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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 07:46
von pointi2009
§28 WaffG hat geschrieben:(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.


das hat absolut nichts mit dem SB zu tun, das schreibt das WaffG vor und ist für jeden beim Kauf/Verkauf von Kat. B Waffen bindend, egal was das eigene Amt dazu sagt.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 07:54
von Didensk
Ja wurde mir auch so gesagt. Laut Auskunft sb ist mit der letzten gesetzänderung (zwr) nur noch der Käufer verpflichtet zu melden.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 07:58
von pointi2009
muss ehrlich zugeben, obs wegen dem ZWR anders ist, weiss ich nicht. Denn Kat B Neukauf von Privat kann ich ja selbst nicht melden, daher muss ich auch meinen Kauf bei meinem Amt einreichen. Ob der Verkäufer das jetzt nicht mehr muss, weiss ich nicht, denke aber, dass sich da nichts geändert hat.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 09:49
von gewo
Didensk hat geschrieben:Ja wurde mir auch so gesagt. Laut Auskunft sb ist mit der letzten gesetzänderung (zwr) nur noch der Käufer verpflichtet zu melden.


hi

ich vermute ein missverstaendnis
das was du schreibst gilt fuer C+D

B muessen nach wie vor BEIDE melden
und zwar an die behoerde des KAUFERS

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 10:10
von Glock 1965
gewo hat geschrieben:
Didensk hat geschrieben:Ja wurde mir auch so gesagt. Laut Auskunft sb ist mit der letzten gesetzänderung (zwr) nur noch der Käufer verpflichtet zu melden.


hi

ich vermute ein missverstaendnis
das was du schreibst gilt fuer C+D

B muessen nach wie vor BEIDE melden
und zwar an die behoerde des KAUFERS


Hallo,

also ich hab genau wegen so einem Fall vorgestern mit meiner BH telefoniert und auch von dieser
die Aussage bekommen das es leider im Gesetzestext unglücklich formuliert wurde und es
nur noch nötig ist das es der Käufer meldet. Für die ganz ängstlichen wie mich kann ich auch noch an beide Behörden melden.
Wäre auch bei einem ZWR verständlich ,denn da Zentral die Daten verwendet werden braucht ja nur mehr eine Behörde die Änderung machen.

Grüße

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 10:27
von gewo
Glock 1965 hat geschrieben:....genau wegen so einem Fall vorgestern mit meiner BH telefoniert und auch von dieser
die Aussage bekommen ...


hi

das ist halt immer so eine sache mit den aussagen

es hat auch am anfang geheissen eine C/D waffe muss im ZWR sein damit man sie im EFWP eintragen lassen kann
hat sich dann als falsch rausgestellt

es hat auch anfang oktober noch geheissen dass der haendler auf den §28 meldungen keinerlei festlegungen betreffend platzbedarf einer waffe (ausnahme nach §23 2A) treffend darf weil er damit als beliehener beauftragter des amtes quasi einen sachverhalt prajudiziert
und seit einiger zeit ist es jetzt so dass wir sehr wohl den entsprechenden hinweis in die meldungen aufnehmen sollen

es moege jeder so machen wie er glaubt
ich persoenlich finde, es ist nicht unklar formuliert, es steht schlichtweg nicht drinnen dass der verkaeufer beim B-verkauf nicht mehr melden muss...

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 10:53
von Thule
gewo hat geschrieben:es hat auch anfang oktober noch geheissen dass der haendler auf den §28 meldungen keinerlei festlegungen betreffend platzbedarf einer waffe (ausnahme nach §23 2A) treffend darf weil er damit als beliehener beauftragter des amtes quasi einen sachverhalt prajudiziert

Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 10:57
von josephiner
gewo hat geschrieben:es hat auch am anfang geheissen eine C/D waffe muss im ZWR sein damit man sie im EFWP eintragen lassen kann
hat sich dann als falsch rausgestellt


Aber nicht wirklich oder? Ich hab extra wegen dem meine Flinten eintragen lassen müssen.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 11:42
von gewo
josephiner hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es hat auch am anfang geheissen eine C/D waffe muss im ZWR sein damit man sie im EFWP eintragen lassen kann
hat sich dann als falsch rausgestellt


Aber nicht wirklich oder? Ich hab extra wegen dem meine Flinten eintragen lassen müssen.


hi

doch
wuerde geaendert
gibt eine erlass dazu

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 11:59
von josephiner
gewo hat geschrieben:
josephiner hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es hat auch am anfang geheissen eine C/D waffe muss im ZWR sein damit man sie im EFWP eintragen lassen kann
hat sich dann als falsch rausgestellt


Aber nicht wirklich oder? Ich hab extra wegen dem meine Flinten eintragen lassen müssen.


hi

doch
wuerde geaendert
gibt eine erlass dazu


Oh Mann oh Mann :headslap: mocht nix iatz hüfts a nimma

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mo 21. Jan 2013, 15:08
von garryoo
auf was muss man achten bei privatverkauf von kat.c waffen

muss die zu verkaufende waffe registriert sein ?

mfg

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mo 21. Jan 2013, 15:34
von pointi2009
warum sollte die verk. Waffe registriert sein müssen? gilt ja die Frist bis 2014, um den Altbestand an C Waffen zu registrieren, wenn wer jetzt verkauft dann muss der Erwerber diese binnen Frist im ZWR eintragen lassen.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mo 21. Jan 2013, 21:30
von Stickhead
Exakt. Und die Suchfunktion bietet hierzu sicher genügend Informationen.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mo 21. Jan 2013, 22:56
von KGR84
Wie schauts aus, wenn man nach 2014 eine unregistrierte Waffe (z.B. von nem alten Jäger der davon nix wusste) kaufen möchte?

Bzw. wie sieht es dann für den Verkäufer aus?

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mo 21. Jan 2013, 23:43
von therion
Wie soll was konkret ausschauen? Das Gesetz sagt klar was zu tun ist. Bei Kauf muss der Erwerber melden. Ob da vorher was gemeldet/nicht gemeldet wurde, ist komplett Powidl. Erwerber muss melden, Veräußerer muss gar nichts tun, außer von Volljährigkeit überzeugen.