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Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 01:00
von therion
Bud Spencer hat geschrieben:therion hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:In Österreich gibt es keine Anzeigepflicht (außer bei Hochverrat, Mord, Freiheitsberaubung, Menschenhandel oder Bildung von Terroristischen Vereinigungen oder anderen Kapitalverbrechen)!
Nichtmal das.
Aber auf jedenfall!
Ärzte, Beamte usw. haben die Pflicht Straftaten anzuzeigen.
Bei privatpersonen kommt es auf das opfer an. Ist es unmündig (etwa ein kind) muss man es ebenfalls melden.
Problem: Rechtlich ist das oft nicht klar geregelt.
Etwa bei Bildung einer terr. Vereinigung. Durch den "mafia paragrafen" wurde etwa eine mitwisserschaft der taten der sog. Tierschützer schon verfolgt, da man dadurch zum inneren kreis gezählt wird.
Verschwörung zum gemeinschaftlichen mord ist auch keine schöne sache.
Wie gesagt, gibt es nicht. Wie Du jetzt von Anzeigepflicht auf "Verschwörung zum gemeinschaftlichen Mord" usw. kommst, ist mir unklar.
Auf die Ausnahme hat Sandman ja bereits hingewiesen. Ansonsten gibt es eben keine generelle Anzeigepflicht - weder für Mord, Freiheitsberaubung usw.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 03:49
von Bud Spencer
1. eurer Auffassung nach hätte ein Polizist (der ja Beamter ist) der einen Mord beobachtet keine Anzeigepflicht. - hmmm

Ich glaube schon. Die sind nämlich verpflichtet bzw. sollten eingreifen

.
2. Ärzte oder Beamte müssen Straftaten in der Regel anzeigen, auch bei der Geldwäsche gibt es Anzeigepflichten.
3. Das Opfer hat eine „Garantenstellung“ istalso ein Schutzbefohlener (Bspw. Misshandlung von Kind durch Onkel etc) - Anzeigepflicht.
4. §286 StGB bei einer noch nicht begangenen, aber unmittelbar bevorstehenden Straftat muss eingeschritten werden. (etwa mit zwei Jahren zu Bestrafen). Keine Anzeigepflicht besteht hier wenn man sich oder nähere Verwandte belasten würde. Anm.: Nur Delikten die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
5. Wie ich zur Verschwörung zum gemeinschaftlichen Mord komme? Ganz einfach. Ich wusste von den Mord und hab nichts gesagt also wird mich in 99% der Fälle die Staatsanwaltschaft der Mittäterschaft beschuldigen. Und wenn das nicht funxt §286 StGB
Die gesetzeslage ist in Sachen Anzeigepflicht nicht klar, weil es kaum Fälle gibt die diese Thematik behandeln bzw. vieles noch nicht ausjudiziert ist.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 07:29
von therion
Wie gesagt, Anzeigepflicht gibt es in Österreich nicht. Ich nehme an, Du hast die Delikte in dem Satz " In Österreich gibt es keine Anzeigepflicht (außer bei Hochverrat, Mord, Freiheitsberaubung, Menschenhandel oder Bildung von Terroristischen Vereinigungen oder anderen Kapitalverbrechen" aus Wikipedia rauskopiert.
ad 1. : Wir reden hier von einer generellen Anzeigepflicht - diese gibt es nicht. Dass einige Berufsgruppen irgendetwas anzeigen müssen okay, aber diesen Berufsgruppen gehören die meisten im Forum nicht an. Und btw. nichtmal Polizisten müssen alles anzeigen.
ad 2. : Dies gilt in Ausübung des Berufes, also wieder keine generelle Anzeigepflicht.
ad 3. :wirrwarr
ad 4.: Gesetz lesen lernen. Vorsatz nötig.
ad 5.: Nein, kenne aus dem Stand keinen Fall in den letzten 5 Jahren, wo dies gemacht wurde. Oft wird ein Mord bspw. den Eltern anvertraut. Diese müssen vor Gericht aber nicht aussagen und wenn sie aussagen bzw. klar wird, dass sie vom Mord wussten, passiert ihnen gar nichts. Eben weil für Mord alle Tatbestandsmerkmale fehlen und nur das Wissen einer Tat kein Strafgrund ist und eben auch hier keine Anzeigepflicht herrscht.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 07:38
von Mandella
Einfach dem Typen eine freundliche Absage schreiben, mit dem Verweis, daß du den Verkauf ja bei der Behörde melden müßtest, und gut ists.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 07:39
von Mr. Danger
Wo ist das Problem?
Wenn er eine WBK hat kann er auch eine Kat. B Waffe erwerben. Das seine Plätze voll sind ist nicht das Problem des Verkäufers.
Der Verkäufer trägt auch keine Waffe in die WBK des Käufers ein. Er meldet (zur Sicherheit) den Verkauf an seine BH, falls es der Käufer oder seine BH "vergisst".
Soll er doch einfach mit der WBK vorbeikommen und die 600€ löhnen. Du meldest es der BH und gut ist es. So sind alle seine Forderungen erfüllt und Du hast ganz regulär die Waffe verkauft.
Gruß,
Hans
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 08:03
von quildor82
Mr. Danger hat geschrieben:Wo ist das Problem?
Wenn er eine WBK hat kann er auch eine Kat. B Waffe erwerben. Das seine Plätze voll sind ist nicht das Problem des Verkäufers.
Der Verkäufer trägt auch keine Waffe in die WBK des Käufers ein. Er meldet (zur Sicherheit) den Verkauf an seine BH, falls es der Käufer oder seine BH "vergisst".
Soll er doch einfach mit der WBK vorbeikommen und die 600€ löhnen. Du meldest es der BH und gut ist es. So sind alle seine Forderungen erfüllt und Du hast ganz regulär die Waffe verkauft.
Gruß,
Hans
+1 genauso sehe ich es auch.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 08:10
von Scaar
Der schreibt von einer "grünen" WBK. Die gibt es doch nur in Deutschland.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 08:20
von mapu
Hast du diese Anfrage über das Forum bekommen? Wenn ja, sollte man den entsprechenden Benutzer hier sperren.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 08:26
von gipflzipfla
Servus @mapu
mapu hat geschrieben:Hast du diese Anfrage über das Forum bekommen? Wenn ja, sollte man den entsprechenden Benutzer hier sperren.
und aus welchem Grund?
Steht davon etwas in den Forenregeln, dass eine Anfrage verboten ist und zum Ausschluss aus der Community führt
Ich denke, das Thema an sich wird hier etwas hoch gespielt.. wie schon geschrieben, man(n) kann solche Leute auch mit dem Schmäh packen
Sorry für o.T... aber Du hast da ein starkes Avatarfoto. Ich habe immer rein visuelles Interesse an gravierten Waffen.
Kannst Du mir bitte mal ein Foto in gross zukommen lassen?
Danke im Voraus !
(Das meine ich ernsthaft, ohne bösen Hintergedanken.... )
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 08:39
von Mr. Danger
Scaar hat geschrieben:Der schreibt von einer "grünen" WBK. Die gibt es doch nur in Deutschland.
Also meine österreichische WBK ist auch eher grün

.
Das sich John nicht so ganz auskennt kann ja passieren

. Ist wohl oft auf WO oder sonstigen deutschen Foren unterwegs.
Und ja, ich würde dieses naive Spiel einfach spielen
Gruß,
Hans
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 08:48
von Schlesi
Zur Beruhigung, es war nicht hier im Forum!
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 09:32
von Bud Spencer
therion hat geschrieben:Wie gesagt, Anzeigepflicht gibt es in Österreich nicht. Ich nehme an, Du hast die Delikte in dem Satz " In Österreich gibt es keine Anzeigepflicht (außer bei Hochverrat, Mord, Freiheitsberaubung, Menschenhandel oder Bildung von Terroristischen Vereinigungen oder anderen Kapitalverbrechen" aus Wikipedia rauskopiert.
ad 1. : Wir reden hier von einer generellen Anzeigepflicht - diese gibt es nicht. Dass einige Berufsgruppen irgendetwas anzeigen müssen okay, aber diesen Berufsgruppen gehören die meisten im Forum nicht an. Und btw. nichtmal Polizisten müssen alles anzeigen.
ad 2. : Dies gilt in Ausübung des Berufes, also wieder keine generelle Anzeigepflicht.
ad 3. :wirrwarr
ad 4.: Gesetz lesen lernen. Vorsatz nötig.
ad 5.: Nein, kenne aus dem Stand keinen Fall in den letzten 5 Jahren, wo dies gemacht wurde. Oft wird ein Mord bspw. den Eltern anvertraut. Diese müssen vor Gericht aber nicht aussagen und wenn sie aussagen bzw. klar wird, dass sie vom Mord wussten, passiert ihnen gar nichts. Eben weil für Mord alle Tatbestandsmerkmale fehlen und nur das Wissen einer Tat kein Strafgrund ist und eben auch hier keine Anzeigepflicht herrscht.
Tut mir leid aber zeig mir explizit einen Passus im Stgb, wo drinnen steht in Österreich besteht keine Anzeigepflicht für Privatpersonen. Den möcht ich gerne sehen.
Achja Eltern sowie Ehepartner denen eine Straftat anvertraut wurde, müssen sowiso nie bei irgendetwas aussagen.
PS.: Nicht aus Wikipedia, sondern von meiner alten Politischen-Bildung-und Recht Lehrerin.

Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 09:39
von Floody
gipflzipfla hat geschrieben:Steht davon etwas in den Forenregeln, dass eine Anfrage verboten ist und zum Ausschluss aus der Community führt

3a: Du erklärst mit der Erstellung eines Beitrags, dass er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.
Zu illegalen Handlungen aufrufen/anfragen vertößt auf jeden Fall gegen unsere Nutzungsbedingungen und wir würden dementsprechend reagieren, würde sowas in unserem Forum passieren.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 09:43
von therion
genau so, wie ich dir auch keinen paragraphen im stgb zeigen kann, welcher das trinken von alkohol verbietet, kann ich dir einen paragraphen zeigen, der eine anzeigepflicht verneint. im oesterreichischen strafrecht gilt der grundsatz nulla poena sine lege. daraus kannst du schliessen dass nur das strafrechtlich verboten ist, was im gesetz als verboten angefuehrt wird. e contraio kannst du daraus wiederum schliessen, dass es keine generelle anzeigepflicht fuer privatpersonen gibt. sieh es einfach ein. deiner lehrerin kannst du es ja auch ausrichten, sollte sie euch von einer anzeigepflicht erzaehlt haben.
Re: Unmoralisches Angebot
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 09:51
von Bud Spencer
therion hat geschrieben:genau so, wie ich dir auch keinen paragraphen im stgb zeigen kann, welcher das trinken von alkohol verbietet, kann ich dir einen paragraphen zeigen, der eine anzeigepflicht verneint. im oesterreichischen strafrecht gilt der grundsatz nulla poena sine lege. daraus kannst du schliessen dass nur das strafrechtlich verboten ist, was im gesetz als verboten angefuehrt wird. e contraio kannst du daraus wiederum schliessen, dass es keine generelle anzeigepflicht fuer privatpersonen gibt. sieh es einfach ein. deiner lehrerin kannst du es ja auch ausrichten, sollte sie euch von einer anzeigepflicht erzaehlt haben.
Ok ich sehs ein, keine Strafe ohne Gesetz. Anm:: Ich war in Latein nicht immer der Beste.
Du musst aber einsehen, dass es eben in bestimmten obigen Fällen eine Anzeigepflicht besteht, genauso wie in bestimmten Fällen eine Aussagepflicht - Stichwort: Beugehaft.