fuer jene die sich den zirkus ned antun wollen:
mindestlaenge bei flinten (egal welcher art) von 90cm beachten

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 08:04
von daywalker2806
tja das mit Kat. A ist natürlich voll schade...

bin da zufällig auch auf einen Anbieter gestoßen... ca. in der Mitte ... Saiga 12 Shotgun Spike Base ... http://www.cbrps.com/Products.html

hätte mich durchaus interessiert so ein Projekt... :D

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 09:10
von Coolhand
Auf dem Bild schaut das aber so aus, als ob es die kurze Lauflänge der Saiga war.
Bei uns gibts sowieso nur die lange Variante. Wäre die mit dem schaft auch zu kurz?
Mal abgesehen davon, dass so ein Schaft genau nix bringt. Ausser vielleicht dass er cool ausschaut.
Man nimmt sich wieder die Möglichkeit des schnellen Magwechsels und weak side ist auch nicht mehr.

DVC+WH
Coolhand

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 10:34
von Hellboy
Coolhand hat geschrieben:.. dass so ein Schaft genau nix bringt. Ausser vielleicht dass er cool ausschaut


ned nur vielleicht ! und: des reicht als zweck :D

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 11:07
von gewo
Coolhand hat geschrieben:Auf dem Bild schaut das aber so aus, als ob es die kurze Lauflänge der Saiga war.
Bei uns gibts sowieso nur die lange Variante. Wäre die mit dem schaft auch zu kurz?


hi

ja, auch zu kurz
lange saiga 51cm statt 41cm (kurze saiga)

5cm schaffst mit einem fix aufgeloetetem oder aufgeschweissten kompensator
dass kann evt durchgehen rechtlich

fehlen aber immer noch ca 10cm

aber zumindestens ist der schaftumbau an HA-flinten meiner einschaetzung nach problemlos
hier muss man wirklich nur auf die gesamtlaenge im schussbereiten zustand achten
alles andere ist egal da sie ja nicht in der KMV von vorne herein als kriegswaffe bezeichnet sind (glaub ich mal ..)

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 11:42
von Gw10
mmmh bring uns nicht auf ideen gerhard :D

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: So 12. Aug 2012, 07:44
von Martini
Kompensator ist keine Laufverlängerung. Choke schon.

Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?

Verfasst: So 12. Aug 2012, 08:57
von haunclesam
Martini hat geschrieben:Kompensator ist keine Laufverlängerung. Choke schon.

Lauflänge ist in diesem Fall ja nicht das Problem sondern die Gesamtlänge die zu gering ausfallen würde