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Re: Militärgüterliste

Verfasst: So 25. Nov 2012, 20:59
von gewo
Michel hat geschrieben:Danke Gewo! Gut zu wissen, worum es da grundsätzlich geht.
Wie funktioniert das? Wird da nur gemeldet, dass man jetzt Gegenstand A nach Land B versendet? Welche Informationen enthält so eine Meldung?

Grüßend,
Michel


hi

art der ware
stueckzahl
und vor allem (darum gehts bei der meldung) den empfaenger

dauert je nach saison ca 10 bis 14 tage dann hast das OK ...

Re: Militärgüterliste

Verfasst: So 25. Nov 2012, 21:02
von savage3000
also UNSERE behörde weiss was ich in D bestelle?!

Re: Militärgüterliste

Verfasst: So 25. Nov 2012, 21:03
von gewo
savage3000 hat geschrieben:also UNSERE behörde weiss was ich in D bestelle?!


hi

keine ahnung ob die staaten das austauschen
aber moeglich ist es

und was du an waffenrechtlichem kram hast wissen sie sowieso ...
wenns ned grad ein pre - 1.10. kat C oder D teil ist ...

Re: Militärgüterliste

Verfasst: So 25. Nov 2012, 21:06
von savage3000
ach so ja logisch , dass die deutschen behörden das wissen! sorry ned mitdacht. Somit heisst das, wenn ICH als savage 3000 ein ZF von privat zu privat nach D schicke brauch i den wisch.?!

Re: Militärgüterliste

Verfasst: So 25. Nov 2012, 21:42
von gewo
savage3000 hat geschrieben:ach so ja logisch , dass die deutschen behörden das wissen! sorry ned mitdacht. Somit heisst das, wenn ICH als savage 3000 ein ZF von privat zu privat nach D schicke brauch i den wisch.?!



definitiv

zumindestens kann ich mich an keine ausnahmen fuer privatpersonen erinnern
ist schon fast a jahr her die tagung

fuer haenlder die viel schicken gibts bestimmte erleichterungen wie sammelmeldungen am jahresende und so kram

aber private ..

no idea ...

Re: Militärgüterliste

Verfasst: So 25. Nov 2012, 21:46
von savage3000
danke gewo.

Re: Militärgüterliste

Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 09:16
von Promo
Es bleibt festzuhalten dass grundsätzlich sowieso der exportierende Staat dem jeweiligen Importstaat (unabhängig davon ob jemand eine Import- oder Exportgenehmigung braucht) meldet dass eine Waffe exportiert wurde (sprich der Inhalt einer Exportbewilligung). So ist zB auch im § 37 Abs. 2 für die ständige Exportbewilligung bei Händlern auch festgehalten dass dieser zwar eine eigene Bewilligung mehr braucht, aber dennoch eine Meldung an die Behörde senden muss. Diese wird dann eben in den jeweiligen Mitgliedsstaat weitergeleitet.

Man kann damit - vereinfacht gesagt - behaupten dass die österreichische Behörde durchwegs weiß welche Waffen importiert, und welche exportiert werden.

Re: Militärgüterliste

Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 09:48
von gewo
Promo hat geschrieben:......So ist zB auch im § 37 Abs. 2 für die ständige Exportbewilligung bei Händlern auch festgehalten dass dieser zwar Keine eigene Bewilligung mehr braucht, aber dennoch eine Meldung an die Behörde senden muss. Diese wird dann eben in den jeweiligen Mitgliedsstaat weitergeleitet.


hi

das K hast vergessen ....

und "meldung" ist relativ
es steht zwar "meldung" drauf
aber du musst sie VOR der verbringung versenden
und darfst erst verbringen wenn die "meldung" genehmigt wieder vom amt retour gekommen ist

von daher ist es keine meldung sondern eine klassische genehmigung ...
aber naja ...

Re: Militärgüterliste

Verfasst: Fr 1. Mär 2013, 06:22
von max99
was passiert eigentlich wenn man sich persönlich z.B. ein Zielfernrohr im EU-Ausland kauft und mitnimmt? Sozusagen ein Mitbringsel aus dem Urlaub.

Re: Militärgüterliste

Verfasst: Fr 1. Mär 2013, 15:30
von titan
Sofern es sich nicht um Optisches Nachtsichtgerät [u]mit Zielplatte[/u] (also Fadenkreuz) handelt wahrscheinlichn gar nichts. Eventuell musst du Zoll zahlen.

Re: AW: Militärgüterliste

Verfasst: So 3. Mär 2013, 11:00
von Helmal
Zoll in der EU? Schon seit den 60ern abgebaut und Maßnahmen mengengleicher Wirkung verboten,außer iwS im öffentlichen Interesse (ob man das hier argumentieren kann, ist eine andere frage...)

viele Grüße (aus London)
Philipp

Re: Militärgüterliste

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 11:15
von 444Marlin
so ich hol den thread wieder mal aus der versenkung.

hat sich die ausnahme bei den zielfernrohren bezüglich der vergrösserung geändert???

HIER (KLICK) ist ja von neunfacher vergrösserung die rede

ach so, hab ich vergessen.... anfrage an die BH was jetzt stimmt läuft schon. wobei.... die sachbearbeiterin hat nicht mal was gewusst dass zielfernrohre einer einfuhrbeschränkung unterliegen. :roll:

Re: Militärgüterliste

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 12:05
von gewo
444Marlin hat geschrieben:so ich hol den thread wieder mal aus der versenkung.
hat sich die ausnahme bei den zielfernrohren bezüglich der vergrösserung geändert???
HIER (KLICK) ist ja von neunfacher vergrösserung die rede
ach so, hab ich vergessen.... anfrage an die BH was jetzt stimmt läuft schon. wobei.... die sachbearbeiterin hat nicht mal was gewusst dass zielfernrohre einer einfuhrbeschränkung unterliegen. :roll:


hi

fuer oesterreich gilt 4fach
ein grosser osterreichischer optik-hersteller hat das thema rechtlich pruefen lassen und die haben es schwarz auf weiss:
alles was 4fach (auch 4fache) oder darueber ist musst du vor dem export beim wirstchaftsministerium anmelden
vergroesserung bis 3,9fach kann normal verschickt werden

eine voellig idiotische geschichte
mir sind diese jahr schon zwei groessere exporte geplatz weil die depperte genehmigung wochenlang dauert, vom papierkram mal ganz abgesehen

Re: Militärgüterliste

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 12:47
von 444Marlin
danke