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Re: Transport Gewehr u.s.w. in einer Tasche

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 13:01
von Das_Frettchen
buckshot hat geschrieben:
Keine Jagdakrte, kein WP, Repetierer also Kat. C.


transport genügt wie schon gepostet ungeladen;
das mit verschluss raus gilt für die aufbewahrung im kfz (bei kat b sowieso ein no go; bei c&d darf die waffe auch bei unbefugtem zugriff nicht gebrauchsfähig sein - also entweder abzugsschloss oder verschluss weg (einstecken, mitnehmen...)




Wie jetz, wenn ich meine Pistole im Auto lasse muss ich den Schlitten mitzahn?

Re: Transport Gewehr u.s.w. in einer Tasche

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 19:20
von IT Guy
und wenn ich Schlitten und Lauf in die Hosentasche stecke, ist das dann "führen"?

Re: Transport Gewehr u.s.w. in einer Tasche

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 19:33
von gewo
IT Guy hat geschrieben:und wenn ich Schlitten und Lauf in die Hosentasche stecke, ist das dann "führen"?


hi

im prinzip ja

Re: Transport Gewehr u.s.w. in einer Tasche

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 22:42
von Das_Frettchen
woolf hat geschrieben:Das gilt bei C+D. Kat B darfst du überhaupt nicht im Auto zurücklassen.
In gewisser Weise hast du aber recht, denn wenn du Schlitten und Lauf (und eventuelle Muni) mitnimmst, bleibt im Auto ja nur mehr das Griffstück, was ja frei ist ;)




B darf ich nicht im auto lassen?? Gibs da nicht die Regelung 6 Stunden Nacht und 8 Stunden Tag?

Re: Transport Gewehr u.s.w. in einer Tasche

Verfasst: So 7. Okt 2012, 11:56
von gewo
Das_Frettchen hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:Das gilt bei C+D. Kat B darfst du überhaupt nicht im Auto zurücklassen.
In gewisser Weise hast du aber recht, denn wenn du Schlitten und Lauf (und eventuelle Muni) mitnimmst, bleibt im Auto ja nur mehr das Griffstück, was ja frei ist ;)




B darf ich nicht im auto lassen??


nie und nimmer
ned mal fuer ein paar minuten

ist eines der waffenrechtlichen themen die vielfach sowohl in erlaessen und verordnungen als auch durch OGH urteile eindeutig belegt sind ...

Re: Transport Gewehr u.s.w. in einer Tasche

Verfasst: So 7. Okt 2012, 12:08
von GreaseMonkey
woolf hat geschrieben:A und B gar nicht im Auto, C und D nur unter bestimmten Voraussetzungen. Im Runderlass werden 6 und 3 Stunden genannt. Die weiteren Auflagen findest du ebenfalls im Runderlass.


Wo finde ich die Runderlässe?

Re: Transport Gewehr u.s.w. in einer Tasche

Verfasst: So 7. Okt 2012, 18:10
von BigBen
Ich hab kein Problem damit wenn hier jemand auf die Verband verweist, in Rechtssachen sind sie kompetent.