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Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 24. Jan 2013, 12:55
von ifoundnoname
.. was denn !? der Preis ist ehöht worden, also kann man auch mehr verlangen, der Alko-Test kostet schließlich was und wurde nicht extra berechnet - ist doch Okay
Die meisten Psychologen hatten schon vorher auch nicht NUR den vorgeschrieben Test gemacht sondern einen Farbtest oder Rohrschach o.ä. also nun habens die Vielfalt auch beim Psychotest verordnet und nun können´s herumspielen und Geld scheffeln ...

Gehst halt einfach nüchtern zum Test und Gut ist´s
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 24. Jan 2013, 12:56
von Varminter
ifoundnoname hat geschrieben:.. was denn !? der Preis ist ehöht worden, also kann man auch mehr verlangen, der Alko-Test kostet schließlich was und wurde nicht extra berechnet - ist doch Okay
Die meisten Psychologen hatten schon vorher auch nicht NUR den vorgeschrieben Test gemacht sondern einen Farbtest oder Rohrschach o.ä. also nun habens die Vielfalt auch beim Psychotest verordnet und nun können´s herumspielen und Geld scheffeln ...

I bin immer so glücklich, ein ganz stinknormaler JAGA zu sein... 
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 24. Jan 2013, 13:36
von ifoundnoname
Varminter hat geschrieben:I bin immer so glücklich, ein ganz stinknormaler JAGA zu sein... 
... Ich so glücklich, die WBK geholt zu haben als man einfach nur sagen musste: "I will eine WBK"..... und 3 Wochen später war die Briefkasten.

Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 24. Jan 2013, 13:47
von Irwin J. Finster
ifoundnoname hat geschrieben:Ich so glücklich, die WBK geholt zu haben als man einfach nur sagen musste: "I will eine WBK"..... und 3 Wochen später war die Briefkasten.

Ditto!
Good old times!

Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 24. Jan 2013, 15:16
von Stickhead
Früher hat er ja auch nur 300 Schilling gekostet

Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 24. Jan 2013, 15:24
von Schnittbrot
Stickhead hat geschrieben:Früher hat er ja auch nur 300 Schilling gekostet

=21 EUR

Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 10:08
von RicCapAndBall
Hallo Kameraden,
Siet Oktober kostet der Psyhotest ca. 285 € ist der "nur" teuerer oder different auch.
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 10:11
von Stickhead
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 17:10
von Kapselpracker
Hi!
RicCapAndBall hat geschrieben:Hallo Kameraden,
Siet Oktober kostet der Psyhotest ca. 285 € ist der "nur" teuerer oder different auch.
Das lese ich auch hier immer wieder, ich habe heuer dafür 236.- inkl. Bezahlt (Wien 4 Bez.).
mfg Andi
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 17:13
von maoi
Hallo!
Frage: Kann man den eigentlich bei jedem Psycho Dok machen oder nur bei ausgewählten, die vorgeschrieben sind ?!
Danke
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 17:56
von Kapselpracker
maoi hat geschrieben:...Frage: Kann man den eigentlich bei jedem Psycho Dok machen oder nur bei ausgewählten, die vorgeschrieben sind ?!
...
Denke nicht,
hier gibt es eine Liste, wie weit die Aktuell ist kann ich dir nicht sagen.
mfg Andi
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 18:02
von maoi
Danke erstmal für die Liste, ist schon mal nicht schlecht!
Aber die Grundfrage bleibt, vielleicht weiss es jemand genauer?
Danke
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 18:16
von Kapselpracker
Auf der von mir verlinkten Seite steht:
Begutachtungsstellen
WBK und WP
Liste der vom Kuratorium für Verkehrssicherheit herangezogenen Begutachtungsstellen, sowie der im Register des Bundesministeriums für Inneres eingetragenen Begutachtungsstellen....
Also werden, so wie ich das Verstehe, nur die im
Register des Bundesministeriums für Inneres eingetragenen Begutachtungsstellen gültig sein.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren wenn es nicht so ist..
mfg Andi
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 18:20
von maoi
Da könntest allerdings recht haben, stimmt!
Re: Psychotest-Neu
Verfasst: Fr 1. Feb 2013, 07:52
von Stickhead
1. WaffV
§ 1. (1) Gutachten darüber, ob ein Mensch dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, werden vom Kuratorium für Verkehrssicherheit erstellt. Voraussetzung hiefür ist, daß es sich dem Bundesminister für Inneres gegenüber zur Einhaltung der Bestimmungen der §§ 3 und 4 verpflichtet.
(2) Der Bundesminister für Inneres führt ein Register jener Einrichtungen, die darüber hinaus geeignet sind, Gutachten gemäß Abs. 1 zu erstellen. Als Einrichtung gilt auch die vertraglich gesicherte Kooperation mehrerer Sachverständiger.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 42185.html