Revierler hat geschrieben:Nachforschungsauftrag erteilen und nach einiger Zeit finden sie das Paket oder fragen idch um den Wert der versendeten Ware. Den kriegst Du dann erstattet.
Darum sollte der Inhalt des Paketes auch unbedingt den AGB`s der Post entsprechen.
Indirekte Frage dazu: was darf ich per POST AG NICHT schicken?