Das Hausrecht ist ein Recht das sich aus dem Recht auf sein Eigentum ableitet und aus dem Recht, mit seinem Eigentum zu walten, wie man das will. Vorallem § 354 ABGB gibt uns Aufschluss:
Als ein Recht betrachtet, ist Eigentum das Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden andern davon auszuschließen.
Das Gesetz definiert auch einige Ausnahmen dieser Regel. Bis auf hoheitliche Einschränkungen und Einschränkungen, die die Rechte Dritter schützen, darfst Du mit Deinem Eigentum grundsätzlich machen, was Du willst. Aus diesem Eigentumrecht wird eben abgeleitet, dass Du als Eigentümer oder als rechtmäßiger Besitzer bestimmten kannst, was auf/mit Deinem Eigentum bzw. auf/mit Deinem Besitz geschieht. Der Eigentümer einer Liegenschaft bzw. dessen Pächter, Mieter etc. können Dir also in gewissen Maß vorschreiben, wie Du zu handeln hast.
Allerdings ist dies im oben genannten Fall nicht eindeutig, dass jeder Depp daherlaufen kann und Dir etwas anschaffen kann, denn wenn Du den Stand betrittst und Du für die Leistung des "dort schießen dürfen" bezahlst, schließt Du mit dem Eigentümer/Pächter/Besitzer einen Vetrag. Inhalt des Vertrages ist grundsätzlich "Bereitstellen einer Schießbahn" gegen Geld. Nebenleistungen und Nebenpflichten könnt ihr ausmachen, also bspw. die Benutzung der Kühlungsanlagen usw. Ebenfalls können AGBs vereinbart werden, allerding gibt es Einschränkungen, was in AGBs drinnenstehen darf und AGBs gelten auch nicht in jedem Fall. Vorallem müssen Dir die AGBs vor dem Schießen und vor dem Bezahlen zugänglich sein, damit Du Dich über deren Inhalt informieren kannst. Die Hausordnung ist eben eine solche AGB, auch wenn sie anders genannt werden. Wenn Du sie liest und keinen Widerspruch erhebst oder eben mit einem Berechtigten etwas anderes vereinbarst, dann gelten sie und werden Vertragsinhalt und Du musst Dich daran halten.
Wenn also vor dem Schießengehen schon in der Hausordnung stand, dass das Schießen auf Mannscheiben verboten ist, dann hast Du Dich grundsätzlich daran zu halten, außer Du machst etwas anderes mit dem Eigentümer/Pächter/Mieter... aus. Wenn davon allerdings nichts in der Standordnung steht, dann ist das nicht so klar, denn Vertragsinhalt ist das Mannscheibenverbot dann jedenfalls nicht geworden. Durch die Auslegung der Verträge wird man dann eher dazu kommen, dass auch das Schießen auf Mannscheiben erlaubt ist, da es eher üblich ist und schon gar nicht durch ein Gesetz oä. verboten ist. Wird man daran jedoch partout gehindert, könnte man zwar auf sein Recht pochen und auf eine Vertragsauslegung hinweisen, oder man zieht von dannen und verlangt sein Geld zurück.
Zur Frage, wer denn solche Hausregeln machen darf und wer etwas "bestimmen" darf, sei gesagt, dass dies im ersten Fall der Eigentümer ist, oder, wenn dieser seine Rechte an einen Pächter oder an andere Personen übertragen hat, diese Person, also bspw. der Schießstandbetreiber. Dieser und wiederum jede von diesem befugte Person - also z.B. die Schießstandaufsicht - darf dann etwas bestimmen und darf im Namen des Schießstandbetreibers Erklärungen abgeben, an die der Schießstandbetreiber gebunden ist.
Ist der Mieter/Pächter des Standes ein Verein, dann sind das eben der Vereinsobmann undevtl. noch die Vereinsschießstandaufsicht. Sicher nicht jedes dahergelaufene Mitglied. Ausweisen musst Du Dich vor solchen Personen nicht.