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Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 12:47
von BigBen
Austriangun hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Austriangun hat geschrieben:Vielleicht wurde dieses Thema schon oftmals durchgekaut, dann "Asche auf mein Haupt"...Ich verstehe nicht, wieso die Vorderschaftrepetierflinte vulgo Pumpgun "damals" verboten wurde, Schrothalbautomaten aber nicht? Wie wurde das begründet? Hätte man eine Chance, wenn man das Verbot rechtlich anfechten würde, weil ja definitv Nonsens?! Vorausgesetzt natürlich mit einem soliden Rechtsanwalt als background.
Lernt ihr es denn nie? Gesetze, insbesondere Waffengesetze, haben des öfteren mit Logik ABSOLUT NIX ZU TUN! Da kann man rumargumentieren und überlegen wie man will, das macht einen höchstens wahnsinnig!
Lieber BigBen, das kann ja wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, eine "Struktur" muss doch in einem Gesetz erkennbar sein. Rote Äpfel sind erlaubt, gelb-grüne nicht?....
Ich bezweifle, ob das Verbot vor dem Höchstgericht bestehen würde
Oder es geht nach hinten los es werden einfach alle Schrotflinten mit mehr als 2 Schuss im Tank bzw. in den Läufe verboten....bzw. worauf soll man sich bei einem Höchstgericht berufen? Dass alle Waffen gleich behandelt werden müssen? Steht das irgendwo in der Verfassung? Ansonsten sieht es glaub ich schlecht aus - also ist das aus meiner Sicht definitiv der Weisheit letzter Schluss, ohne eine Verschlechterung zu riskieren.
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 12:53
von chris34G4
Revierler hat geschrieben:chris34G4 hat geschrieben:Wenn Pumpgun Ronnie noch leben würde hättest den pfosten mal fragen können.....
Der hatte damit aber schon gar nichts zu tun. Urban Legend. Der wurde schon 6 Jahre vorher, 1988, festgenommen.
Habs im Beitrag von Scaar schon gelesen, danke man lernt nie aus!
Für mich war Pumpen Ronnie immer der böse Eine der den Spass mit den Vorderschaftrepetierern verhauen hat....(von jemanden erzählt bekommen und nicht hinterfragt

)
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 13:30
von Revierler_old
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 13:45
von rubylaser694
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 16:37
von birdofprey
Scaar hat geschrieben:Fangschuss hat geschrieben:Seltsam ist, dass auch Spezialeinheiten häufig eher auf die Pumpgun setzen als auch einen Schrot-HA. Gibt es dafür irgendwelche Gründe? Hat die PG irgendwelche Vorteile gegenüber Schrot-HA?
Urban Myth: Das Geräusch des Durchladens ist einschüchternd und soll schon Bewaffnete zur Aufgabe gebracht haben.
Wahrheit: Billiger, vielseitiger, verlässlicher. Pump Action frisst alle Arten von Munition, Halbautomaten streiken schon mal gerne, wenn sie zB. mit Beanbags, der Teaser-Round, Breeching Rounds oder ähnlichen, für LE-relevanten Munitionssorten gefüttert werden. Deshalb hat Benelli auch nach der M1 die M3 nachgereicht, die Halbautomatisch und Pump-Betrieb hatte. Franchi hat das mit der Spas 12 und 15 auch gemacht.
Weiterer Vorteil der Pumpaction bezüglich Mun-Sorten: Nach jedem Schuss kann man was anderes in die Kammer einlegen. Benellis haben zwar auch den Sperr-Mechanisums für die Röhre, aber das muss man auch wieder gut trainiert sein, damit in einer Stresssituation da kein Hoppala passiert und entweder die Türe oder der Täter mit was falschen beschossen wird

Naja aber rein von der Geschwindigkeit des Nachladens her sind moderne Halbautomaten schon unglaublich:
http://www.youtube.com/watch?v=BwfdZWQjD1I
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 16:54
von savage3000
typischer fall von anlassgesetzgebung halt...
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 17:01
von Bud Spencer
Nehme nicht an, dass sich in der Sache "Zulassung einer VSRF mit gezogenem Lauf" was getan hat!

Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 17:18
von birdofprey
savage3000 hat geschrieben:typischer fall von anlassgesetzgebung halt...
Ja, das sehe ich auch so!
Fürchte gegen diese Form der Regelung des legalen Waffenbesitzes werden wir uns in Zukunft noch oft wehren müssen!!
Bei jeder Wahnsinnstat (so schlimm die natürlich ist!) werden wir legalen Waffenbesitzer wieder kollektiv ins böse Eck gestellt, die Sensationspresse macht Stimmung und dann sehen poltische Entscheidungsträger Handlungsbedarf (motiviert primär durch Stimmenbedarf) und schiessen mit grossen Kalibern weit über das Ziel hinaus.
PS: Aus aktuellem Anlass dazu auch einen Verweis auf einen Thread in dem sich gunwitch mutig, mit Köpfchen und Format dieser unreflektierten Stimmungsmache und öffentlichen Verunglimpfung entgegengestellt hat:
viewtopic.php?f=17&t=16480Herzlichen Dank für dieses Engagement

Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 17:23
von savage3000
+1
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 19:42
von nikkfuchs
Ja, die blöde Anlassgesetzgebung, oder in Fachkreisen auch Doppelmoral genannt.
Nach jedem Anschlag/jeder Tat die einer gewissen Religionsgruppe zuzuordnen ist wird sofort gebetsmühlenartig gepredigt, daß man nicht alle über einen Kamm scheren darf. Komischerweise gilt die selbe Toleranz jedoch nicht für den Waffenbesitzer, da sind gleich alle böse und potentielle Verbrecher und es wird sanktioniert und verboten...
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 20:26
von crosseye
Scaar hat geschrieben:Weiterer Vorteil der Pumpaction bezüglich Mun-Sorten: Nach jedem Schuss kann man was anderes in die Kammer einlegen. Benellis haben zwar auch den Sperr-Mechanisums für die Röhre, aber das muss man auch wieder gut trainiert sein, damit in einer Stresssituation da kein Hoppala passiert und entweder die Türe oder der Täter mit was falschen beschossen wird

truvelo neostead 2x 6 bohnen zum umschalten

:D
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Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 22:00
von Armalite
Völlig "off topic", aber Video ist echt abgefahren ....
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 22:34
von Hausmasta
Besteht die Chance, dass VSRF jemals wieder Kat. D werden?
Es könnte sich zur Abwechslung auch mal um eine Gesetzesänderung zum Besseren handeln.
Dass es nicht unmöglich ist, hat man ja bei den HA gesehen...
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 22:42
von rupi
da wir in der super EU leben können die VSRF maximal kat.B werden würd ich sagen so wie in den anderen Ländern
Re: Verbot der Pumpgun
Verfasst: Fr 24. Mai 2013, 23:06
von Hausmasta
Mit Kat. B könnte ich mich zur Not auch noch anfreunden - immer noch besser als Kat. A.
Falls jemand unbedingt so ein Ding will, muss er eben einen Platz opfern.