Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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joe77
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von joe77 » Di 18. Dez 2012, 19:43

Glaub es mir Gewo, es schlägt den Fass den Boden aus.
Umgekehrte Richtung der Daten vom Eingangs Post, so viel sei Verraten.
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

gewo
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von gewo » Di 18. Dez 2012, 20:47

gewo hat geschrieben:Ab dem 30. Juni 2014 können Schusswaffen der Kat. C in einen Europ. Feuerwaffenpass nur noch eingetragen werden, wenn diese Schusswaffen bereits registriert sind.


hallo

hab grad mit unserem OSM telefoniert
ka ahnung wie des funktionieren soll ab 30.6.2014

wir haben die C-waffen unserer jungschuetzen (selber duerfen sie die ja mit 17 jahren noch ned angreifen ausserhalb des behoerdlich genehmigten schiesstandes) am EFWP unseres trainers stehen der die teams zu den bewerben im ausland begleitet

die waffen selber gehoeren aber - anderen - einzelpersonen
sind ja nur zum teil vom verein beigestellt, manche haben auch eigene waffen
und sind selber oft mit den eltern zu qualifikationen zur EM im angrenzenden ausland unterwegs

die eltern haben dazu die waffen auch in ihrem eigenen EFWP eingetragen

wenn nun ab 30.6.2013 die eintragung im ZWR (also die meldung ueber eine eigentumsuebertragung) die grundvoraussetzung fuer den eintrag im EFWP ist ... wie soll das gehen ...?

es gibt keine eigentumsuebertragung, die waffe ist eigentum des schuetzen bzw seiner eltern
und selbst WENN es eine gaebe - dafuer gibt es eine 6-wochen frist in der nicht gemeldet werden muss ...


moeglicherweise muessen die waffen ja nicht auf denjenigen gemeldet sein der den EFWP ausgestellt haben will
dann wuerde das klappen
aber irgendwie hab ich so a schlechtes bauchgefuehl dabei ...
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Chefkoch41
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von Chefkoch41 » Di 18. Dez 2012, 22:26

joe77 hat geschrieben:Wieder mal kurz ne Frage zum Europäischen Feuerwaffenpass.

Angenommen ich will mir das Büchlein hohlen, sprich Neuaustellung.

Ich hab aber von meinen Waffen ( C ) nur die §30 Meldungen die alten,
da ich noch nix ins ZWR eingetragen habe.
Stellt mir die Behörde den Pass aus oder nicht ?

Selbe Frage bei Erweiterung, sprich Nachtrag einer Waffe,...

Ein Freund von mir wurde heute abgewiesen , weil er noch die alten Meldungen mithatte,...
Abgesehen davon wollte ihm der Beamte zuerst gar keinen europäischen Feuerwaffenpass ausstellen,
Weil und jetzt kommts er kein Jäger ist, bzw. Er keine Einladung eines Schießstand Betreibers vorlegen konnte.
;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)



Mal kurz.... Hab meinen vorgestern nach nem längeren Telefonat mit der Wasagasse beantragt....

Aussage dort:

Bitte gebend in ihren Bezirk ab:
Kopie:
Meldezettel, Ausweis und Geburtsurkunde,

Welche Waffen wollen Sie melden:

B - Welche+Nr
C- Welche+Nr+ Büma Meldung Kopie

Fertig...

Jetz heissts warten auf Antwort... Rede war da nie von Bewerb.. bzw. das i no was melden muss... :tipphead:

Hoff ma mal des beste... i muss eh am Freitag anrufen... :D
Buckle up Bonehead. 'Cause you're goin' for a ride!

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