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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Fr 26. Apr 2013, 13:54
von IT Guy
Das stimmt so nicht!
es wird inzwischen die Aufhebung von der selben Behörde wie die Ausstellung gemacht. Und wenn sie der Aufhebung wg. Sportschießen zustimmen, haben sie die Begründung schon akzeptiert.
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Fr 26. Apr 2013, 13:58
von Bonfire
Gut zu wissen.
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 11:13
von Armalito
Armalito hat geschrieben:na gut...
also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.
anscheinend nicht. ein simples "nö" hätte ja auch gereicht, aber bitte...
hat sonst noch jemand tipps?
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 11:53
von Floody
Armalito hat geschrieben:Armalito hat geschrieben:na gut...
also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.
anscheinend nicht. ein simples "nö" hätte ja auch gereicht, aber bitte...
hat sonst noch jemand tipps?
Als Verwalter sämtlicher LUNA-Mailadressen: Wo hast du hingeschrieben?
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 19:02
von Armalito
unter der, die bei der anmeldung zum letzten kurs dabeistand:
http://www.lunashooters.at/component/co ... regelwerk-osm@lunashooters.atmuss aber durchgegangen sein, zumal ich keine bericht über einen fehlschlag erhalten habe.
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: So 28. Apr 2013, 10:42
von Floody
Klar, nur erreichen info@ und osm@ usw. immer unterschiedliche Leute. Werd mich drum kümmern das du ne Antwort bekommst!
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: So 28. Apr 2013, 11:00
von Armalito
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: So 28. Apr 2013, 22:29
von Bonfire
Ich missbrauche den Thrad mal für eine verwandte Frage:
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.
Falls ja, warum?
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Mo 29. Apr 2013, 10:08
von Armalito
Bonfire hat geschrieben:Ich missbrauche den Thrad mal für eine verwandte Frage:
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.
Falls ja, warum?
nur falls es direkt an mich gerichtet ist und eventuell überlesen wurde: es geht nicht um MICH, sondern einen freund von mir. ich habe meinen normalen wehrdienst + extrazeit abgeleistet und bin auch im besitz einer WBK.

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Fr 10. Mai 2013, 22:17
von Glock_17
was sollte man jetzt als Zivildienstleistender angeben wenn man ein Antrag für WBK stellt, Sportschießen bzw.- Sportschütze oder Selbstverteidigung oder beides ?
ich persönlich möchte die WBK als Sportschüze erstellen lassen, was kommt besser an bei die Behörden.
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Sa 11. Mai 2013, 08:31
von IT Guy
Dann Sportschütze. Immer ehrlich bleiben

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Mo 13. Mai 2013, 10:52
von Stickhead
Eine Aufhebung des Verbotes für Zivildiener ist mit der Begründung "Selbstverteidigung" garnicht zulässig

Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Mo 13. Mai 2013, 13:13
von sf77
Stickhead hat geschrieben:Eine Aufhebung des Verbotes für Zivildiener ist mit der Begründung "Selbstverteidigung" garnicht zulässig

Das ist korrekt, schließt aber nicht aus, dass man dann die Waffe auch zum Bereithalten zur SV in den eigenen Räumlichkeiten verwendet.
Ich habe das Ansuchen um Aufhebung der Zivildienstklausel mit Angabe des Sportschießens abgegeben und eine Ausnahmegenehmigung dbzgl. bekommen.
Beim Antrag auf die WBK habe ich Sportschießen und SV angegeben. Habe die WBK anstandslos bekommen. (Wien)
Beides anzugeben macht Sinn, falls einmal eine Rechtfertigung oder gesetzliche Einschränkung für einen der beiden Gründe kommen sollte.
Außerdem trifft beides bei mir zu.
Ich bin Sportschütze und habe eine der Pistolen auch geladen im Safe, für den hoffentlich nie eintretenten Fall einer notwendigen SV.
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Verfasst: Mo 13. Mai 2013, 13:21
von MeanMachine
Man könnte ja auch rechtsphilosophisch dahingehend argumentieren, dass man sehr wohl ein Interesse an der SV des eigenen Lebens hat, aber kein Interesse am Dienst an der Waffe "im Auftrag" eines politischen Systems.
Dies war jetzt eine rechtsphilosophische Auslegung, keine Wertung von Zivil- oder Präsenzdienst oder moralischen Entscheidungen oder politischen Systemen.