Charles hat geschrieben:Danke Sandman

Und ein Grundstück muß nicht erforderlich sein, man kann auch mitten in der Stadt am Balkon im 18. Stock zwei, drei Bienenvölker halten.
Servus Charles !
Da muss ich dir leider wiedersprechen.
Zumindest in NÖ gilt, ( Imkereigesetz NÖ, Abschnitt 2, § 6 )
von der Flugöffnung bis zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze 10 m, seitlicher Mindestabstand 5 m.
Gegenüber öffentlichen Verkehrswegen 15 m auf allen Seiten. ( Ausnahme, wenn du eine 2m Hohe Mauer rum um dein Grundstück hast, dann sind es 10 m )
Also funktioniert die Nummer mit dem Balkon leider nicht.
Ich habe mit meinem Nachbarn ein riesen Problem.
Ich nenne ihn nun absichtlich "Bienenhalter", weil den Typen "Imker" zu nennen, wäre eine Schande für den ganzen Berufsstand.
Er hat seine Völker direkt an der Grundstückgrenze zu mir und zum Gehsteig aufgestellt ( Weg zur Schule ) . Soweit so gut.
Jedoch haben die Bienen unseren Schwimmteich als Tränke verwendet. Auch soweit so gut.
Nur hat es dermaßen Überhand genommen, das meine Kinder ( eines davon hat eine Bienenstichallergie ) nicht mehr schwimmen gehen konnten ohne unabsichtlich auf eine Biene zu steigen und gestochen zu werden.
WEiters ist ihm ein Volk unter mein Dach "ausgeschwärmt". Laut Nö Imkerverordnung ist er dazu verpflichtet, die Tiere zurückzuholen ..... Nada, nix, wochenlang keine Reaktion.
Musste dann leider den Bezirksimker rufen, der die Tiere abholen musste ..
Jo, nun beschäftigt sich die BH mit dem Fall.
ALso ich finde es absolut "unnötig" Völker in einem dicht besiedelten Gebiet mit fast keinen Grünflächen, zu halten .
Ein absolut PRO IMKER
Didi
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