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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 14:52
von Thule
mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.

Nein.

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 16:17
von IT Guy
Thule hat geschrieben:
mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.

Nein.

Stimmt, jetzt nicht mehr, da ja an das ZMR angeschlossen. Allerdings musst Du einen Wohnsitzwechsel innerhalb von 3 Tagen melden. Und wenn Du den Wohnsitz aufgibst, ist es das gleiche.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... meldez.pdf

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 16:44
von mgritsch
Thule hat geschrieben:
mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.

Nein.

:doh: stimmtja, das neue waffg ist in kraft.
na das wird noch ein wenig dauern bis sich das im hirn alles gefestigt hat...

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: So 16. Feb 2014, 18:08
von Lichtgestalt
Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.


Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn man
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist

Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?

Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?

Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 20:52
von BigBen
du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.


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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 21:01
von gewo
BigBen hat geschrieben:du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
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hi

bin mir ned sicher
aber gibt es in DE ueberhaupt sowas wie einen "hauptwohnistz" ?

des ist doch so eine oesterreichische eigenheit wegen dem postzustellgesetz welches man ja in den verfassungsrang heben musst damit es rechtlich haelt ....

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 21:10
von Lichtgestalt
gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
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hi

bin mir ned sicher
aber gibt es in DE ueberhaupt sowas wie einen "hauptwohnistz" ?

des ist doch so eine oesterreichische eigenheit wegen dem postzustellgesetz welches man ja in den verfassungsrang heben musst damit es rechtlich haelt ....


In DE und AT schon wenn die Wohnsitze im jeweiligen Land sind.
In DE gibt es immer einen Hauptwohnsitz aus deutscher Sicht. Interessant wird's wenn du in DE mehr als einen Wohnsitz hast.

Aber das ist nicht die eigentliche Frage. Gibt es hier im PDF keinen kundigen Juristen?

Also die Frage war ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?

Oder salopp ausgedrückt ob es Wurscht ist ob man selten Zuhause ist.

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 21:25
von haunclesam
Lichtgestalt hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.


Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn man
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist

Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?

Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?

Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?

Meines Wissens nach kann dein Hauptwohnsitz (in Österreich) auch nur jener sein wo dein (steuerrechtlicher) Lebensmittelpunkt ist. also >180Tage/Jahr. Sofern dies nicht gegeben ist, dein Hauptwohnsitz also in DE ist und dort Steuern bezahlst kannst du ja den Wohnsitz aus 1. einfach als Nebenwohnsitz haben und von dort aus deine Waffen z.B. ganz normal für Bewerbe holen wenn du in AT bist. Steht ja auch nirgends, dass du deine Waffen bei deinem Hauptwohnsitz haben musst. Man denke nur an Jagdhütten oder eine Waffe zur SV im Ferienhaus usw.

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 21:57
von birdofprey
@ivrit:

Hast du nicht vielleicht Familie, Verwandte oder Freunde, die dir eine Meldung auf ihre Adresse zur Aufrechterhaltung eines österreichischen Wohnsitzes erlauben würden? Wäre das nicht eine praktikable Lösung?

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 22:06
von Floody
birdofprey hat geschrieben:@ivrit:

Hast du nicht vielleicht Familie, Verwandte oder Freunde, die dir eine Meldung auf ihre Adresse zur Aufrechterhaltung eines österreichischen Wohnsitzes erlauben würden? Wäre das nicht eine praktikable Lösung?

Dieser Thread ist uralt, ivrit ist sicher schon einige Zeit im heiligen Land.

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 22:11
von Lichtgestalt
haunclesam hat geschrieben:
Lichtgestalt hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.


Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn man
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist

Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?

Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?

Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?

Meines Wissens nach kann dein Hauptwohnsitz (in Österreich) auch nur jener sein wo dein (steuerrechtlicher) Lebensmittelpunkt ist. also >180Tage/Jahr. Sofern dies nicht gegeben ist, dein Hauptwohnsitz also in DE ist und dort Steuern bezahlst kannst du ja den Wohnsitz aus 1. einfach als Nebenwohnsitz haben und von dort aus deine Waffen z.B. ganz normal für Bewerbe holen wenn du in AT bist. Steht ja auch nirgends, dass du deine Waffen bei deinem Hauptwohnsitz haben musst. Man denke nur an Jagdhütten oder eine Waffe zur SV im Ferienhaus usw.


Genau auf das wollte ich hinaus. :D
Muss in diesem Fall, auch wenn sich ja bis auf steuerrechtliche Aspekte nicht ändert, der Behörde trotzdem Bescheid gegeben werden?