Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von IT Guy » Fr 26. Apr 2013, 13:54

Das stimmt so nicht!
es wird inzwischen die Aufhebung von der selben Behörde wie die Ausstellung gemacht. Und wenn sie der Aufhebung wg. Sportschießen zustimmen, haben sie die Begründung schon akzeptiert.



Sent from my iPhone using Tapatalk 2

Bonfire
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 421
Registriert: Mo 6. Feb 2012, 14:29

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Bonfire » Fr 26. Apr 2013, 13:58

Gut zu wissen.

Armalito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 970
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 07:30

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Armalito » Sa 27. Apr 2013, 11:13

Armalito hat geschrieben:na gut...

also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.



anscheinend nicht. ein simples "nö" hätte ja auch gereicht, aber bitte... :snooty:

hat sonst noch jemand tipps?
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Floody » Sa 27. Apr 2013, 11:53

Armalito hat geschrieben:
Armalito hat geschrieben:na gut...

also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.



anscheinend nicht. ein simples "nö" hätte ja auch gereicht, aber bitte... :snooty:

hat sonst noch jemand tipps?

Als Verwalter sämtlicher LUNA-Mailadressen: Wo hast du hingeschrieben?

Armalito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 970
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 07:30

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Armalito » Sa 27. Apr 2013, 19:02

unter der, die bei der anmeldung zum letzten kurs dabeistand:

http://www.lunashooters.at/component/co ... regelwerk-

osm@lunashooters.at

muss aber durchgegangen sein, zumal ich keine bericht über einen fehlschlag erhalten habe.
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Floody » So 28. Apr 2013, 10:42

Klar, nur erreichen info@ und osm@ usw. immer unterschiedliche Leute. Werd mich drum kümmern das du ne Antwort bekommst!

Armalito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 970
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 07:30

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Armalito » So 28. Apr 2013, 11:00

okay, dachte mit der adresse die wohl dem "häuptling" zugeordnet ist und das sie bei der RO-Kurs anmeldung dabeigestanden ist, sei auf jeden fall richtig. :lol:

aber vielen lieben dank! :clap: :clap: :clap:
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

Bonfire
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 421
Registriert: Mo 6. Feb 2012, 14:29

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Bonfire » So 28. Apr 2013, 22:29

Ich missbrauche den Thrad mal für eine verwandte Frage:
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.

Falls ja, warum?

Armalito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 970
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 07:30

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Armalito » Mo 29. Apr 2013, 10:08

Bonfire hat geschrieben:Ich missbrauche den Thrad mal für eine verwandte Frage:
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.

Falls ja, warum?


nur falls es direkt an mich gerichtet ist und eventuell überlesen wurde: es geht nicht um MICH, sondern einen freund von mir. ich habe meinen normalen wehrdienst + extrazeit abgeleistet und bin auch im besitz einer WBK. :lol:
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

Benutzeravatar
Glock_17
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 46
Registriert: Do 9. Mai 2013, 02:25
Wohnort: Linz OÖ

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Glock_17 » Fr 10. Mai 2013, 22:17

was sollte man jetzt als Zivildienstleistender angeben wenn man ein Antrag für WBK stellt, Sportschießen bzw.- Sportschütze oder Selbstverteidigung oder beides ?

ich persönlich möchte die WBK als Sportschüze erstellen lassen, was kommt besser an bei die Behörden.
CZ 75 SP-01 SHADOW MAMBA (9x19) ǀ SMITH&WESSON 686 6" .357 Mag.- .38 Spec. ǀ COLT 1911 GOVERNMENT .45ACP ǀ GLOCK 17 Gen.3-4 (9x19)

»Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz«

IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von IT Guy » Sa 11. Mai 2013, 08:31

Dann Sportschütze. Immer ehrlich bleiben ;-)


Sent from my iPhone using Tapatalk 2

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Stickhead » Mo 13. Mai 2013, 10:52

Eine Aufhebung des Verbotes für Zivildiener ist mit der Begründung "Selbstverteidigung" garnicht zulässig :whistle:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

sf77
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 350
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:16

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von sf77 » Mo 13. Mai 2013, 13:13

Stickhead hat geschrieben:Eine Aufhebung des Verbotes für Zivildiener ist mit der Begründung "Selbstverteidigung" garnicht zulässig :whistle:


Das ist korrekt, schließt aber nicht aus, dass man dann die Waffe auch zum Bereithalten zur SV in den eigenen Räumlichkeiten verwendet.

Ich habe das Ansuchen um Aufhebung der Zivildienstklausel mit Angabe des Sportschießens abgegeben und eine Ausnahmegenehmigung dbzgl. bekommen.
Beim Antrag auf die WBK habe ich Sportschießen und SV angegeben. Habe die WBK anstandslos bekommen. (Wien)

Beides anzugeben macht Sinn, falls einmal eine Rechtfertigung oder gesetzliche Einschränkung für einen der beiden Gründe kommen sollte.

Außerdem trifft beides bei mir zu.
Ich bin Sportschütze und habe eine der Pistolen auch geladen im Safe, für den hoffentlich nie eintretenten Fall einer notwendigen SV.

Benutzeravatar
MeanMachine
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1558
Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von MeanMachine » Mo 13. Mai 2013, 13:21

Man könnte ja auch rechtsphilosophisch dahingehend argumentieren, dass man sehr wohl ein Interesse an der SV des eigenen Lebens hat, aber kein Interesse am Dienst an der Waffe "im Auftrag" eines politischen Systems.

Dies war jetzt eine rechtsphilosophische Auslegung, keine Wertung von Zivil- oder Präsenzdienst oder moralischen Entscheidungen oder politischen Systemen.
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

Antworten