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Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 13:35
von sniffer
Dein Anliegen ist das Anliegen innerhalb von Öst. eine Waffe zu transportieren und aus Bequemlichkeit halt über das Deutsche Eck abzukürzen.

genau das war auch mein anliegen und deshalb hab ich mir den EUFWP geholt. da wurde ich von meiner behörde und den kontrollierenden beamten aber völlig falsch beraten :shock:

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 13:47
von buckshot
es ist nicht meine absicht darüber zu diskutieren, ich wusste das schlicht und ergreifend nicht und wollte eine entsprechende, verständlich erklärung - denn als nicht-jurist hätte ich eine durchreise auch so einfach als legal gesehen... - jedenfalls gut zu wissen, danke.

also von At nach DE kein problem, von AT über DE nach AT = no go

(wie ist das zb mit dem Zug von salzburg nach tirol - die westbahn liegt auch am deutschen eck - früher gabs die "korridorstrecke" da der zug nicht auf deutschem boden halt gemacht hat, gab es keine ausweiskontrollen... - mit dem auto musste man über die grenze fahren...)

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 14:13
von Noldi
Gibts noch Züge die direkt durchfahren? Bleiben sie in Deutschland stehen -> No, Go!

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 15:10
von Bud Spencer
Noldi hat geschrieben:Gibts noch Züge die direkt durchfahren? Bleiben sie in Deutschland stehen -> No, Go!


Das würde ich auch in Zweifel ziehen. Die Eisenbahnlinie ist kein staatenloser Raum (Exterritorialität). Auch ein Flughafengebäude oder ein wartender Jet unterliegt bereits der Gewalt des jeweiligen Landes. In diesen Bereichen kann bzw. möchte der Staat seine Gewalt nicht hundertprozentig anwenden.

Die einzigen Ausnahmen sind Botschaften oder Gebäude anerkannter internationaler Organisationen zB UNO. Hat mir zumindest eine Bekannte bei der UNIDO so einmal erklärt.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 16:01
von Lichtgestalt
Varminter hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:
also darf ich doch DURCH deutschland, wenn meine waffen im EUFWP eingetragen sicd und ich eine Einladung habe... :think:



Wenn du in einen DRITTEN EU-Staat fährst... AT > DE > FR als Beispiel.

Aber AT > DE > AT ist nix.


Nun gut, was wenn man von AT nach DE zu einem Bewerb fährt?
Irgendwann muss man auch wieder zurück nach AT oder müsste der seltsamen Logik folgend ein Umweg über ein Drittland gefahren werden? :headslap:

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 16:02
von superdude
also direkte Auskunft der Bayrischen Polizei:

Sportschützen können bis zu 6 Schusswaffen der Kat. B, C, D in einen anderen Mitgliedsstaat mitnehmen wenn sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und den Grund der Mitnahme nachweisen können (z.B. Einladung zum Wettkampf).
Eine Abkürzung der Wegstrecke ist als Begründung nicht ausreichend!!

somit eindeutig von den behörden geklärt


Somit hat der Feuerwaffenpass eigentlich nur bedingt sinn noch dazu zu dem Preis...

ich versteh ehrlich gesagt nicht warum hier soviel Schikane betrieben wird obwohl man uns vermitteln will das wir eine "Gemeinschaft" sind ... :tipphead:

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 16:04
von Varminter
superdude hat geschrieben:also direkte Auskunft der Bayrischen Polizei:

Sportschützen können bis zu 6 Schusswaffen der Kat. B, C, D in einen anderen Mitgliedsstaat mitnehmen wenn sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und den Grund der Mitnahme nachweisen können (z.B. Einladung zum Wettkampf).
Eine Abkürzung der Wegstrecke ist als Begründung nicht ausreichend!!

somit eindeutig von den behörden geklärt


Somit hat der Feuerwaffenpass eigentlich nur bedingt sinn noch dazu zu dem Preis...

ich versteh ehrlich gesagt nicht warum hier soviel Schikane betrieben wird obwohl man uns vermitteln will das wir eine "Gemeinschaft" sind ... :tipphead:




Vielleicht dämmert´s dir nun, warum ich von Anfang an strikter EU-Gegner war... :roll:

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 16:20
von Fangschuss
Varminter hat geschrieben:
superdude hat geschrieben:also direkte Auskunft der Bayrischen Polizei:

Sportschützen können bis zu 6 Schusswaffen der Kat. B, C, D in einen anderen Mitgliedsstaat mitnehmen wenn sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und den Grund der Mitnahme nachweisen können (z.B. Einladung zum Wettkampf).
Eine Abkürzung der Wegstrecke ist als Begründung nicht ausreichend!!

somit eindeutig von den behörden geklärt


Somit hat der Feuerwaffenpass eigentlich nur bedingt sinn noch dazu zu dem Preis...

ich versteh ehrlich gesagt nicht warum hier soviel Schikane betrieben wird obwohl man uns vermitteln will das wir eine "Gemeinschaft" sind ... :tipphead:




Vielleicht dämmert´s dir nun, warum ich von Anfang an strikter EU-Gegner war... :roll:


+1

Eine Gemeinschaft sind wir nur dann, wenn es ums Zahlen geht! ;)

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 16:53
von Lichtgestalt
superdude hat geschrieben:also direkte Auskunft der Bayrischen Polizei:

Sportschützen können bis zu 6 Schusswaffen der Kat. B, C, D in einen anderen Mitgliedsstaat mitnehmen wenn sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und den Grund der Mitnahme nachweisen können (z.B. Einladung zum Wettkampf).
Eine Abkürzung der Wegstrecke ist als Begründung nicht ausreichend!!

somit eindeutig von den behörden geklärt


Somit hat der Feuerwaffenpass eigentlich nur bedingt sinn noch dazu zu dem Preis...

ich versteh ehrlich gesagt nicht warum hier soviel Schikane betrieben wird obwohl man uns vermitteln will das wir eine "Gemeinschaft" sind ... :tipphead:


So schaut dann in der Praxis die Idee des freien Personen- und Warenverkehrs aus.
wenn man also einen Bewerb in DE hat darf man also auch übers Deutsche Eck zurückfahren? :mrgreen:

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 17:20
von gewo
Noldi hat geschrieben:Der EFWP ist für die Verbringung von Waffen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen.


hi

"verbringung" ist das dauerhafte verorten einer waffe von einem EU mitgliedsstaat in einen anderen

eigentlich ist es schlichtweg eine "mitnahme" bzw ein "transport" und keine verbringung ...

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 18:00
von birdofprey
Lichtgestalt hat geschrieben:
superdude hat geschrieben:also direkte Auskunft der Bayrischen Polizei:

Sportschützen können bis zu 6 Schusswaffen der Kat. B, C, D in einen anderen Mitgliedsstaat mitnehmen wenn sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und den Grund der Mitnahme nachweisen können (z.B. Einladung zum Wettkampf).
Eine Abkürzung der Wegstrecke ist als Begründung nicht ausreichend!!

somit eindeutig von den behörden geklärt


Somit hat der Feuerwaffenpass eigentlich nur bedingt sinn noch dazu zu dem Preis...

ich versteh ehrlich gesagt nicht warum hier soviel Schikane betrieben wird obwohl man uns vermitteln will das wir eine "Gemeinschaft" sind ... :tipphead:


So schaut dann in der Praxis die Idee des freien Personen- und Warenverkehrs aus.
wenn man also einen Bewerb in DE hat darf man also auch übers Deutsche Eck zurückfahren? :mrgreen:



Ist ja schon eine unnötig bürokratische und wenig praxisfreundliche Regelung :!: :!:

Gerade wenn man mal in Salzburg (Freilassing) zum Schießstand, oder aus dem Westen in den östlichen Teil der Repubik fährt, muss man sich da oft unnötige Umwege antun.

Könnten sich da nicht mal eine Interessensvertretungen von Sportschützen und Jägern (die ja durchaus gut mit den Freunden aus Bayern vernetzt sind!) für eine bessere Lösung stark machen?!!

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 00:56
von DerDaniel
birdofprey hat geschrieben:Könnten sich da nicht mal eine Interessensvertretungen von Sportschützen und Jägern (die ja durchaus gut mit den Freunden aus Bayern vernetzt sind!) für eine bessere Lösung stark machen?!!

Versteh mich nicht falsch, ABER WOVON TRÄUMST DU NACHTS?!
Der EUFWP ist rein zum "vereinfachen" des Transit gedacht und manche haben halt noch den Transfer (mit Begründung) vereinfacht. Aber du glaubst doch nicht wirklich das die Liebe EU das Waffenrecht da in irgend einer Weise liberalisieren würde.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 07:51
von superdude
Das grundlegende Problem ist das Waffenbesitzes immer mit bestimmten Ereignissen verbunden werden und grundsätzlich jeder Waffenbesitzer als schlecht und Waffennarr angesehen wird. Solange das nicht aus den Köpfen geht wird sich nichts verändern.
Wenn man den sportlichen Hintergrund und auch andere Hintergründe durchschaut könnte was sich ändern aber die Gegner wollen sich gar nicht damit auseinander setzen...
Ich verstehe bis zu einem gewissen Punkt das Misstrauen und die Vorsicht denn waffen sind mit einer hohen Verantwortung verbunden aber vieles ist schlichtweg diskriminierend und ich glaube das die Bestimmungen auch in näher Zukunft nicht besser werden, eher schlechter.

Amerika sollte man vielleicht nicht unbedingt als großes Vorbild nehmen, viele machen das aber ohne genauer Bescheid zu wissen...

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 11:25
von Noldi
Lichtgestalt hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:
also darf ich doch DURCH deutschland, wenn meine waffen im EUFWP eingetragen sicd und ich eine Einladung habe... :think:



Wenn du in einen DRITTEN EU-Staat fährst... AT > DE > FR als Beispiel.

Aber AT > DE > AT ist nix.


Nun gut, was wenn man von AT nach DE zu einem Bewerb fährt?
Irgendwann muss man auch wieder zurück nach AT oder müsste der seltsamen Logik folgend ein Umweg über ein Drittland gefahren werden? :headslap:


Es ging um die Frage des Durchfahrens, nicht um einen Bewerb in Deutschland!

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 11:31
von Noldi
Bud Spencer hat geschrieben:
Noldi hat geschrieben:Gibts noch Züge die direkt durchfahren? Bleiben sie in Deutschland stehen -> No, Go!


Das würde ich auch in Zweifel ziehen. Die Eisenbahnlinie ist kein staatenloser Raum (Exterritorialität). Auch ein Flughafengebäude oder ein wartender Jet unterliegt bereits der Gewalt des jeweiligen Landes. In diesen Bereichen kann bzw. möchte der Staat seine Gewalt nicht hundertprozentig anwenden.

Die einzigen Ausnahmen sind Botschaften oder Gebäude anerkannter internationaler Organisationen zB UNO. Hat mir zumindest eine Bekannte bei der UNIDO so einmal erklärt.


Nö, das nicht, aber es gab mal längere Zeit (keine Ahnung ob es diese Strecken noch gibt) eine Zugverbindung Salzburg - Tirol, die in Deutschland keinen Halt gemacht hat. Dieser wurde Zollrechtlich so behandelt, als ob er Öst. nie verlassen hätte. Der blieb zu Beginn in Rosenheim oder so immer stehen und wurde dann rundherum von Deutschen Grenzern bewacht, dass ja niemand aus- oder einsteigt oder irgendwas raus- oder reingegeben wird. Dieses Prozedere kam dann weg als man eine Möglichkeit fand ohne Stopp durchzufahren. Wie gesagt, die Deutschen haben diese Züge nie angerührt.

Und das selbe geschieht ja auch auf Transitflügen, solange das Gepäck oder man selbst den Transitbereich nicht verlässt. Und diese Umsteige werden auch so gehandhabt als ob man nie das jeweilige Land betreten hätte. Vor allem im Waffenbereich ein Thema, denn kommt das Gepäck mit der Waffe aus dem Transitbereich bräuchte man wieder die Genehmigungen dieses Landes. Solange es im Transitbreich bleibt interessiert es dieses Land nicht ...