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Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 12:17
von eXistenZ
trenck hat geschrieben:
gerry64 hat geschrieben:Bei einigen bekommst VM ohne alles


Da sollten diejenigen vorsichtig sein. Ich weiß von einem Waffenhändler, dass die Kripo Testkäufe tätigt.

Vielleicht meinte er "bei einigen Kalibern".
Irgendwo gabs da mal eine Liste mit Kalibern bei denen VM ohne WBK kein Problem sein soll.
Ich kann sie momentan nicht finden. Hat vielleicht jemand einen passenden Link dazu?

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 12:46
von Warnschuss
Hier auf den Seiten 24 bis 28: https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlo ... esPdf&gid=

Aber dass die meisten Händler diese Liste kennen, bezweifle ich, daher gehen sie bei jeglicher LW-Muni mit VM-Geschoß meist auf Nummer sicher und geben diese nur gegen Vorlage von WBK/WP/Jagdkarte her.

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 18:01
von savage3000
na i finds a guad dass die kripo da kontrollen bei händlern macht. ich fühle mich sehr sicher dadurch. die gewissheit dass mir ein händler NIE im leben VM geschosse verkaufen darf .... (ironie off) FRAAAGE: wie ist das bei geschossen die ich mir zum wiederladen bestelle? muss das zb der grauwolf auch überprüfen ob ich ne wbk hab`?`-----für den mitleser :: ich lade nicht wieder, und hasse VM geschosse.

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 18:25
von Maggo
In Tirol halten sich die wenigsten Büchser daran.
Auf die Frage hin das sie wüssten das der Besitz von VM Muni eigendlich nur für WBK Inhaber erlaubt ist hörte ich immer, "Nie gehört davon", "Das wär mir neu" oder "Davon weis i nix".

Auch tragen die wenigsten verkaufte Muni ins Munitionsbuch ein wofür sie eigendlich verpflichtet wären.

Von diversen - ich auch. Von dem speziellen aber nicht. Deshalb würde ich, wäre ich selbst Waffenhändler, seine Warnung sehr ernst nehmen. Er weiß es aus erster Hand, es ist nämlich ihm persönlich passiert, dass ein "Kunde" in seinem Geschäft nach einem versuchten Ankauf von KW-Munition plötzlich die Hundemarke hergezeigt hat.


Das ist eine andere Geschichte.
Außerdem ist dies eigendlich auch passe da mit der Novelle auch KW Muni ohne WBK erhältlich sind.

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 19:38
von gewo
Maggo hat geschrieben:Auch tragen die wenigsten verkaufte Muni ins Munitionsbuch ein wofür sie eigendlich verpflichtet wären.


hi

muessen sie nur bei FFW muni...

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 21:00
von trenck
Maggo hat geschrieben:Das ist eine andere Geschichte.


Nicht wirklich. Genauso wie er bei KW-Munition kontrolliert hat, könnte er das auch bei VM-Muni tun.

Trenck

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 21:03
von gewo
Maggo hat geschrieben:Außerdem ist dies eigendlich auch passe da mit der Novelle auch KW Muni ohne WBK erhältlich sind.


hi

naja
nein

nur wenn jemand mit einer meldebestaetigung aus dem ZWR daher kommt
und dann auch nur das kaliber auf das die waffe lautet die am ZWR steht

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 21:11
von yoda
trenck hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Ich hab von diversen Waffenhändlern auch schon mal den einen oder anderen Blödsinn gehört!


Von diversen - ich auch. Von dem speziellen aber nicht. Deshalb würde ich, wäre ich selbst Waffenhändler, seine Warnung sehr ernst nehmen. Er weiß es aus erster Hand, es ist nämlich ihm persönlich passiert, dass ein "Kunde" in seinem Geschäft nach einem versuchten Ankauf von KW-Munition plötzlich die Hundemarke hergezeigt hat.

Trenck


Sind den Kripoleuten die Einbrecher, Räuber und Mörder ausgegangenm dass sie jetzt schon versuchen unbescholtene Bürger zu Verwaltungsübertretungen zu bewegen ? Das nächste Mal wenn so ein verdächtiger Mensch nach Vollmantelmunition fragt, sofort die Hornady Zombie Hohlspitzmunition frei ab 18 anbieten und auf die verheerende Wirkung hinweisen, gibt eh auch aussagekräftige Fotos in diversen Jagdforen. Danach fragen ob er sich nicht irgendwie blöd vorkommt bei solchen Aktionen....

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: So 7. Okt 2012, 09:22
von pointi2009
yoda hat geschrieben:Sind den Kripoleuten die Einbrecher, Räuber und Mörder ausgegangenm dass sie jetzt schon versuchen unbescholtene Bürger zu Verwaltungsübertretungen zu bewegen ? Das nächste Mal wenn so ein verdächtiger Mensch nach Vollmantelmunition fragt, sofort die Hornady Zombie Hohlspitzmunition frei ab 18 anbieten und auf die verheerende Wirkung hinweisen, gibt eh auch aussagekräftige Fotos in diversen Jagdforen. Danach fragen ob er sich nicht irgendwie blöd vorkommt bei solchen Aktionen....


nur pinkelst du da den falschen Personen ans Bein, denn die agieren nur auf Befehl von Oben, also hats absolut keinen Sinn, diese Leute zu verärgern. Tun ja auch nur ihren Job.

Dieser Aktionismus ist von Oben aufgetragen, damit unsere EU noch sicherer wird ;)

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 16:17
von therion
pointi2009 hat geschrieben:nur pinkelst du da den falschen Personen ans Bein, denn die agieren nur auf Befehl von Oben, also hats absolut keinen Sinn, diese Leute zu verärgern. Tun ja auch nur ihren Job.


Gute Österreichische Einstellung... Hatten wir früher schonmal oder?

Man muss nicht einfach seinen "Job machen", um damit auch moralischen Ansprüchen zu genügen.

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 19:32
von Revierler_old
Also moralisch hält das allemal. Obs sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 19:40
von Varminter
trenck hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Ich hab von diversen Waffenhändlern auch schon mal den einen oder anderen Blödsinn gehört!


Von diversen - ich auch. Von dem speziellen aber nicht. Deshalb würde ich, wäre ich selbst Waffenhändler, seine Warnung sehr ernst nehmen. Er weiß es aus erster Hand, es ist nämlich ihm persönlich passiert, dass ein "Kunde" in seinem Geschäft nach einem versuchten Ankauf von KW-Munition plötzlich die Hundemarke hergezeigt hat.

Trenck



Darf eigentlich ein österreichischer Polizeibeamter als Agent Provocateur jemand zu einer Straftat verleiten... :?:

Wie ist dazu die rechtliche Lage :?:

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 20:05
von therion
Hey!

§5 Abs. 3 StPO
(1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht dürfen bei der Ausübung von Befugnissen und bei der Aufnahme von Beweisen nur soweit in Rechte von Personen eingreifen, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Jede dadurch bewirkte Rechtsgutbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht der Straftat, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg stehen.
(2) Unter mehreren zielführenden Ermittlungshandlungen und Zwangsmaßnahmen haben Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht jene zu ergreifen, welche die Rechte der Betroffenen am Geringsten beeinträchtigen. Gesetzlich eingeräumte Befugnisse sind in jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdige Interessen wahrt.
(3) Beschuldigte oder andere Personen zur Unternehmung, Fortsetzung oder Vollendung einer Straftat zu verleiten oder durch heimlich bestellte Personen zu einem Geständnis zu verlocken, ist unzulässig.


Ob genau das oben genannte Handeln darunter fällt, muss sich jeder selbst zusammenreimen.

Jedenfalls zulässig sind jedoch Scheingeschäfte.

Darunter versteht man gemäß §129 Ziffer 3 StPO:

"Scheingeschäft" der Versuch oder die scheinbare Ausführung von Straftaten, soweit diese im Erwerben, Ansichbringen, Besitzen, Ein-, Aus- oder Durchführen von Gegenständen oder Vermögenswerten bestehen, die entfremdet wurden, aus einem Verbrechen herrühren oder der Begehung eines solchen gewidmet sind oder deren Besitz absolut verboten ist.


zulässig wenn:

§132 StPO

Die Durchführung eines Scheingeschäfts ist zulässig, wenn die Aufklärung eines Verbrechens (§ 17 Abs. 1 StGB) oder die Sicherstellung von Gegenständen oder Vermögenswerten, die aus einem Verbrechen herrühren oder von der Konfiskation (§ 19a StGB), vom Verfall (§ 20 StGB), vom erweiterten Verfall (§ 20b Abs. 1 StGB) oder von der Einziehung (§ 26 StGB) bedroht sind, andernfalls wesentlich erschwert wäre. Unter diesen Voraussetzungen ist es auch zulässig, zur Ausführung eines Scheingeschäfts durch Dritte beizutragen (§ 12 dritter Fall StGB).



Und bitte Revierler. Du kannst nicht sagen, dass es moralisch alle mal hält. Für Dich und Deine moralische Ansprüche hält es. Du musst also davon überzeugt sein, dass von den VM mehr Gefahr als von TM ausgeht. Wenn Du das nicht bist, dann bist Du wie die Fahne im Wien. Ich möchte hier niemanden persönlich angreifen, weil ich weiß, dass sich hier viele Exekutivbeamte befinden und auch ich auch den ein oder anderen persönlich kenne.

Meine persönlichen moralischen Gebote würden es mir verbieten, derlei Unsinn zu exekutieren. Es muss jeder selbst wissen, was er vor sich und Gott verantworten kann.

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 22:22
von gewo
hi

gibt es nicht sogar irgendwelche bestimmungen in der verfassung dass gesetze nur dann gelten wenn sie in der lage erscheinen den zweck fuer den sie erlassen wurden tatsaechlich zu erfuellen?

ich hab da mal was gehoert

wenn das stimmen sollte ...

kannst den VM paragraphen eh kuebeln
der erfuellt genau keinen zweck ....

Re: VM munition ohne Wbk

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 22:31
von headhoncho
gewo hat geschrieben:...
kannst den VM paragraphen eh kuebeln
der erfuellt genau keinen zweck ....

Dann müsste man aber zum VfGH pilgern...(bzw. pilgern lassen).