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Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 14. Sep 2012, 22:41
von howa308
Hallo Leute,

Hab da eine Frage was ist bitte eine Kampfrichterausbildung :?:

Ich habe es auf google und hier im Forum gesucht aber nix brauchbares gefunden. :evil:
Bitte um Antwort (Link oder Erklärung).
Danke :)

mfg
howa308

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 14. Sep 2012, 22:47
von S.W.A.T.
Ich weiss a net, habs in Verbindung mit der WBK auch nie gebraucht und so.....

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 14. Sep 2012, 22:57
von gewo
howa308 hat geschrieben:Hallo Leute,
Hab da eine Frage was ist bitte eine Kampfrichterausbildung :?:
Ich habe es auf google und hier im Forum gesucht aber nix brauchbares gefunden. :evil:
Bitte um Antwort (Link oder Erklärung).
Danke :)
mfg
howa308


hi

kampfrichter sind die personen die die abwicklung von wettkaempfen beaufsichtigen

im falle der sportschuetzen muessen bei wettkaempfen
- die personen die die treffer ansagen
- die wettkampfleiter
- das schiedsgericht
und noch ein paar mehr
eine kampfrichterausbildung haben

schreiber, auswerter, scheibentauscher und sonstige gute geister muessen keine kampfrichterausbildung haben, sie gelten als "helfer", das kann jeder sein

kamprichterkurse sind meist zwei- oder dreitaegige kurse die mit einer pruefung enden
praktisches schiessen ist nicht dabei
es geht um wettkampfabwicklung
regeln
kontrollen
im wesentlichen um die rechte und pflichten von schuetzen, veranstaltern und eben den personen die das alles beaufsichtigen
regelkunde ist der hauptinhalt

kampfrichterkures in oesterreich koennen soweit es den kern-ÖSB mit ISSF und SGKP (ohne die IPSC) betrifft soweit ich weiss nur von zwei personen abgehalten werden die dazu vom ÖSB, dem österr. schuetzenbund - beauftragt wurden

die kurs finden selten statt
ca ein bis zweimal jaehrlich
oder weniger oft

der naechste kurs ist hier:
http://www.bsslv.at/downloads/Diverses/aukr.pdf

formal muss der jeweilige mitgliedesverband des ÖSB (also der verband des bundeslandes um das es geht) beim ÖSB einen kampfrichterkurs "bestellen" (und traegt auch die anfallenden kosten dafuer)
vorlaufzeit sind einige monate

die einzelnen vereine dieses bundeslandes melden dann ueber die jeweiligen vereinssportleiter die teilnehmer fuer den kurs

kosten sind nicht hoch
30,- oder so fuer zwei tage ...

die absolventen erhalten einen kampfrichterausweis der 5 (?) jahre gueltig ist
in der zeit muessen eine bestimmte anzahl von zumindest regionalen wettkaempfen (landesmeisterschaften) be-kampfrichtert worden sein, dann wird der ausweis nach 5 jahren auf antrag verlaengert
alternativ dazu kann man auch qualifikationsmassnahmen nachweisen
dann wird auch verlaengert

bei der IPSC ist das ganze irgendwie ganz anders
dazu kann ich nix sagen

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 14. Sep 2012, 23:05
von howa308
Hallo

Danke für die Antwort. :)

mfg
Howa308

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Mo 7. Jan 2013, 14:58
von Bonfire
§ 5 Abs. 5 ZDG hat geschrieben:Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot ( ;) ) des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.


Wenn ich mir den § 5 Abs 5 so anschaue, muss ich doch zu Sicherheit nochmal was nachfragen.

Wenn ich meinen Zivildienstbescheid vor dem 30. September 2005 bekommen habe gilt die 15 jährige Wartepflicht für mich nicht?

Angenommen ich habe den Bescheid im Jänner 2004 bekommen, dann gilt der §5 Abs 5 für mich nicht, weil dass ja vor dem 30. September 2005 war. Trotzdem sind ja noch keine 15 Jahre vergangen.


Edit:
In meinem Feststellungsbescheib von Oktober 2002 steht:
Gemäß § 5 Absatz 4 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBI. Nr. 679/86 idgF., wird der Eintritt Ihrer Zivildienstpflicht mir 8.2.2002 festgestellt und Ihnen gemäß § 5 dieses Gesetzes für die Dauer Ihrer Zivildienstpflicht, höchstens jedoch für 15 Jahre, der Erwerb und der Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt.

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Di 29. Jan 2013, 02:07
von LandonAsher
Nein, das kannst du vergessen!
Hab meinen Zivildienst 1998/99 absolviert und wollte dann 2008 eine WBK beantragen. Auf unserer BH wurde mir dann die Geschichte von den 15 Jahren erzählt. Auf das Thema mit dem "vor 2005" habe ich ihn auch angesprochen...keine Chance...15 Jahre und aus!
Aber dieses Jahr im Mai ist es soweit...die 15 Jahre sind um.

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Mi 30. Jan 2013, 01:11
von Noldi
Wer ist aktuell eigentlich zuständig? Die SID? Und was genau habt ihr da geschrieben? Formular gibt es ja keines.

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Mi 30. Jan 2013, 17:33
von sepp
Dort wird dir geholfen einfach mal kontaktieren(kennen sich rechtlich sehr gut aus)

http://www.sportlich-praktisch.org/

mfg sepp :at1:

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Mi 30. Jan 2013, 17:39
von Repu
Wenn jemand ein Formular braucht für die SIcherheitsdirektion, so eines hab Ich!

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Do 31. Jan 2013, 12:12
von Bonfire
LandonAsher hat geschrieben:Nein, das kannst du vergessen!
Hab meinen Zivildienst 1998/99 absolviert und wollte dann 2008 eine WBK beantragen. Auf unserer BH wurde mir dann die Geschichte von den 15 Jahren erzählt. Auf das Thema mit dem "vor 2005" habe ich ihn auch angesprochen...keine Chance...15 Jahre und aus!
Aber dieses Jahr im Mai ist es soweit...die 15 Jahre sind um.



Der Grund dafür ist, dass das gilt was in deinem Bescheid steht, unabhängig davon wie der Gesetzestext heute lautet. Das mit dem 30. September 2005 kam erst später in den Gesetzestext.

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Do 31. Jan 2013, 13:58
von Stickhead
Es gibt keine "SID" mehr. Das heisst seit einem halben Jahr "Landespolizeidirektion" => LPD

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Do 14. Mär 2013, 12:30
von howa308
Hallo
Da ich auch den Zivildienst gemacht habe und auch das Hobby Sportschießen betreibe und den Bereich von LW auf FFW ausdehnen will habe ich mich einmal bei der zuständigen Behörde in meinem fall Landespolizeidirektion St.Pölten erkundigt.

Für Niederösterreicher:

Landespolizeidirektion NÖ
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
Linzer Straße 47
3100 St. Pölten
Mail: lpd-n-sich-verwaltpol-Angel@polizei.gv.at


Ich habe bei der Nummer 059133 ( Serviceline Polizei ) angerufen und wurde mit der zuständigen Beamtin verbunden.
Die Damen am Telefon waren beide sehr höflich und nicht abgeneigt, kurz nach dem klärendem Gespräche bekam ich auch noch eine E-Mail mit Infos und einem Antrag den man einbringen muss.
Die einzige Frage was mir da gestellt worden ist war diese warum ich das Verbot aufheben lassen möchte. Meine Antwort war Ausübung von Sprotschießen, was alles beantwortete und Anordnung ging.

Für den Antrag wird Benötigt.
1) Antragsformular
2) Zivildienst Bestätigung
3) Mitgliedsbestätigung
4) min. 2 Ergebnislisten von einem Bewerb

Ach Ja weiß von euch wer wie lange der Bescheid dann gültig ist und was die Bearbeitung kostet :?:

mfg
howa308

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Do 14. Mär 2013, 14:56
von BKing
Hi,

hab grad meinen besten Kumpel gefragt, der hat den Bescheid vorige Woche erhalten.

Kosten tut der nix :dance:

Gültigkeit steht nicht drauf :naughty: , is aber egal, wer wartet schon freiwillig :doh:

LG aus NÖ

:at1:

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Do 14. Mär 2013, 22:54
von Thor
.... bin nicht betroffen, kenne etliche zivis die lw-besitzer sind und teilweise auch mit europäischen waffenpass (heißt das so?) ... viele ex zivis die ohne probleme ihre wbk bekommen haben (nach den 15 jahren).

ich find das ganze regelwerk einfach total sinnlos - in tirol gehts mit minimalaufwand, in wien eine schwindlige prüfung die irgendwann oder auch nicht durchgeführt wird ... lw kann sich offenbar jeder holen ... sorry eigenltich off topic aber ich vermisse hier nur den ansatz einer logik in der gesetzgebung bzw in deren einheitlicher durchführung.

... musste das los werden

ich wünsch euch auf jeden fall gutes gelingen bei euren bemühungen!

mfg

thor

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 17. Mai 2013, 09:36
von bigb1at
Stickhead hat geschrieben:Aus welchem Bundesland bist du, bigb1at?


Tut mir leid dass ich nun so spät eine Antwort gebe.

Ich komme aus der Steiermark :mrgreen:

Und mittlerweile kann ich euch berichten.
meine WBK ist in der Druckerei. :dance: