gewo hat geschrieben:Ab dem 30. Juni 2014 können Schusswaffen der Kat. C in einen Europ. Feuerwaffenpass nur noch eingetragen werden, wenn diese Schusswaffen bereits registriert sind.
hallo
hab grad mit unserem OSM telefoniert
ka ahnung wie des funktionieren soll ab 30.6.2014
wir haben die C-waffen unserer jungschuetzen (selber duerfen sie die ja mit 17 jahren noch ned angreifen ausserhalb des behoerdlich genehmigten schiesstandes) am EFWP unseres trainers stehen der die teams zu den bewerben im ausland begleitet
die waffen selber gehoeren aber - anderen - einzelpersonen
sind ja nur zum teil vom verein beigestellt, manche haben auch eigene waffen
und sind selber oft mit den eltern zu qualifikationen zur EM im angrenzenden ausland unterwegs
die eltern haben dazu die waffen auch in ihrem eigenen EFWP eingetragen
wenn nun ab 30.6.2013 die eintragung im ZWR (also die meldung ueber eine eigentumsuebertragung) die grundvoraussetzung fuer den eintrag im EFWP ist ... wie soll das gehen ...?
es gibt keine eigentumsuebertragung, die waffe ist eigentum des schuetzen bzw seiner eltern
und selbst WENN es eine gaebe - dafuer gibt es eine 6-wochen frist in der nicht gemeldet werden muss ...
moeglicherweise muessen die waffen ja nicht auf denjenigen gemeldet sein der den EFWP ausgestellt haben will
dann wuerde das klappen
aber irgendwie hab ich so a schlechtes bauchgefuehl dabei ...