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Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 00:14
von MeanMachine
martin01 hat geschrieben:
Eine eigene Kamera Anlage darf ich aufgrund von Datenschutzerklärungen....
Hmmm... dazu ein paar fragen/anmerkungen;
Würde die Kamera nur deinen Privatgrund (Firmengelände) filmen? (Also auch nicht Oma Müller und ihren Pudel beim Gassigehen außerhalb eines eventuell vorhandenen Zauns...)
Gibt es eine technische Möglichkeit, die Kamera so anzusteuern, dass eine Aufnahme nur erfolgt, wenn kein Personal mehr auf dem Gelände ist? (Und du nicht in den Verdacht kommst, ihre Arbeits- und/oder Pausengewohnheiten zu überwachen? )
Also wenn das zutrifft und dir trotz allem verwehrt wird, eine Überwachung zu installieren, dann denk ich dass hier der Datenschutz falsch ausgelegt wird...
Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 06:05
von Freiwild
Weiß ich von einem Anwalt: Filmen darf ich alles. Und (zumindest) jeden (zivilist).
Ohne seine Zustimmung veröffentlichen bzw. wirtschaftlichen nutzen daraus ziehen ist verboten.
Oder fragt dich jemand ob dir die Überwachungskameras was ausmachen bevor du in ein Einkaufszentrum gehst?
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Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 06:41
von sandman
Freiwild hat geschrieben:Weiß ich von einem Anwalt: Filmen darf ich alles. Und (zumindest) jeden (zivilist).
Ohne seine Zustimmung veröffentlichen bzw. wirtschaftlichen nutzen daraus ziehen ist verboten.
Oder fragt dich jemand ob dir die Überwachungskameras was ausmachen bevor du in ein Einkaufszentrum gehst?
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Es darf, meines Wissens, dabei aber nur das Firmengelände gefilmt werden, sobald Du öffentlichen Raum dabei hast, brauchst Du eine Genehmigung.
Grüße
Sandman
Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 08:13
von Teal'c
sandman hat geschrieben:
Es darf, meines Wissens, dabei aber nur das Firmengelände gefilmt werden, sobald Du öffentlichen Raum dabei hast, brauchst Du eine Genehmigung.
Grüße
Sandman
+1
in meiner Bude gibts hinten im Hof auch zwei Kameras. Nicht weil uns der Chef ausspionieren will, sondern weil schon oft was gestohlen wurde, überhaupt auf Altmetall haben es die abgesehen.
Voraussetzung war dass die Kameras nur den Hof selber filmen, und nicht auch die angrenzende Strasse oder den Parkplatz draussen.
Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 08:33
von Freiwild
sandman hat geschrieben:Freiwild hat geschrieben:Weiß ich von einem Anwalt: Filmen darf ich alles. Und (zumindest) jeden (zivilist).
Ohne seine Zustimmung veröffentlichen bzw. wirtschaftlichen nutzen daraus ziehen ist verboten.
Oder fragt dich jemand ob dir die Überwachungskameras was ausmachen bevor du in ein Einkaufszentrum gehst?
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Es darf, meines Wissens, dabei aber nur das Firmengelände gefilmt werden, sobald Du öffentlichen Raum dabei hast, brauchst Du eine Genehmigung.
Grüße
Sandman
Klingt einleuchtend, danke Dir für die Richtigstellung!
Lg
FW
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Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 09:10
von martin01
sandman hat geschrieben:Freiwild hat geschrieben:Weiß ich von einem Anwalt: Filmen darf ich alles. Und (zumindest) jeden (zivilist).
Ohne seine Zustimmung veröffentlichen bzw. wirtschaftlichen nutzen daraus ziehen ist verboten.
Oder fragt dich jemand ob dir die Überwachungskameras was ausmachen bevor du in ein Einkaufszentrum gehst?
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Es darf, meines Wissens, dabei aber nur das Firmengelände gefilmt werden, sobald Du öffentlichen Raum dabei hast, brauchst Du eine Genehmigung.
Grüße
Sandman
und genau um das gehts!
es sit leider "landeseigentum" dabei, und somit gibts keine kamera...
Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 13:38
von yoda
Wenn du das Risiko nicht eingehen willst eine Kamera zu installieren wirst du dich wohl oder übel weiterhin bestehlen lassen müssen. Was kann dir da im schlimmsten Fall passieren wennst eine Kamera installierst vom Strafrahmen her ? Ist dir da nicht schon mehr Diesel abhanden gekommen als die Strafe fürs Kamera aufstellen jemals ausmachen könnte ?
Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 15:48
von JPS1
Verwaltungsstrafe Bis 10.000€... aber dabei muss es nicht bleiben...
Selbst wenns nur eigener Grund wäre, hieße das nicht, dass man jedenfalls überwachen darf... vA in Betrieben - und Überwachung von Betriebsgelände ist auch keine Musteranwendung (ausser Verkaufsflächen v. Banken, Juwelieren, Trafiken, Tankstellen,... oder Privat genutzte Grundstücke im Rahmen der jeweiligen Musteranwendungen).
Btw: mein letzter Stand waren Verfahrensdauern von >1 Jahr bei der Anmeldung einer Videoüberwachung ausserhalb der Musteranwenndungen... und Inbetriebnehmen darf man die Überwachung erst wenns durch ist... als gesetzestreuem Bürger hilft das also nicht wirklich.
TIPP: Wenn du nur ANALOG aufzeichnest gibt es auch keine Meldepflicht (§50c Abs 2 DSG) - sonstige Regeln gelten natürlich weiterhin (zB Löschung binnen 72h ausser im Anlassfall, Protokollierung,...) !! Am Anspruchslosesten ist immer noch die Echtzeitüberwachung (kein Protokoll, keine Meldung...).Edit: auch öffentlicher Grund muss kein KO-Kriterium sein... solang du zb nur einen absolut notwendigen Teil im Bild hast (schmaler Streifen des Gehsteigs bei Überwachung einer Fassade zb)...
PS: Im Detail liegt der Hund begraben, das gilt ganz besonders im Datenschutzrecht! Soll nur ein Wink in die richtige Richtung sein, damit du mit einem versierten Juristen gemeinsam eine legale Lösung finden kannst. Wie bei Ladedaten gilt - keine Gewähr!
Freiwild hat geschrieben:Weiß ich von einem Anwalt: Filmen darf ich alles. Und (zumindest) jeden (zivilist).
Ohne seine Zustimmung veröffentlichen bzw. wirtschaftlichen nutzen daraus ziehen ist verboten.
Oder fragt dich jemand ob dir die Überwachungskameras was ausmachen bevor du in ein Einkaufszentrum gehst?
Filmen =/= Videoüberwachung.
Auf die Kameras im EKZ wirst du mit Aufklebern an den Eingängen hingewiesen - widerspruch = draussenbleiben

Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 16:00
von martin01
das Kamera Thema ist bei der Anwaltschaft, mal schauen was raskommt.
man kommt sich als Steuerzahlender Arbeitgeber schon verarscht vor...
Egal. Vielleicht passts einfach auf das Kennzeichen / Fahrzeug auf!
Bin sicher nicht der einzige den die Arschlöcher Diesel klauen...
Re: ACHTUNG! Dieseldiebe!
Verfasst: Mo 11. Mär 2013, 12:06
von cobaltbomb
Das hab ich mit Kanistern vorgeschlagen, den Heizölfarbstoff kriegst du angeblich NIE wieder aus dem Tank raus.
O doch das kriesgt raus
und zwar so... Zietiere:
The objective of criminal activity is to
buy heating gas oil, remove the dye and sell this fuel as
uncoloured’ diesel fuel. The illegal profit could be hundreds
of millions of euro per year.
SY124 ) is a yellow azo dye (N-ethyl-N-
[2-(isobutoxyethoxy)ethyl](4-phenylazophenyl)amine).
SY124 is added in amounts of ca. 6 mg/L–1. If fuel containing
Solvent Yellow 124 is shaken with HCl, the yellow
neutral molecule soluble in fuel transforms into a bright
red product, which is water soluble.
The acetal group, which provides good solubility in
a non-polar liquid (e.g. diesel fuel), is lost by hydrolysis
when shaken with an acid, which also helps the transfer of
the dye from the fuel to the aqueous phase. The dye can be
concentrated by using a small volume of acid to extract it
from a large volume of fuel.
http://acta.chem-soc.si/54/54-1-110.pdf