Seite 2 von 8
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:39
von headhoncho
gunwitch hat geschrieben:Jokerface hat geschrieben:Bei Fotos würd ich aufpassen, er könnte Behaupten er hat zufällig aus dem Fenster geschaut.
Da ist ein video weitaus glaubhafter und vor Gericht schwerer zum Anzweifeln.
Einen Lockvogel der sich Opfert (VOLLJÄHRIG damit es nicht heißt er wurde in eine Falle gelockt) und die sau versteckt aufnehmen und anzeigen.
lg
Darf sowas als Beweis verwendet werden?
Es gibt keine "Beweisregeln". Die Aussagekraft ist allerdings fraglich.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:41
von Teal'c
wenn ich nochmal drüber nachdenke, den Kerl zu filmen oder zu fotografieren... eigentlich kann das auch nach hinten losgehen, Sprichwort Datenschutz. Mag sein dass er dann eine Anzeige (wegen was auch immer) kassiert, aber er könnte dann die Gegenseite genauso anzeigen.
Weils mich grad an einen Fall erinnert, wo eine Frau wegen andernden Vanalismus an ihrem Hab und Gut eine Videokamere aufgehängt hat. Und die wurde ihr dann selber zum verhängnis. "Rechtsstaat Österreich"!!

Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:42
von BigBen
beweis wofür? was soll der straftatbestand sein?
Sent from my GT-I9100 using Tapatalk 2
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:44
von headhoncho
BigBen hat geschrieben:beweis wofür? was soll der straftatbestand sein?
...
Richtig. Sehr dünn. Erst wenn es ins Pornographische geht wird es spannend. Fotografieren ist ja grundsätzlich erlaubt.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:49
von Jokerface
Fotografieren von einzelnen Personen ist nur erlaubt wenn diese deutlich ihr Einverständnis geben, Einzelperson ist man nicht mehr sobald auf dem Foto mehr als 4 oder 5 Personen sind. so in der art soweit ich mich erinnere.
Das Problem an ÜBERWACHUNGSKameras ist dass diese laut Gesetzt der öffentlichkeit Deutlich gemacht werden müssen (Schild Videoüberwacht) Bei 2 oder 3 Einzellaufnahmen verleiht man der Anzeige nur ein wenig mehr Druck. Rein theoretisch kann man sogar die Speicherkarte oder das Fotoband einklagen glaub ich.
Ich würde mich mal mit dem Rechtsschutz in Verbindung setzen.
lg
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:52
von headhoncho
Jokerface hat geschrieben:Fotografieren von einzelnen Personen ist nur erlaubt wenn diese deutlich ihr Einverständnis geben, Einzelperson ist man nicht mehr sobald auf dem Foto mehr als 4 oder 5 Personen sind. so in der art soweit ich mich erinnere....
Nicht deutsches oder sonstiges Recht auf Österreich übertragen. Wir haben eine Veröffentlichungsverbot (unter gewissen Voraussetzungen).
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:53
von Jokerface
headhoncho hat geschrieben:Jokerface hat geschrieben:Fotografieren von einzelnen Personen ist nur erlaubt wenn diese deutlich ihr Einverständnis geben, Einzelperson ist man nicht mehr sobald auf dem Foto mehr als 4 oder 5 Personen sind. so in der art soweit ich mich erinnere....
Nicht deutsches oder sonstiges Recht auf Österreich übertragen. Wir haben eine Veröffentlichungsverbot (unter gewissen Voraussetzungen).
Kann sein dass ich mich irre, ist schon ein Paar Jahre her als ich mir das erklären lies.
Aber Rechtsschutz einschalten ist auf jeden Fall eine gute Idee und sich mal richtig erkundigen.
lg
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:55
von gewo
headhoncho hat geschrieben:Jokerface hat geschrieben:Fotografieren von einzelnen Personen ist nur erlaubt wenn diese deutlich ihr Einverständnis geben, Einzelperson ist man nicht mehr sobald auf dem Foto mehr als 4 oder 5 Personen sind. so in der art soweit ich mich erinnere....
Nicht deutsches oder sonstiges Recht auf Österreich übertragen. Wir haben eine Veröffentlichungsverbot (unter gewissen Voraussetzungen).
hi
es geht doch ned ums veroeffentlichen
es geht ums fotografieren ...
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:56
von Garreth81
Wie gesagt anprechen und fragen Warum? Wennst das ein paar mal machst (am besten vor ein paar Nachbarn) wirds ihm vielleicht unangenehm.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:57
von slasher
(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:59
von headhoncho
Jokerface hat geschrieben:...Kann sein dass ich mich irre, ist schon ein Paar Jahre her als ich mir das erklären lies.
...
.
Darum geht es nicht. Auch wenn es "unerlaubt" war, wäre da strafrechtlich wenig drinnen. Er hat ja nur das fotografiert, was er aus dem Fenster sieht. Keine Löcher in Wände gebohrt, usw. Da gibt es sehr wohl ein paar Konstruktionen, die helfen können, bleibt aber dünn.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:08
von gunwitch
BigBen hat geschrieben:beweis wofür? was soll der straftatbestand sein?
Sent from my GT-I9100 using Tapatalk 2
Das ist der Punkt...
Läuft fast auf "unsere schmutzige Fantasie" hinaus....
Ich verstehe aber einen Vater und Ehemann, der gegen das, was bereits "passiert" ist, vorgehen möchte.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:09
von Jokerface
Hallo,
hier der Link "Recht am eigenen Bild" :
KLICK MICHKurz man kann aufgrund der Verletzung der Berechtigten Interessen an einem Bild vorgehen.
2. „BERECHTIGTE INTERESSEN“
Berechtigte Interessen können verletzt werden durch
• Bloßstellung, Entwürdigung, Herabsetzung oder
Preisgabe des Privatlebens,
• Verwendung zu Werbezwecken.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:10
von gunwitch
Jokerface hat geschrieben:Hallo,
hier der Link "Recht am eigenen Bild" :
KLICK MICH
ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang

Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:11
von headhoncho
Jokerface hat geschrieben:Hallo,
hier der Link "Recht am eigenen Bild" :
KLICK MICH
Das meinte ich.
