Muss der Waffensafe versteckt sein?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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quildor82
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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von quildor82 » Do 23. Aug 2012, 08:56

+1
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
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Stickhead
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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von Stickhead » Do 23. Aug 2012, 08:58

Bist du dir sicher, dass du Punkt A einhalten kannst?

Das wurde ausserdem schon x mal diskutiert.

viewtopic.php?p=177536#p177536

gewo hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:....Jemand, der alleine lebt und die Waffen irgendwo verwahrt, wo zufällig Anwesende (Besucher, Handwerker) normalerweise nicht hinkommen, könnte sie - theoretisch - sogar unversperrt verwahren.....


hallo

ist halt schon sehr graue theorie
vor allem fuer kat B waffen

wenn wer will kann der dir einwandfrei einen strick draus drehen wenn die kanone einfach nur so im nachtkasterl liegt

denn defacto kannst du nicht verhindern dass dritte sich berechtigt ohne deine zustimmung rechtmaessig in der wohnung aufhalten

als bespiel sei hier nur die situation zb nach einem wasserohrbruch in der wohnung (deiner oder der darueber) genannt bei der die feuerwehr die tuere gewaltsam oeffnet und dann von den feuerwehrleuten ueber den hausmeister bis zum installateur inkl. seinem helfer oder lehrling alle ohne dein wissen in deiner wohnung rumlatschen...

kommt fast taeglich vor sowas ...

detto die situation nach einem unfall und zb die notwenigkeit dass du den wohnungsschluessel jemandem ausfolgen musst der ein haustier in der wohnung versorgen muss oder dir dinge bringt die du im krankenhaus benoetigst ..

und solche szenarien sind keinesfalls ueberraschende und nicht zu erwartende "unglueckliche umstaende" sondern durchaus vorhersehbar

daher ist die "freie" verwahrung "weil ich eh alleine wohne und nie besuch habe" schlichtweg ein maerchen ..

und in anbetracht von € 29,90 die ein elektronischer moebeltresor in den einschlaegigen bau- und werkzeugmaerkten kostet ist mir auch ned ganz klar was es bringen sollte sich in der sache auf einen justament standpunkt zu stellen ...


Würdest du die Waffen geladen herumliegen lassen, gäbe es da noch den Rechtssatz:
Der Umstand, daß der an Verfolgungswahn (paranoiden Tendenzen) leidende Bf (hier: drei) geladene und schußbereite Waffen zum Schutz vor nicht objektivierbaren, bloß in seiner Einbildung existierenden Gefahren frei herumliegen hat, rechtfertigt Befürchtung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen.


http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh ... 19X02.html

Ich empfehle diese Art der "Verwahrung" niemandem!
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von trenck » Do 23. Aug 2012, 10:10

Hmmm - ein Versuch, alle Rückmeldungen zu dem Thema zusammenzufassen:
1. Der Tresor muss nicht versteckt werden
2. Eine bestimmte Widerstandsklasse ist nicht vorgesehen.
3. Wenn der Tresor so leicht ist, dass er quasi unter dem Arm davongetragen werden kann, sollte er an der Wand oder in einem Schrank mittels Dübel o.ä. befestigt werden.

Korrekt?

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von BigBen » Do 23. Aug 2012, 10:26

Ich hätte gesagt korrekt, wobei Punkt 3 wohl wieder im Ermessen der Beamten liegt welche die Verwahrung prüfen, explizit vorgeschrieben ist das meines Meinung nach nicht!
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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von Stickhead » Do 23. Aug 2012, 10:36

1 und 2 ist korrekt. Punkt 3 ist wie Ben sagt eher variabel.. vorgeschrieben ist es nicht! Aber für mangelnde Verlässlichkeit (und somit der Entziehung des waffenrechtlichen Dokuments) reicht ein Nichtanschrauben auf jeden Fall NICHT aus!

6. Verwahrung von genehmigungspflichtigen Schusswaffen; kann der 14 0 Urkundeninhaber eine mangelhafte Verwahrung seiner genehmigungspflichtigen Schusswaffen „nachbessern“?

In Ergänzung zu den obigen Ausführungen zu Punkt 4. wird angemerkt, dass unter Bedachtnahme auf die Ausführungen im VwGH-Erkenntnis vom 25.1.2001 geringfügige Verwahrungsmängel (beispielhaft das Schloss des Behältnisses, in dem die Waffe aufbewahrt wird, entspricht nicht dem üblichen Sicherheitsstandard), nicht jedenfalls dazu führen, dass von der Unverlässlichkeit des Betroffenen auszugehen ist. Voraussetzung dafür ist aber eine entsprechende „Nachbesserung“ (im konkreten Fall etwa durch Austausch des Schlosses des Behältnisses) nach Fristsetzung durch die Waffenbehörde.

Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von M16_ » Do 23. Aug 2012, 12:39

chtoronto hat geschrieben:Natürlich wäre im Falle eines Einbruches wiederum vielleicht der Tatbestand der Verleitung zum Diebstahl gegeben wenn man ihn sofort sieht?

Ich hau mich ab! :lol: :lol: :lol:

Am besten wäre es vermutlich die Waffe im Tresor zu verstecken, also so zwischen den anderen Waffen und den 10.000 Schuß Munition.

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von therion » Do 23. Aug 2012, 13:00

Gut, dass es den Tatbestand gar nicht gibt.

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von chtoronto » Do 23. Aug 2012, 13:14

@M16 die Waffe im Tresor zu verstecken bringt vermutlich nicht viel, hast recht :lol: . Naja meinte ja nur das ein Einbrecher vermutlich wenn ein Tresor im Raum sofort ersichtlich ist natürlich zielgerichtet in der Hinsicht auf Beute sich daran zu schaffen macht.

Konnte wohl in diesem Moment meine Gedanken nicht in einen präzisen juristischen Fachjargon umwandeln :think:. Da ich aber kein Anwalt bin hoffe ich, dass das in Ordnung geht ;)

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von Chefkoch41 » Do 23. Aug 2012, 13:25

Aus dem Grund hat ma an 115kg Tresor der mit 9 Schrauben in Wand und Boden befestigt ist. Wenn er von mir was haben will dann muss er sich bemühen... Vor allem 115kg ohne Waffen und Muni.. Und eventuell gleich mal schaun das er gar ned soweit kommt.. Immer doppelt absperren und Riegel und Co...
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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von M16_ » Do 23. Aug 2012, 13:26

Ein Wandtresor hinter dem Gemälde wie im Film mit Handflächenscanner, das hätte was.
Aber ein kleiner Tresor and die Wand gedübelt ist völlig ausreichend.
Der Schlüssel sollte halt nicht daneben hängen, entweder ständig mitführen oder woanders einsperren. Verstecken ist nicht.
Auch bei einem el. Tresor hat man ja leider einen Notschlüssel.

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von Grim Reaper » Do 23. Aug 2012, 13:39

bei mir im sonnigen burgenland reichts wenn der safe an der wand mit dübeln fixiert ist. da muss nix versteckt werden.
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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von chtoronto » Do 23. Aug 2012, 14:52

Auch bei einem el. Tresor hat man ja leider einen Notschlüssel.


Ich hab bei meinem elektrischen leider keinen dabei da dieser ja gebraucht gekauft wurde.- Hoffentlich stellt nicht auch dies ein Problem für einen überprüfenden Beamten dar :? .
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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von pointi2009 » Do 23. Aug 2012, 15:09

solange du immer Zugriff auf deine Waffen hast keins, blöd wenn zufällig die Batterie leer wären.
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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von M16_ » Do 23. Aug 2012, 15:11

Was machst'n dann wenn mal die Elektronik defekt ist?
Mit der Flex den an die Wand gedübelten Tresor im Wohnzimmer bearbeiten?
Mach dann bitte gegebenenfalls Fotos davon!

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Beitrag von Stickhead » Do 23. Aug 2012, 15:13

Der Safe piepst oder leuchtet normalerweise eh lang genug vorher, sodass man die Batterie austauschen kann.
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