Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Das stimmt so nicht!
es wird inzwischen die Aufhebung von der selben Behörde wie die Ausstellung gemacht. Und wenn sie der Aufhebung wg. Sportschießen zustimmen, haben sie die Begründung schon akzeptiert.
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es wird inzwischen die Aufhebung von der selben Behörde wie die Ausstellung gemacht. Und wenn sie der Aufhebung wg. Sportschießen zustimmen, haben sie die Begründung schon akzeptiert.
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Gut zu wissen.
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Armalito hat geschrieben:na gut...
also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.
anscheinend nicht. ein simples "nö" hätte ja auch gereicht, aber bitte...

hat sonst noch jemand tipps?
Geh bitte...
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Armalito hat geschrieben:Armalito hat geschrieben:na gut...
also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.
anscheinend nicht. ein simples "nö" hätte ja auch gereicht, aber bitte...![]()
hat sonst noch jemand tipps?
Als Verwalter sämtlicher LUNA-Mailadressen: Wo hast du hingeschrieben?
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
unter der, die bei der anmeldung zum letzten kurs dabeistand:
http://www.lunashooters.at/component/co ... regelwerk-
osm@lunashooters.at
muss aber durchgegangen sein, zumal ich keine bericht über einen fehlschlag erhalten habe.
http://www.lunashooters.at/component/co ... regelwerk-
osm@lunashooters.at
muss aber durchgegangen sein, zumal ich keine bericht über einen fehlschlag erhalten habe.
Geh bitte...
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Klar, nur erreichen info@ und osm@ usw. immer unterschiedliche Leute. Werd mich drum kümmern das du ne Antwort bekommst!
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
okay, dachte mit der adresse die wohl dem "häuptling" zugeordnet ist und das sie bei der RO-Kurs anmeldung dabeigestanden ist, sei auf jeden fall richtig.
aber vielen lieben dank!


aber vielen lieben dank!



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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Ich missbrauche den Thrad mal für eine verwandte Frage:
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.
Falls ja, warum?
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.
Falls ja, warum?
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Bonfire hat geschrieben:Ich missbrauche den Thrad mal für eine verwandte Frage:
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.
Falls ja, warum?
nur falls es direkt an mich gerichtet ist und eventuell überlesen wurde: es geht nicht um MICH, sondern einen freund von mir. ich habe meinen normalen wehrdienst + extrazeit abgeleistet und bin auch im besitz einer WBK.

Geh bitte...
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
was sollte man jetzt als Zivildienstleistender angeben wenn man ein Antrag für WBK stellt, Sportschießen bzw.- Sportschütze oder Selbstverteidigung oder beides ?
ich persönlich möchte die WBK als Sportschüze erstellen lassen, was kommt besser an bei die Behörden.
ich persönlich möchte die WBK als Sportschüze erstellen lassen, was kommt besser an bei die Behörden.
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»Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz«
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Dann Sportschütze. Immer ehrlich bleiben 
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Eine Aufhebung des Verbotes für Zivildiener ist mit der Begründung "Selbstverteidigung" garnicht zulässig 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Stickhead hat geschrieben:Eine Aufhebung des Verbotes für Zivildiener ist mit der Begründung "Selbstverteidigung" garnicht zulässig
Das ist korrekt, schließt aber nicht aus, dass man dann die Waffe auch zum Bereithalten zur SV in den eigenen Räumlichkeiten verwendet.
Ich habe das Ansuchen um Aufhebung der Zivildienstklausel mit Angabe des Sportschießens abgegeben und eine Ausnahmegenehmigung dbzgl. bekommen.
Beim Antrag auf die WBK habe ich Sportschießen und SV angegeben. Habe die WBK anstandslos bekommen. (Wien)
Beides anzugeben macht Sinn, falls einmal eine Rechtfertigung oder gesetzliche Einschränkung für einen der beiden Gründe kommen sollte.
Außerdem trifft beides bei mir zu.
Ich bin Sportschütze und habe eine der Pistolen auch geladen im Safe, für den hoffentlich nie eintretenten Fall einer notwendigen SV.
- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Man könnte ja auch rechtsphilosophisch dahingehend argumentieren, dass man sehr wohl ein Interesse an der SV des eigenen Lebens hat, aber kein Interesse am Dienst an der Waffe "im Auftrag" eines politischen Systems.
Dies war jetzt eine rechtsphilosophische Auslegung, keine Wertung von Zivil- oder Präsenzdienst oder moralischen Entscheidungen oder politischen Systemen.
Dies war jetzt eine rechtsphilosophische Auslegung, keine Wertung von Zivil- oder Präsenzdienst oder moralischen Entscheidungen oder politischen Systemen.
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.