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Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Mi 15. Aug 2012, 22:19
von Revierler_old
War bitte nicht auf dich bezogen... aber wenn ich so die Stammtischgespräche beim Wirtn höre und vor allem, was die Leute in meinem Ort über mich geredet haben, was für ein harter Hund und wie gemein und hinterfotzig, und ich hätt mich dazustellen können und über mich selbst mitschimpfen, weil sie mich nicht gekannt haben.

Ich sag auch nie Schlitten, ich schwörs. Ich sag immer - ein Schlitten ist ein Wintersportgerät :D

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Mi 15. Aug 2012, 22:21
von Hellboy
mach mal :lol:

österreich is eben eine wintersportnation ..

aber wenn ma schon bei der klärung von mythen sind, auf welcher grundlage darf der beamte schätzen ? muss ned eine schuld auch beweisbar sein ?

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Mi 15. Aug 2012, 22:27
von Revierler_old
Besonders geschultes Organ...

http://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntsc ... 9660127X02

Das gehts natürlich nicht darum dass der Beamte sagt, dass der Lenker des PKW jetzt mit 54,7 km/h statt 50 gefahren ist.
Aber wenn der Motor aufheult und der Mann schon die 3. voll ausdreht wird er ein wenig mehr als einen 50er drauf haben.

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Mi 15. Aug 2012, 22:31
von Hellboy
naja .. an 50er erkennen trau ich euch ja zu aber 125 von 135 unterscheiden ned .. und des macht doch an unterschied auf der freilandstrasse .. egal, wenns erlaubt is, is erlaubt !

edit: letzte zeile zu spät gesehen, dazu: scho kloa wasd meinst

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Mi 15. Aug 2012, 22:53
von Revierler_old
:dance:

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Mi 15. Aug 2012, 23:03
von slasher
also ich empfinde die präsenz unser exekutive angenehm! in meiner hauseifahrt kann er gerne stehen und bekommt auch noch einen cafe serviert. gibt ja nicht viel zu tun, max 2 autos am tag. :lol: das einzige problem das ich bei uns im ort mit dem postenkommandanten habe, ist das er bei den hiesigen PPC 1500er matches immer vor mir ist. :clap:

ich fahr auch gerne mal schnell, vor allem mit dem zweirad, aber wenn sie mich erwischen wir ohne zu murren gezahlt. und wenn man keinen "wiederstand" leistet, ist es auch meist günstig!

so, jetzt geh ich wieder meinen schlitten reinigen........

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Mi 15. Aug 2012, 23:06
von Gumbar
Revierler hat geschrieben:
Aber wenn der Motor aufheult und der Mann schon die 3. voll ausdreht


Es war aber der zweite Gang.
Auch Polizisten sind nicht unfehlbar.

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Do 16. Aug 2012, 05:33
von Maggo
Ich sehe immer wieder Beamte die im Winter aus dem Geschlossenen Auto durch die Windschutzscheibe mit den Lasermessgerät durchmessen.
Ist sowas erlaubt?
Meines erachtens könnte das Messergebnis abgefälscht werden wenn man durch die schräge Glasscheibe hindurchmisst..........

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Do 16. Aug 2012, 06:43
von Revierler_old
@ gumbar: Ja, bis 3 zählen können wir halt nicht, ab 2 schätzen wir nur. Dürfen wir ja ;)

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Do 16. Aug 2012, 11:47
von gipflzipfla
Seas, olle Mitanonda

Revierler hat geschrieben:Besonders geschultes Organ...

http://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntsc ... 9660127X02

Das gehts natürlich nicht darum dass der Beamte sagt, dass der Lenker des PKW jetzt mit 54,7 km/h statt 50 gefahren ist.
Aber wenn der Motor aufheult und der Mann schon die 3. voll ausdreht wird er ein wenig mehr als einen 50er drauf haben.



Zum Schätzen:

Zwei Referenzpunkte und die Entfernung dazwischen ist auch bekannt?

Wer "23" sagt, hat ein Sekunde hinter sich...

Und die Formel um von Weg über Zeit auf geschätzte Geschwindigkeit zu kommen, wird auch einem "ungeschulten" Beamten möglich sein :whistle:

Ich finde die gesetzliche Zulässigkeit und Anerkennung einer "amtlichen Geschwindigkeitsschätzung" zwar Shice, aber das ist eine deutlich erkennbare (!) Geschwindigkeitsübertretung in gefährlichen und unfallträchtigen Bereichen auch.

Also.. Fuss runter vom Pinösl, wenn da so ein rundes weisses Schild mit roter Umrandung und einer zweistelligen Zahl in der Mitte am Strassenrand steht ;)

Und ja, ich habe auch schon gebrannt... zu Recht :shifty:

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Do 16. Aug 2012, 11:49
von gipflzipfla
Gumbar hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:
Aber wenn der Motor aufheult und der Mann schon die 3. voll ausdreht


Es war aber der zweite Gang.
Auch Polizisten sind nicht unfehlbar.


der Zweite an meiner Karre geht bis 110.... :think:

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Do 16. Aug 2012, 16:31
von quildor82
Longchamp hat geschrieben:
quildor82 hat geschrieben:
bandit31 hat geschrieben: (50m innerhalb der Ortschsft in einer Hauseinfahrt stehen und aufs Freiland rausmessen und ähnliches).



Da werdens bei uns im Bezirk sofort verjagt, ist ja schliesslich Privatgrund.



Ein Freund von mir hat sich voriges Jahr im Sommer "versehentlich" 10cm vor ein Zivilfzg. mit Radar geparkt & ist dann zu Fuss auf an Kaffee gegangen :clap:



Wie kommst du drauf, dass das Privatgrund ist, wenn man vor einer Hauseinfahrt steht?
Was dein Freund gemacht hat ist auch in Ordnung, auf einen Kaffee gehn darf er ja...dann parkt man halt wonaders;)

Ich finds lustig wie sich Leute die es besser wissen sollten die Polizei als Feind ansehn.
Dank der Polizei kann man gefahrlos als Fußgänger die STraßen überqueren..siehe einige Entwicklungsländer..auch hier in Europa wo das nicht möglich ist. zB Griechenland
Sie bringt einigermaßen Sicherheit.
usw usf

Ganz ohne Polizei wäre das Leben ein anderes.
Jeden Tag Raube, Morde Vergewaltigungen, Plünderungen, Einbrüche... usw
Kurz gesagt es würde binnen kürzester Zeit das eintreten wofür ihr euch vorbereitet und wo die meisten hoffen, dass es nicht passiert.
Deswegen verstehe ich die Anfeindungen nicht.




Wenn du genau gelesen hättest stand im 1. Post IN der Hauseinfahrt, genau darauf habe ich mich bezogen.

Ob des die Mizzi Tant ist oder sonstwer is mir egal.

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Do 16. Aug 2012, 17:23
von Revierler_old
Ich habe letztes Jahr beim selben Radarkasten 3x gezahlt... an 3 konsekutiven Sonntagen. Trottel halt. Aber was solls... Ich weiß auch, warum. Jedesmal in Gespräche mit der Gattin verwickelt.

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Do 16. Aug 2012, 17:52
von quildor82
Revierler hat geschrieben:Ich habe letztes Jahr beim selben Radarkasten 3x gezahlt... an 3 konsekutiven Sonntagen. Trottel halt. Aber was solls... Ich weiß auch, warum. Jedesmal in Gespräche mit der Gattin verwickelt.




Tja da hilft dann nur:


Bild

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole

Verfasst: Do 16. Aug 2012, 18:11
von Irwin J. Finster
Oder:

Bild

:whistle: