Mannscheiben

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Mannscheiben

Beitrag von doc steel » Fr 17. Aug 2012, 12:06

Stickhead hat geschrieben:Herst, das is ganz einfach Doc: Zu solche Vereine geht man einfach ned hin ;) ;)

Hausrecht gilt.. und wenn er sagt, du musst beim Schießen a grüne Zipfelmütze und Rosa Lack-Pumps tragen, musst es a tun.

rosa lack pommes?
cool!
dann will ich ihn aber auch fi**** dürfen. das ist nur fair!

das wär ja meine frage gewesen:
was is des hausrecht und wann is was hausrecht?

wenn:
"des homma oiwäu scho so gmocht und des neimodische zeigs wos do vo die amerigana kimmt homma no nia gmocht und werns a nia mocha..do kannt jo jeder kemma!"
hausrecht ist, dann möge das haus in dem dieses recht praktiziert wird der teufel holen oder zumindest von einer feuersbrunst heimgesucht werden. idealerweise während einer feier, wo all die sünder anwesend sind und ein opfer der rasenden flammen werden mögen auf dass ruhe, eintracht und friede einkehre.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Mannscheiben

Beitrag von Stickhead » Fr 17. Aug 2012, 12:33

Hausrecht is eigentlich der falsche Begriff dafür... aber wenn dir a Liegenschaft gehört, darfst du sagen, wer unter
welchen Umständen aufs Grundstück darf bzw. wer darauf was machen darf.

z.B. gibts das auch im WaffG bzgl. Führen:

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder
eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten
bei sich
hat.


Und wegen de Pommes frog dei Fraw / Tochter - de kennan si do aus :D
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Mannscheiben

Beitrag von therion » Fr 17. Aug 2012, 12:55

Das Hausrecht ist ein Recht das sich aus dem Recht auf sein Eigentum ableitet und aus dem Recht, mit seinem Eigentum zu walten, wie man das will. Vorallem § 354 ABGB gibt uns Aufschluss:
Als ein Recht betrachtet, ist Eigentum das Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden andern davon auszuschließen.


Das Gesetz definiert auch einige Ausnahmen dieser Regel. Bis auf hoheitliche Einschränkungen und Einschränkungen, die die Rechte Dritter schützen, darfst Du mit Deinem Eigentum grundsätzlich machen, was Du willst. Aus diesem Eigentumrecht wird eben abgeleitet, dass Du als Eigentümer oder als rechtmäßiger Besitzer bestimmten kannst, was auf/mit Deinem Eigentum bzw. auf/mit Deinem Besitz geschieht. Der Eigentümer einer Liegenschaft bzw. dessen Pächter, Mieter etc. können Dir also in gewissen Maß vorschreiben, wie Du zu handeln hast.

Allerdings ist dies im oben genannten Fall nicht eindeutig, dass jeder Depp daherlaufen kann und Dir etwas anschaffen kann, denn wenn Du den Stand betrittst und Du für die Leistung des "dort schießen dürfen" bezahlst, schließt Du mit dem Eigentümer/Pächter/Besitzer einen Vetrag. Inhalt des Vertrages ist grundsätzlich "Bereitstellen einer Schießbahn" gegen Geld. Nebenleistungen und Nebenpflichten könnt ihr ausmachen, also bspw. die Benutzung der Kühlungsanlagen usw. Ebenfalls können AGBs vereinbart werden, allerding gibt es Einschränkungen, was in AGBs drinnenstehen darf und AGBs gelten auch nicht in jedem Fall. Vorallem müssen Dir die AGBs vor dem Schießen und vor dem Bezahlen zugänglich sein, damit Du Dich über deren Inhalt informieren kannst. Die Hausordnung ist eben eine solche AGB, auch wenn sie anders genannt werden. Wenn Du sie liest und keinen Widerspruch erhebst oder eben mit einem Berechtigten etwas anderes vereinbarst, dann gelten sie und werden Vertragsinhalt und Du musst Dich daran halten.

Wenn also vor dem Schießengehen schon in der Hausordnung stand, dass das Schießen auf Mannscheiben verboten ist, dann hast Du Dich grundsätzlich daran zu halten, außer Du machst etwas anderes mit dem Eigentümer/Pächter/Mieter... aus. Wenn davon allerdings nichts in der Standordnung steht, dann ist das nicht so klar, denn Vertragsinhalt ist das Mannscheibenverbot dann jedenfalls nicht geworden. Durch die Auslegung der Verträge wird man dann eher dazu kommen, dass auch das Schießen auf Mannscheiben erlaubt ist, da es eher üblich ist und schon gar nicht durch ein Gesetz oä. verboten ist. Wird man daran jedoch partout gehindert, könnte man zwar auf sein Recht pochen und auf eine Vertragsauslegung hinweisen, oder man zieht von dannen und verlangt sein Geld zurück.

Zur Frage, wer denn solche Hausregeln machen darf und wer etwas "bestimmen" darf, sei gesagt, dass dies im ersten Fall der Eigentümer ist, oder, wenn dieser seine Rechte an einen Pächter oder an andere Personen übertragen hat, diese Person, also bspw. der Schießstandbetreiber. Dieser und wiederum jede von diesem befugte Person - also z.B. die Schießstandaufsicht - darf dann etwas bestimmen und darf im Namen des Schießstandbetreibers Erklärungen abgeben, an die der Schießstandbetreiber gebunden ist.

Ist der Mieter/Pächter des Standes ein Verein, dann sind das eben der Vereinsobmann undevtl. noch die Vereinsschießstandaufsicht. Sicher nicht jedes dahergelaufene Mitglied. Ausweisen musst Du Dich vor solchen Personen nicht.

Benutzeravatar
cwebb
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 128
Registriert: Di 21. Feb 2012, 16:33

Re: Mannscheiben

Beitrag von cwebb » Fr 17. Aug 2012, 13:03

Gelten Zombieclowns auch als Mannscheiben? Die sind ja schon tot...

http://zombieammo.com/zombiepress/wp-co ... _Huggz.jpg

buckshot

Re: Mannscheiben

Beitrag von buckshot » Fr 17. Aug 2012, 13:07

s´gesetz sagt ja auch, dass man auch auf behördl. genehm. schießstätten kein waffenrechtl dokument brauch aber für personen mit waffenverbot gilt auch auf diesen ständen dass sie nicht dürfen... - trotzdem gibt es zb stände, die die gesetzgebung härter auslegen (das darf man ja...) und zb keine minderjährigen oder keine personen ohne wbk...etc schießen lassen - da gehts denen halt darum, dass sie sich keine bröseln anfangen wollen wegen verantwortung und so - weils zb keine standaufsicht gibt...

bei den "mannscheiben" um beim thema zu bleiben, kann die "sorge" bestehen, dass man sich (als sportschützenverein o.ä. ) den Pikachu gegenüber nicht als "killer" darstellen will/muss, wenn man auf menschen -ähnliche oder -symbolisierende targets schießt... - des ganze is halt immer relativ und liegt im auge des betrachters: für einen is a zombischeibe a gag, für andere is es a "mannscheibe"...

auf targetz.com gibts zb eine "osama" scheibe - die war sicher der renner in us und a - aber man stelle sich vor, du kreuzt stattdessen mit einer "obama" scheibe dort auf der shooting range auf und penetrierst die mit ana 45er... - da hast vermutlich net nur standverbot... :whistle:
Zuletzt geändert von buckshot am Fr 17. Aug 2012, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.

Armalito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 970
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 07:30

Re: Mannscheiben

Beitrag von Armalito » Fr 17. Aug 2012, 13:08

jo mei, wenn mannscheiben verboten sind nimmt man halt frauscheiben...

:lol: :lol: :lol:
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Mannscheiben

Beitrag von doc steel » Fr 17. Aug 2012, 13:10

wegen an buchstaben?
de amis hom an poscher!

buckshot

Re: Mannscheiben

Beitrag von buckshot » Fr 17. Aug 2012, 13:13

doc steel hat geschrieben:wegen an buchstaben?
de amis hom an poscher!


na, wegen am präsidenten warats... (i bins, dei präsident!)

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17544
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Mannscheiben

Beitrag von BigBen » Fr 17. Aug 2012, 14:00

also ich will garnicht wissen auf wieviele Obama-Scheiben in manch südlicheren Staaten geschossen wird.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

buckshot

Re: Mannscheiben

Beitrag von buckshot » Fr 17. Aug 2012, 14:13

BigBen hat geschrieben:also ich will garnicht wissen auf wieviele Obama-Scheiben in manch südlicheren Staaten geschossen wird.


jo eh, aber es ging darum das es in us und a ned sehr gscheit warat... - durt wos die obama scheiben löchern, solltest dafür ned die osama scheiben aufhängen...

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17544
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Mannscheiben

Beitrag von BigBen » Fr 17. Aug 2012, 14:19

Ich glaub dort wos die Obama-Scheiben löchern habens auch kein Problem wenn man Osama-Scheiben löchert ;-) Ob das gescheit ist oder nicht weiss ich nicht, aber ich glaub das fällt dort auch unter "freedom of speech" :-D
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
Salem
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3228
Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
Wohnort: Im Schatten der Karawancos

Re: Mannscheiben

Beitrag von Salem » Sa 18. Aug 2012, 03:14

Mannscheiben sind deshalb meist verpönt weil sie durch die ehemalige Benützung ihrerseits zum
Zwecke der "Wehrertüchtigung" unter den nationalen Sozialisten den Ruch der "Wehrsportaktivität"
in die Gegenwart mitbringen: Niemand will sich einem solch ungeheuerlichen Verdacht ausgesetzt sehen,
in eine ähnliche Kerbe schlägt auch die "Einzelladund am Gewehrstand - Regelung": In vorauseilendem
Gehorsam wird die (im echten Leben zumeist ohnehin kaum erfolgende) negative Reaktion der Nichtschützen
vorweggenommen um sich mit blütenweisser Weste (und ebensolcher Narrenkappe wie ich finde) darzustellen,
speziell so mancher Vertreter der sog. "Lodenfraktion" hat sich hier schon zur Schande seiner Jagd- u.
Sportschützenkollegen in den diversen Vorständen als recht umtriebig erwiesen ...
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: Mannscheiben

Beitrag von Revierler_old » Sa 18. Aug 2012, 07:10

Also Mannscheiben und Nazitum ist ein etwas künstlich konstruierter Konnex.

Das ist eine Legende, dass das verboten ist, genauso wie die getrennte Lagerung von Waffe und Munition.

In Deutschland ist beides Gesetz, bei uns keines von beiden.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: Mannscheiben

Beitrag von sandman » Sa 18. Aug 2012, 07:40

Die Ächtung der Mannscheiben kommt daher, dass wir pöhsen Mädchen & Jungs damit ja trainieren auf "richtige" Menschen zu schießen, was natürlich völliger Unsinn ist. Und damit das ganze noch viel, viel pöhser und grauslicher ist, wir wieder einmal die Nazi Keule geschwungen, weil wenn man etwas ächtet, was die Nazis gemacht haben, dann ist jeder, der sagt, dass man gesunden Menschenverstand walten lassen sollte, auch ein pöhser Nazi und wird damit mundtot gemacht.

Einmal abgesehen davon, dass die Schießübungen damals auf normale Zielscheiben, bzw auf Silhouetten Scheiben erfolgeten, so wie heute auch noch.

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Benutzeravatar
Salem
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3228
Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
Wohnort: Im Schatten der Karawancos

Re: Mannscheiben

Beitrag von Salem » Sa 18. Aug 2012, 11:32

@Revierler: Hast eh Recht (im Grossen u. Ganzen), aber:
Ich habe mich als (kurzzeitiges - nach einem Jahr kam mir eh das Speiben) Vorstandsmitglied eines Vereines mit
85% Jägern mit genau solchen dummen Argumenten rumschlagen dürfen, das des a Schas is brauxt mir nit erst zu sagen,
des waas i aa. Die Argumentation läuft dort so: "Des war immer schon so und überhaupt: wenn dir was nit passt
kannst ja austreten weil mit Wehrsport hamma nix am Huat und ausserdem: Was werden denn dann die Nachbarn sagen? "
Ich habe schlicht und ergreifend keinen Bock mehr drauf ständig gegen solch haarsträubenden Schmarrn anzukämpfen,
die sollen tun wie sie glauben. Dein "künstlich konstruierter Konnex" ist in den Gehirnen einiger - leider allzu einflussreicher -
Mitmenschen traurige Realität, daß die sich dann noch meist aus den Reihen der Jäger rekrutieren ebenso.
@sandman:
Diese Argumentation ist richtig aber bei vorgenannten Mitmenschen fruchtlos, wennst denen damit kommst bist schon per se suspekt.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

Antworten