Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
Verfasst: Di 4. Dez 2012, 14:52
mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.
Nein.
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.
Thule hat geschrieben:mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.
Nein.
Thule hat geschrieben:mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.
Nein.
Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.
BigBen hat geschrieben:du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
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gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
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hi
bin mir ned sicher
aber gibt es in DE ueberhaupt sowas wie einen "hauptwohnistz" ?
des ist doch so eine oesterreichische eigenheit wegen dem postzustellgesetz welches man ja in den verfassungsrang heben musst damit es rechtlich haelt ....
Lichtgestalt hat geschrieben:Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.
Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn man
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist
Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?
Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?
Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?
birdofprey hat geschrieben:@ivrit:
Hast du nicht vielleicht Familie, Verwandte oder Freunde, die dir eine Meldung auf ihre Adresse zur Aufrechterhaltung eines österreichischen Wohnsitzes erlauben würden? Wäre das nicht eine praktikable Lösung?
haunclesam hat geschrieben:Lichtgestalt hat geschrieben:Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.
Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn man
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist
Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?
Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?
Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?
Meines Wissens nach kann dein Hauptwohnsitz (in Österreich) auch nur jener sein wo dein (steuerrechtlicher) Lebensmittelpunkt ist. also >180Tage/Jahr. Sofern dies nicht gegeben ist, dein Hauptwohnsitz also in DE ist und dort Steuern bezahlst kannst du ja den Wohnsitz aus 1. einfach als Nebenwohnsitz haben und von dort aus deine Waffen z.B. ganz normal für Bewerbe holen wenn du in AT bist. Steht ja auch nirgends, dass du deine Waffen bei deinem Hauptwohnsitz haben musst. Man denke nur an Jagdhütten oder eine Waffe zur SV im Ferienhaus usw.