Seite 2 von 4
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 14:59
von Varminter
Thule hat geschrieben:Mein Roger & Spencer belegt nach wie vor einen Platz auf der WBK,
Nein tut er nicht. Egal was die Landesbedienstetetn in der BH glauben oder nicht wissen oder nicht geschult wurden ist das Gesetz in Kraft und daran haben sich auch nicht-geschulte Landesbedienstete zu halten.
Wenns Probleme mit den Landesbediensteten auf der BH gibt, sofort zur ehemaligen SiD, jetzt in der LPD beschweren.
Wie kann man ihnen am schnellsten und effektivsten Feuer unter dem @rsch machen, wenn sie an ihrem Irrglauben festhalten?
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 15:07
von Hausmasta
Freundlich, aber bestimmt auf die bestehende Gesetzeslage hinweisen (am besten einen Ausdruck des Gesetzestextes dabeihaben).
Den Sachbearbeiter auf der BH gleich Sidonisieren kommt sicher net gut an

Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 15:08
von Thule
LPD(SiD) sind bundesunmittelbar, da darf man etwas mehr Hoffnung haben. Dort auch Fehalnzeige- BMI. Solange niemand merkt, dass es im Vollzug und wieder einmal bei den Ländern Probleme gibt, tut sich auch nichts.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 15:43
von Schnittbrot
"Wir haben noch keine Schulung gehabt ..." ist ja ein tolles Argument! Wenn ein Gesetz in Kraft ist, dann gilt es auch. Ohne wenn und aber. Bei der Kurzparkzonenabzocke ... äh Verzeihung, Parkraumbewirtschaftung ... in Wien wussten die Behörden in der ersten Sekunde was Sache ist.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 15:54
von kemira
Da gehts ja auch um Geld.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 15:56
von Mandella
Seltsamerweise werden Verschärfungen sofort intern weitergegeben und geschult, aber Lockerungen haben Zeit.
Aber wie schon gesagt wurde, ist Gesetz nun mal Gesetz. Da spielt es keine Rolle, ob es da schon eine Schulung gab, oder nicht.
Meistens hilft es da unglaublich, wenn man ganz freundlich und ohne Aggression in der Stimme darauf hinweist, und den Hinweis auch mit dem Gesetzestext untermauern kann.
Denn immer wie man in den Wald hineinruft, schallt es auch wieder heraus.
Und nichts ist schlimmer als ein Beamter, der sich persönlich angegriffen oder beleidigt fühlt.
Ist ja auch nicht notwendig.
Notfalls kann man ja dessen Vorgesetzten (den gibts immer) hinzuziehen, wenn freundliche Worte wirklich nichts bringen.
Und auch da sollte man nicht den "Wilden Mann" oder den Belehrenden herauskehren, sondern freundlich aber mit Nachdruck auf die gesetzliche Lage hinweisen.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 16:56
von Charles
Mandella hat es schön gesagt. Immer freundlich sein zu den Behörden.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Fr 16. Nov 2012, 10:08
von Revierler_old
Genau. Wir selbst werden auch gerne freundlich behandelt von den Behörden, also kann man das auch umgekehrt gelten lassen.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: So 18. Nov 2012, 10:46
von Xandl
Thule hat geschrieben:Mein Roger & Spencer belegt nach wie vor einen Platz auf der WBK,
Nein tut er nicht. Egal was die Landesbedienstetetn in der BH glauben oder nicht wissen oder nicht geschult wurden ist das Gesetz in Kraft und daran haben sich auch nicht-geschulte Landesbedienstete zu halten.
Wenns Probleme mit den Landesbediensteten auf der BH gibt, sofort zur ehemaligen SiD, jetzt in der LPD beschweren.
Schau mal. Er "belegt" wegen der bisherigen Registrierung als Kategorie "B" Waffe einen Platz solange bis die BH
weiß, dass der R&S, bzw. das Original, vor 1871 konstruiert wurde. Solange ich ihr das aber nicht sage und beweise, ändert das die BH nicht. Das ist schlicht zu viel Arbeit. (Und jetzt brauchen wir nicht zu diskutieren ob Beamte faul sind.)
Es gibt sogar Schützen, die einen Vorderladerrevolver (Replika) zu Hause haben und selbst gar nicht wissen ob das Original vor oder nach 1871 konstruiert wurde. Vor allem sind das solche, die etwas älter sind, 10 Waffen haben, 30 oder mehr freie Plätze auf einer 40 Jahre alten WBK haben und sich einen Dreck darum scheren ob dieser oder jener Revolver jetzt einen Platz belegt oder nicht und die das neue Waffengesetz überhaupt nicht kümmert.
Alex
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: So 18. Nov 2012, 12:47
von Thule
Er belegt keinen Platz weil das Gesetz in Kraft ist und eindeutig und das Konstruktionsjahr der S&R eindeutig vor 1871.
Die BH braucht nichts zu ändern.
§23
...
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
...
Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde nicht in die erlaubte Anzahl miteinzurechnen. Punkt.
Aber jeder kann sich seine Rechte beschneiden lassen wie er will.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: So 18. Nov 2012, 15:31
von Xandl
Thule hat geschrieben:Er belegt keinen Platz weil das Gesetz in Kraft ist und eindeutig und das Konstruktionsjahr der S&R eindeutig vor 1871.
Joooo eh!! Aber das muss man der BH auch sagen, weil denen des dort so wurscht is wie dir, wann a Radl in China umfallt. Die haben da ka Software, die meldet der R&S ist "vor 1871", ganz einfach, weil es Myriaden von Kanonen gibt, die ..... vergesst's as einfach, man kann auf's G'setz pochen wie a Piefke, oder man kann mit dem Beamten reden wie mit an Menschen.
Alex
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: So 18. Nov 2012, 15:48
von Thule
Würde ich ja auch machen. Nur ich dachte das Gespräch sogar mit dem Abteilungsleiter hat nichts gebracht?
Kann eh jeder halten wie er will nur ich würde den freien Platz nutzen wenn ich ihn jetzt brauche.
Beziehungsweise habe ich das auch getan.
Bei meiner BH gab es aber auch keine Probleme, nur hinhalten hätte ich mich halt nicht lassen.
Was wollen sie denn machen? Verfahren wegen Überschreiten der Plätze einleiten? Bitte sehr. Im WaffG, VStG und AVG bin ich mindestens so firm wie die Kameraden.
Jeder wie er will.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: So 18. Nov 2012, 16:05
von crosseye
Nur akademische Frage rein rechtlich (bin kein CAS-Schütze und hab nicht vor mir einen Westernrevolver zu zulegen):
Demnach belegt lt. Gesetz eine vor 1871 konstruierte Kat.B-Waffe keinen WBK-Platz. Das heisst eine Replika vom Colt Navy von 1861 belegt keinen Platz, eine Colt SA-Army-Replika belegt einen WBK-Platz?
Über den Peacemaker steht nämlich auf Wikipedia:
''Im Frühjahr 1872 war der Prototyp des Single Action Army fertiggestellt. Anstatt einer Nummer war auf dem Rahmen die Bezeichnung 44 NM 1872 eingeschlagen. Im Juni 1872 folgte die Nummer S 1 und im November wurde Nr. S 2 an die verantwortlichen Stellen der US-Armee als erste Testwaffe ausgeliefert, der weitere 36 Waffen aus der frühen Serienfertigung folgten. (NM steht für New Model und S für Sample)''
Stimmt das so?
Sent from my BlackBerry Runtime for Android Apps using Tapatalk 2 Beta-5
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: So 18. Nov 2012, 16:15
von Counterstriker
So ist es. Und nicht nur die Replika sondern auch das Original würde einen Platz belegen.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 12:40
von Charles
Sodala, was neues von der BH-Front:
Ich war heute beim zuständigen Bediensteten "meiner" BH. Gut. Eine geschlagene halbe Stunde rede ich mir den Mund fusselig, daß er den §45 Absatz 1 schlichtweg vergessen soll, denn das habe mit meinem Anliegen überhaupt nichts zu tun, und, daß er sich bitteschön den §23 Absatz 2a genau anschauen soll.
Meine ausgedruckten Auszüge der Waffengesetznovelle interessieren ihm null, er würdigt sie keines Blickes.
Und auf die Unterschiede zwischen Erzeugung und Entwicklung der Waffen vor 1871 ist er nicht eingegangen.
Widerwillig auf mein Drängen schaut er in seinen PC rein, sucht die entsprechenden Texte, und reibt sich überraschend die Augen. Und war lange still.
Also: Nach einigem hin und her meint dieser, er könne sich nicht vorstellen, daß die VL-Revolver wirklich keinen WBK-Platz benötigen, und wie man die betreffenden Waffen eintragen solle im Zentralmelderegister, er müsse die zuständigen Stellen in der Landesregierung (sic!) kontaktieren, wie man in diesem Fall weiter vorgehen solle, bla bli blubb...
Auf mein Einwand, warum er nicht gleich das BMI kontaktiert, meint dieser, das gehe nicht, die nächste Instanz wäre die Landesregierung...
Also fix ist das mit dem §45 Abs.1, mir liegen zwei Kopien vom BMI vor, daß die nach Befassung des waffentechnischen Amtssachverständigen dessen Rechtsansicht an die BH mitteilt werden.
Zusammengefasst steht drin, daß mehrschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung
nicht unter die Bestimmung des §45 fallen, sondern nur einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung.
Tja. In zwei Wochen schau ich wieder hin auf die BH.